Betreff
Radweg unter dem Karst (Von Ruhr zur Wupper)
- Darstellung der bisherigen Planungs- und Verhandlungsergebnisse
- Beschlüsse über die weiteren erforderlichen Vertrags- und Planungsschritte
- Beschluss zur Etatisierung
Vorlage
113/2018
Aktenzeichen
FB 6.1/Le
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  1. Vorbemerkungen:

Mit Schreiben vom 03.11.2017 haben die Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen einen Antrag, den Radverkehr in Schwelm betreffend, vorgelegt. Der Antrag zielte unter anderem auf einen Lückenschluss für den Radverkehr zwischen den Städten Gevelsberg und Schwelm ab. Dieser Antrag ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 07.11.2017 mit der Angelegenheit befasst.

Bereits vor und nach der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung haben sich der Fachbereich 6.1 der Stadt Schwelm gemeinsam mit der Planungsabteilung der Stadt Gevelsberg und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises (ehemals untere Landschaftsbehörde) eine Radwegeverbindung zwischen Schwelm und Gevelsberg zum Ziel gesetzt. Die gemeinsamen Bestrebungen waren erfolgreich und sollen in dieser Vorlage vertieft dargestellt werden. Parallel sind die Bestrebungen bzw. deren Ergebnisse bereits in die Vorlagen 111/2018 (IGA 2027 / Radweg von Ruhr zur Wupper) und 112/2018 (Regionales Radwegenetz für die Metropolregion Ruhr) eingearbeitet worden.

 

  1. Rahmenbedingungen für die Radwegplanung zwischen Schwelm und Gevelsberg:

Der Radwegebau auf stillgelegten Bahntrassen hat in den vergangenen Jahren, um nicht zu sagen Jahrzehnten stetig zugenommen. Der Vorteil, dass ehemalige Bahntrassen selten mehr als 3 % Gefälle oder Steigung aufweisen, prädestiniert diese Strecken zu dieser Funktion. In Verlängerung der Nordbahntrasse überquerte die ehemalige Rheinische Bahn die Bundesautobahn 1, gelangte zum Bahnhof Loh und unterquerte den Linderhauser Bergrücken in einem ca. 800m langen Tunnelbauwerk und erreichte in Gevelsberg – West die Bergisch Märkische Bahnstrecke.

Nach der Stillegung der Rheinischen Bahnstrecke wurden erhebliche Teile der Trasse im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung zur Erweiterung von Siedlungsflächen verwertet. Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 66 „Bahnhof Loh“ wurde bei dessen Entwicklung eine Radverbindung durch Festsetzung eines Radweges und durch die Anlage verkehrsberuhigter Straßen berücksichtigt. Weiter in östlicher Richtung, im Bereich der Prinzenstraße wurde die Bahntrasse von einer Spedition und von einem Metallgroßhändler (Schrottplatz) zum Zwecke der Betriebserweiterung erworben. Die Trasse stand insofern nicht mehr ohne weiteres zum Zwecke des Radwegebaues zur Verfügung.

Weiter in nördlicher Richtung wurde die restliche Rheinische Bahnstrecke, nahezu bis zum Bahnhof Gevelsberg - West durch die Voigt GmbH, ein Ennepetaler Landschaftsbauunternehmen, erworben. Stefan Voigt, der Eigentümer der Firma, ist Vorsitzender der Interessengemeinschaft Kluterthöhle und als Höhlenforscher ehrenamtlich tätig und allgemein anerkannt. Herr Voigt hatte besonderes Interesse an dem Linderhauser Tunnelbauwerk, weil von diesem Zugänge bzw. Verbindungen zum Linderhauser Höhlensystem bestehen. Außerdem sind die dem Tunnel nördlich und südlich vorgelagerten Einschnitte in das verkarstete Gebirge des Schwelmer Massenkalkes im höchsten Grade schutzwürdig. Der Erwerb geschah hier gewissermaßen zur Sicherstellung und zu Naturschutzzwecken.

Der in Gevelsberg verbliebene und noch im Besitz der Bahn befindliche Teil der stillgelegten Bahnstrecke liegt  hier unmittelbar neben der noch in Betrieb befindlichen S – Bahn Strecke.

 

  1. Darstellung der bisherigen Planungs-  und Verhandlungsergebnisse:

Der Fachbereich 6.1 der Stadt Schwelm hat sich, wie bereits erwähnt, mit Vertretern des Kreises und der Stadt Gevelsberg um die Realisierung einer Radwegeverbindung bemüht. Planungstechnisch wurden diese Bestrebungen durch das Büro Ahlenberg Ingenieure unterstützt, das über erhebliche Erfahrungen im Radwegebau auf Bahntrassen, speziell in Tunnelbauwerken, verfügt.

