Betreff
Entwurf des Haushalts 2019 -Zahlenwerk-
Vorlage
117/2018
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 mit Anlagen wird formal in der Sitzung des Rates am 27.09.2018 eingebracht.

Das hierzu erstellte Zahlenwerk wurde am 15.08.2018 von der Kämmerin aufgestellt und vom 1. Beigeordneten in Vertretung bestätigt. Zurzeit werden auf Basis dieses Zahlenwerks die weiteren Unterlagen (z. B. Haushaltssatzung, Haushaltssanierungsplan, Stellenplan  etc.) erstellt.

 

Zur Vorabinformation wird das  Zahlenwerk auf Wunsch der Ratsfraktionen bereits zur Sitzung des Hauptausschusses am 13.09.2018 vorgelegt.

 

Der Ergebnisplan schließt für das Haushaltsjahr 2019 mit einem geplanten Überschuss in Höhe von 407.870 € ab und liegt  damit um rd. 107.000 € unter dem lt. Finanzplanung 2018 für das Jahr 2019 geplanten Betrag (515.440 €).

 

Die Entwicklung einiger wichtiger Positionen wird  nachfolgend dargestellt (Vergleich der aktuellen Werte für 2019 jeweils mit der bisherigen Planung für das Jahr 2019 aus dem Etat 2018).

Die derzeitigen Etatansätze entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Zahlenwerkes.

Hierzu werden sich zwangsläufig noch Änderungen ergeben, die - wie auch in den Vorjahren-  über Änderungslisten vorgelegt werden.

 

 

 

 Erträge:

 

Gewerbesteuer:

 

Der Ansatz in Höhe von rd. 22.050.000 € basiert weiterhin auf einem Hebesatz von 495 % auf Basis des aktuellen Steueraufkommens aus dem Veranlagungsmodul. Für die Folgejahre ist weiterhin gemäß der Beschlusslage  keine Hebesatzerhöhung eingerechnet.

Aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung konnte gegenüber der bisherigen Planung für 2019 der Ansatz um rd. 500.000 € netto angehoben werden. Er  liegt damit aktuell um 700.000 € über dem Ansatz für 2018.

Im Übrigen wird der weitere Jahresverlauf zeigen, ob weitere Anpassungen möglich sind.

 

Grundsteuer B:

 

In das Zahlenwerk sind zum jetzigen Zeitpunkt folgende Hebesätze eingeflossen:

 

2019: 885 v.H.

2020: 910 v.H.

2021: 950 v.H.

2022: 950 v.H.

 

Diese Hebesätze entsprechen bis einschließlich 2021 der bisherigen Finanzplanung gemäß genehmigtem Haushaltssanierungsplan 2018.

Für das Jahr 2019 beträgt der Ansatz daher unverändert  8.185.000 €.

Sich bis zur Verabschiedung des Haushalts Ende November ergebende positive Effekte werden selbstverständlich ihren Niederschlag in den Hebesätzen finden.

 

Schlüsselzuweisungen:

 

Zu den Schlüsselzuweisungen liegt bisher lediglich eine Arbeitskreisrechnung der Arbeitsgemeinschaft der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände vor. Eine Modellrechnung des Landes wurde noch nicht erstellt. Die Arbeitskreisrechnung erfolgte auf Basis der vom Kabinett am 03.07.2018 beschlossenen Eckpunkte zum GFG 2019. Sie ist als eine vorläufige Orientierung auf Basis der zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannten Datenlage zu verstehen. Die Stadt Schwelm würde hiernach  gegenüber der bisherigen Planung aus dem Haushalt 2018  für 2019 rd. 351.000 € weniger Schlüsselzuweisungen erhalten (insgesamt rd.7.878.000 €). Dieser Wert ist zunächst im  Zahlenwerk verarbeitet worden.

 

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

 

Hier ergibt sich gegenüber der bisherigen Planung eine Verbesserung von rd. 300.000 €.

Ursächlich hierfür sind insbesondere

  • Höhere Kostenerstattungen Rettungsdienst                              93.000 €
  • Höhere Personalkostenerstattung Jobcenter                                     43.000 €
  • Neuveranschlagung Kostenerstattung Ibachsteg                           125.000 €                                                                                         

Finanzerträge

 

Hierunter fällt unter anderem die Gewinnausschüttung der Technischen Betriebe.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung leisten die TBS jährlich  einen deutlichen Konsolidierungsbeitrag. Zudem ist es in  den vergangenen Jahren gelungen, den geplanten Konsolidierungsbeitrag im Ergebnis nochmals  um mindesten 200.000 € zu überschreiten.

In Abstimmung mit dem Vorstand der TBS wurde daher der bisher geplante Ansatz für 2019 ff. um 250.000 € erhöht und beträgt damit 1.896.250 €.

Ob eine weitere Erhöhung für 2019 möglich ist, wird zurzeit geprüft.

Die abschließende Behandlung des Jahresabschlusses der TBS für das Jahr 2017  ist in der Sitzung des Rates am 27.09.2018 vorgesehen.

 

Aufwendungen:

 

Personalkosten:

 

Der Stellenplan wurde  aktualisiert und  die Personalaufwendungen wurden  neu kalkuliert. Die Auswirkungen der Tariferhöhung 2018 müssen noch produktgenau eingepflegt werden, so dass die derzeitigen Zahlen zunächst nur einen vorläufigen Stand darstellen. Daher wir an dieser Stelle auf den Vergleich mit der bisherigen Planung verzichtet.

Die erforderliche  Anpassung wird über die 1. Änderungsliste erfolgen.

 

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:

 

Hier ergibt sich gegenüber der bisherigen Planung ein Anstieg von rd. 200.000 €.

Als wesentliche Punkte sind zu nennen:

 

  • Datenschutz (externe Begleitung)                                                         41.500 €
  • Zentrale Vergabestelle (Interkommunale Zusammenarbeit)             146.400 €
  • DMS (Interkommunale Zusammenarbeit)                                                         45.000 €              

 

Noch nicht berücksichtigt sind im Bereich der Bauunterhaltung energetische Maßnahmen an verschiedenen städtischen Gebäuden für die Folgejahre.

Hierzu wurde von der Verwaltung ein detailliertes Maßnahmepaket für 2019 ff. erarbeitet.

Die Verwaltung wird dieses jedoch zunächst in die Fachausschussberatung einsteuern.

 

Asyl:

 

Gegenüber der Planung für das Jahr 2018 (350 Personen) kann nunmehr von einem deutlichen Rückgang der Personenzahl ausgegangen werden.

Für den Etatentwurf 2019 wurde  mit  rd. 250 Personen kalkuliert, hiervon 140 Personen im Asylverfahren und 110 geduldete Personen.

Nach aktueller Rechtslage  kann weiterhin  nicht davon ausgegangen werden, dass die Stadt Schwelm für die geduldeten Personen ganzjährig die Kostenerstattung von rd. 10.400 €/Person erhält.

Der Ansatz für die Kostenerstattung des Landes wurde mit diesen Eckdaten entsprechend aktualisiert.

Im Aufwandsbereich wurden die tatsächlichen Aufwendungen  für die jeweiligen Personen  in etwa in Höhe der  pauschalen Kostenerstattung kalkuliert.

Insgesamt ergibt sich gegenüber der bisherigen Planung für 2019 mit den neuen Parametern eine Verschlechterung  von rd. 265.000 €.

 

Transferaufwendungen Bereich Jugend:

 

Hier sind im Bereich der Kindertagesstätten sowohl Aufwendungen als auch Erträge neu kalkuliert worden. Im Bereich der Kindertagesstätten freier Träger werden durch den Bau einer neuen Kita 62 weitere Kinder  aufgenommen.

Im Ergebnis ergibt sich im gesamten Produkt 06.01.03 – Kindertagesstätten freier Träger -  gegenüber der bisherigen Planung für 2019 eine Verschlechterung von rd. 380 T€. Höhere Zuweisungen des Land und auf Basis bisheriger Rechnungsergebnisse  angepasste Ansätze für Benutzungsgebühren können höhere Betriebskostenanteile, die an die Träger weiterzuleiten sind, nicht vollständig kompensieren.