Erfreulicherweise hatten sich die Ennepetaler Landschaftsbaufirma und der Schwelmer Schrottgroßhandel bereit erklärt, im Rahmen eines Gestattungsvertrages die Errichtung eines Radweges auf ihren Grundstücken zu erlauben.

Die Trassierung der Radwegeverbindung von Schwelm nach Gevelsberg kann infolgedessen wie folgt aufgelistet und beschrieben werden:

  • Abzweigend von der Haßlinghauser Straße über das städtische Wiesengrundstück (Verkehrsfläche des hier rechtsgültig vorliegenden Bebauungsplanes)
  • Ca. 150-200m Führung des Radweges über das Grundstück des Metallgroßhändlers, Beginn einer radwegtauglichen Rampe in den Geländeeinschnitt des Bahnkörpers abtauchend.
  • Erreichen des Grundstückes der Voigt GmbH, Fortführung der Rampe bis auf das Niveau der stillgelegten Bahntrasse.
  • Führung des Radweges durch das Tunnelbauwerk bis zum Ende des Flächenerwerbes durch die Voigt GmbH, etwa im Bereich der Stadtgrenze Schwelm / Gevelsberg.
  • Fortführung auf dem stillgelegten Gleis in Gevelsberg, Grunderwerb und Ausgestaltung des Radwegebaues neben dem S-Bahn Gleis muss noch mit der Deutschen Bahn vereinbart werden.
  • Anschluss des Radweges in Gevelsberg – West an die im Bau befindliche Radtrasse durch das Elbschebachtal (ehemalige Elbschetalbahn). Der Radweg durch das Elbschetal wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW errichtet und schließt in Wetter – Wengern an den Ruhrtalradweg an.

 

Die Vorlage 113/2018 ist in Session unter dem Titel „Radweg unter dem Karst“ eingestellt.  Ursächlich für diese Bezeichnung ist die Tatsache, dass Herr Voigt für sein Bahntrassengrundstück einen Förderantrag zur Erlangung von Naturschutzgeldern gestellt hat. Der mit den Geländeeinschnitten erschlossene verkarstete Schwelmer Massenkalk mit entsprechenden aufgeschlossenen Naturphänomenen soll nachhaltig gesichert und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Mittlerweile hat für dieses Förderprojekt der Geopark Ruhrgebiet e.V., eine Institution, die vom Geologischen Dienst NRW gemeinsam mit dem RVR ins Leben gerufen wurde, die Federführung übernommen.

 

Die Trassierung des Radweges ist in der Anlage 2 als rot gestrichelte Linie dargestellt.

Für die Trassenführung sind Vorverträge mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen worden, die noch durch förmliche öffentlich rechtliche Gestattungsverträge ersetzt bzw. ergänzt werden müssen. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben sich hierzu bereit erklärt.

Für die hier beschriebene Radwegtrasse von Schwelm nach Gevelsberg - West liegt eine Grobkostenschätzung des Büros Ahlenberg Ingenieure vor (Anlage 3), die rund 1,4 Millionen Euro umfasst. Dieser Betrag verteilt sich in etwa gleich zur Hälfte auf die Städte Schwelm und Gevelsberg (Anlage 4). Der Fachbereich 6.1 hat bei der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg in Erfahrung gebracht, dass die Maßnahme im Rahmen des Förderprogrammes „Nahmobilität“ förderfähig ist. Der Förderbetrag würde 70% bzw. 75% (für Stärkungspaktkommunen) betragen.

 

  1. Das sogenannte „Spitzengespräch“ bei der Stadt Gevelsberg:

Die Bedeutung der hier in Rede stehenden Radwegeverbindung zwischen Schwelm und Gevelsberg ist nicht zuletzt daran ablesbar, dass sie Bestandteil des Themenbereiches „Unsere Gärten“ / „Von Ruhr zur Wupper“ und des Regionalen Radwegenetzes des RVR (siehe Vorlage 112/2018) ist. Dieser Bedeutung wurde dadurch Rechnung getragen, dass das o.g. „Spitzengespräch“ am 19.06.2018 im Rathaus  der Stadt Gevelsberg stattfand. An dem Gespräch nahmen teil: Der Landrat des Ennepe Ruhr Kreises, Bürgermeisterin / Bürgermeister der Städte Schwelm, Gevelsberg und Wetter, der Landtagsabgeordnete und verkehrspolitische Sprecher der FDP im Landtag, die Regionaldirektorin des RVR, der Planungsdezernent des RVR, der Leiter des Landesbetriebes Straßenbau NRW und Vertreter des Büros Ahlenberg.

Thema der Besprechung war die Radwegeverbindung von Wetter Wengern in Richtung Schwelm bzw. Wuppertal und damit eine Verbindung zwischen dem Ruhrtalradweg und der Nordbahntrasse. Ein Bestandteil dieser überregionalen Verbindung ist in Gevelsberg Silschede ein von geschützten Fledermausarten besiedeltes Tunnelbauwerk und ein dem Bauwerk vorgelagerter sogenannter  „Hangschluchtwald“. Beide Bestandteile der Trasse müssen im Rahmen einer Radwegrealisierung mit erheblichem auch finanziellem Aufwand gesichert werden. In der Besprechung wurde entschieden, dass die Stadt Gevelsberg sich federführend und intensiv mit diesem Bereich der Radwegplanung befassen soll. Es handelt sich dabei zunächst um die Durchführung einer Artenschutzprüfung. Die Stadt Schwelm erklärte sich bereit, die Fortführung des Radweges von Gevelsberg West bis nach Schwelm federführend zu untersuchen und zu entwickeln.

Alle Teilnehmer der Besprechung waren sich der Bedeutung des Radwegeprojektes bewusst und bekannten sich dazu. Den beiden federführenden Städten wurde von allen teilnehmenden Institutionen eindeutige Unterstützung zugesagt. Das Hervorheben der Alltagstauglichkeit der Radverbindung, über ihre radtouristische Bedeutung hinaus, hat sicherlich nicht zuletzt zu der allgemeinen Zustimmung und Zusicherung der Unterstützung geführt.  In diesem Zusammenhang soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass die vielbeachtete Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“, eine Initiative zur Stärkung der Fahrradinfrastruktur,  am 16.06.2018, also wenige Tage zuvor, offiziell gestartet wurde.

 

 

  1. Die Schwelmer Radwegekommission am 16.07.2018:

Die Schwelmer Radwegekommission hat sich in ihrer Sitzung unter anderem mit dem „Radweg unter dem Karst“, als der Radwegeverbindung zwischen Schwelm und Gevelsberg, befasst. Der Kommission wurden die bisherigen Verhandlungs- und Planungsergebnisse, sowie das Ergebnis des Gevelsberger Spitzengespräches vorgestellt. Außerdem wurden  der Kommission die weiteren erforderlichen Vertrags- und Planungserfordernisse vorgestellt, die noch im nächsten Kapitel zu behandeln sind. Die von der Verwaltung vorgestellten Ergebnisse sind seitens der Kommission anerkennend zur Kenntnis genommen worden, die weiteren vorgestellten Erfordernisse wurden deutlich befürwortet.

 

 

 

  1. Weitere Planungs- und Vertragserfordernisse:

Bereits unter Punkt 4 wurde erwähnt, dass sich die Stadt Schwelm im Rahmen des Radwegeprojektes verstärkt mit dem Teilstück von Schwelm nach Gevelsberg - West befassen möchte beziehungsweise soll. Die für die Fortführung des Projektes erforderlichen Planungsschritte werden hier erläutert.

Bei Baumaßnahmen in der freien Landschaft ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz zwingend eine Artenschutzprüfung Teil 1 und 2 erforderlich, um die anlagebedingten und baubedingten Auswirkungen der geplanten Maßnahme auf geschützte Landschaftsbestandteile oder Tierarten zu ermitteln. Nach dem positiven Votum der Radwegekommission wurde diese Artenschutzprüfung für einen Betrag von rund 11.500 Euro in Auftrag gegeben. Die unmittelbare Vergabe des Auftrages war erforderlich, da eine solche Untersuchung nicht zu willkürlichen Jahreszeiten durchgeführt werden kann. Zeitgleich wurde ein Auftrag in Höhe von rund  6.500 Euro an das Büro Ahlenberg Ingenieure vergeben, die für die Artenschutzprüfung die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 HOAI) der Planung bereitstellen.

Die Biologische Station des Ennepe Ruhr Kreises hat im Linderhauser Tunnelbauwerk Untersuchungen zur Besiedlung mit Fledermausarten vorgenommen. Das Ergebnis war, dass die Besiedlung relativ überschaubar war und es sich nicht um geschützte Arten handelte. Ursache für diesen Sachverhalt ist sicherlich, dass das Tunnelbauwerk und ein Gleis bis vor relativ kurzer Zeit noch als Anschlussgleis zu dem Schwelmer Schrotthandel betrieben wurde.

Aus diesem Grunde geht die Verwaltung gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises davon aus, dass die Artenschutzprüfung zu dem Ergebnis kommen wird, dass das Projekt durchführbar ist. Sobald diese Erkenntnis belastbar vorliegt, soll nach den Vorstellungen der Verwaltung die Erstellung der  Entwurfsplanung (Leistungsphase 2 und 3 HOAI) der Radwegestrecke von Schwelm nach Gevelsberg vergeben werden. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 2 und 3 HOAI) wird Kosten in Höhe von etwa 68.000 € verursachen. Diese Kosten teilen sich ungefähr zur Hälfte zwischen den Städten Schwelm und Gevelsberg auf.

Mit den Unterlagen zur Entwurfsplanung sind dann die Städte Schwelm und Gevelsberg in die Lage versetzt, bei der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg die erforderlichen Fördergelder zu beantragen.

Eine Kontaktaufnahme bei der Bezirksregierung hat ergeben, dass die geplante Radwegetrasse aus dem Förderprogramm „Nahmobilität“ gefördert werden kann. Die Förderquote beträgt mindestens 70%, für Stärkungspaktkommunen 75%. Aufgrund der Beschreibung des geplanten Projektes  hat die Bezirksregierung die Förderung in Aussicht gestellt bzw. zugesichert. Für diese sehr zuversichtliche Haltung der BR  spricht sicherlich der Gesichtspunkt, dass die Radverbindung im Regionalen Radwegenetz des RVR als Regionale Hauptverbindung kategorisiert ist und somit eine enorme Bedeutung für die Alltagsmobilität besitzt. Die Verwaltung wird sich bemühen, über den in Aussicht gestellten Fördersatz hinaus, zusätzliche Fördermittel zu akquirieren. Die Absicht hierzu erscheint nicht aussichtslos, da Pressebeichten zufolge die Wuppertalbewegung für den Ausbau der Schwarzbachtrasse eine neunzigprozentige Förderung erhalten soll.

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass sich in Gevelsberg ein Teilbereich des stillgelegten Gleises der Rheinischen Bahn noch im Besitz der Deutschen Bahn AG befindet. Dieses stillgelegte Gleis muss noch von der Stadt Gevelsberg erworben werden. Mit den Ergebnissen der Grundlagenermittlung des Projektes können dann die Rahmenbedingungen für den Bau des Radweges unmittelbar neben der noch in Betrieb befindlichen S Bahn Strecke mit der DB Netz AG geklärt werden. Die ausgehandelten Rahmenbedingungen können dann in die Entwurfsplanung für die Radwegeverbindung einfließen.

 

Als weitere erforderliche Vertragserfordernisse sind zu nennen:

  • Vereinbarung zwischen der Stadt Schwelm und der Stadt Gevelsberg über eine gemeinsame Projektierung der Radwegtrasse. Gegebenenfalls ist auch der EN Kreis in diese Vereinbarungen einzubinden. Nicht zuletzt sind hier die Unterhaltungslasten und Folgekosten der Radwegetrasse abzuhandeln.
  • Überführung der Vorverträge mit den Grundstückseigentümern in öffentlich rechtliche Gestattungsverträge und Klärung sowie Sicherstellung der Unterhaltungslast / Verkehrssicherung.

 

  1. Etatisierung des Projektes

Die Investitions- sowie die Unterhaltungskosten der Radwegeverbindung sind in die Finanzplanung  zu integrieren. Ein entsprechender Beschluss des Finanzausschusses ist herbeizuführen.

 

  1. Zeitliche Perspektive

Nach der Feststellung der Artenschutzprüfung, dass die geplanten Maßnahmen grundsätzlich vor dem Hintergrund der Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes durchführbar sind, soll die Erstellung der Entwurfsplanung beauftragt werden. Mit diesem Schritt ist zu Anfang des Jahres 2019 zu rechnen. Die Erstellung der  Entwurfsplanung ist bis zur Jahresmitte 2019 fertigzustellen. Nach der Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg sind die Förderanträge für das Jahr 2020 bis zum 30.06.2019 einzureichen. Im Optimalfall kann die Radwegetrasse im Jahre 2020 errichtet und eröffnet werden.

Es soll hier nicht versäumt werden darauf hinzuweisen, dass die Bereitstellung einer Radwegeverbindung durch den Schwelmer Tunnel im Jahre 2020 sehr vorteilhaft mit den Radwegen über die Schwarzbachtrasse und durch das Elbschetal (3. Bauabschnitt) harmonieren wird, deren Eröffnung ebenfalls für das Jahr 2020 in Aussicht steht.  Die Radwegeverbindung zwischen Ruhr und Wupper wird dann zur Verfügung stehen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die bisherigen Bestrebungen der Verwaltung, die Entwicklung einer Radwegeverbindung zwischen Schwelm und Gevelsberg betreffend, werden zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Vertrags- und Planungsschritte, wie in dieser Vorlage dargestellt, einzuleiten. Die finanziellen Auswirkungen sind im Etat 2019 ff. abzubilden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Sachverhalt.

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. i.V.

Schweinsberg