 

 

Kreisumlage:

 

Die von den Städten zu entrichtende Kreisumlage berechnet sich aus den aktuell gültigen Umlagegrundlagen und dem vom Kreistag beschlossenen Hebesatz.

Im Juli 2018  wurden  neben der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2019 auch Orientierungsdaten für die Umlagegrundlagen der Kreisumlagen veröffentlicht.

Vorläufige Umlagegrundlagen sind daher bekannt.

 

Die Gemeindebeteiligung zum Kreishaushalt ist für Anfang  September 2018 terminiert. Insofern liegen noch keine Informationen zum geplanten Hebesatz der Kreisumlage 2019 ff. vor.

Für das Jahr 2018 hat der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises den Hebesatz der Kreisumlage im  Rahmen einer Nachtragssatzung auf 45,42 v.H. festgesetzt.

In den vorliegenden Planungen wird davon ausgegangen, dass die Kreisumlage nicht weiter ansteigt und sich zudem positive Effekte aus der LWL-Umlage bemerkbar machen.

               

 

Zinsen uns sonstige Finanzaufwendungen:

 

Das weiterhin sehr niedrige Zinsniveau ermöglicht es, in diesem Bereich gegenüber der bisherigen Planung eine Verbesserung von rund 300.000 €  darzustellen.

Im Bereich der langfristigen Darlehen wurde der Ansatz gegenüber der bisherigen Planung um rund 135.000 € abgesenkt, im Bereich der Liquiditätskredite um rd. 95.000 €.

 

Sonstiges:

 

Zentralisierung:

 

Der Etatentwurf 2019 enthält zurzeit noch keine  Haushaltsmittel für das Projekt Zentralisierung.

Vor der Verabschiedung des Haushalts 2019 wird die Verwaltung  in Zusammenarbeit mit dem  Projektsteuerer und dem bis dahin ausgewählten Generalplaner den aktuellen Stand des Finanzbedarfs über eine Änderungsliste einsteuern. Es dürfte sich hierbei für das Jahr 2019 um ausschließlich investive Finanzmittel im Rahmen des Gesamtbudgets handeln.

 

Gebäude der bisherigen Gustav-Heinemann – Schule:

 

In das Zahlenwerk wurden weiterhin durchgängig Aufwendungen für den Verbleib des  Gebäudes im Bestand der Stadt Schwelm (Leerstand) eingerechnet, da es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden politischen Entscheidungen zur weiteren Verwendung des Gebäudes  gibt.

 

Bäderlandschaft:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat im Juli 2018 die Verwaltung beauftragt,

den bestehenden Arbeitskreis „Zukunft der Bäderlandschaft“ zu erweitern und diesen öffentlich beraten zu lassen. Die Ergebnisse des Arbeitskreises sollen zum Jahresende vorgestellt werden. Die weiteren finanziellen Auswirkungen sind im Etat 2019 ff. abzubilden.

Auch diese Ergebnisse müssen über eine Änderungsliste eingesteuert werden.

 

 

 

Das beigefügte Zahlenwerk dient zunächst als eine erste Orientierung und  die Darstellungen in der Sitzungsvorlage als grober Überblick. In den sich nach der Haushaltseinbringung anschließenden Fachausschussberatungen müssen hier sicher detaillierte Betrachtungen vorgenommen werden mit dem Ziel, die Hebesätze im Vergleich zu 2018 möglichst konstant zu halten.

Darüber hinaus werden auch die Konkretisierungen  des GFG, die weiteren Entwicklungen zur Kreisumlage,  die erwartete Modellrechnung zum Einheitslastenabrechnungsgesetz, sowie sonstige externe Einflüsse Berücksichtigung finden.

 

 

Das Zahlenwerk zum Haushalt 2019 ist dieser Sitzungsvorlage in elektronischer Form beigefügt und kann auf Wunsch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 


 

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg