- Darstellung der bisherigen Planungs- und Verhandlungsergebnisse
- Beschlüsse über die weiteren erforderlichen Vertrags- und Planungsschritte
- Beschluss zur Etatisierung
Sachverhalt:
- Vorbemerkungen:
Mit Schreiben vom 03.11.2017 haben die Fraktionen der SPD, CDU und
Bündnis 90 / Die Grünen einen Antrag, den Radverkehr in Schwelm betreffend,
vorgelegt. Der Antrag zielte unter anderem auf einen Lückenschluss für den
Radverkehr zwischen den Städten Gevelsberg und Schwelm ab. Dieser Antrag ist
dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Der Ausschuss für Umwelt und
Stadtentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 07.11.2017 mit der Angelegenheit
befasst.
Bereits vor und nach der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und
Stadtentwicklung haben sich der Fachbereich 6.1 der Stadt Schwelm gemeinsam mit
der Planungsabteilung der Stadt Gevelsberg und mit der Unteren
Naturschutzbehörde des Kreises (ehemals untere Landschaftsbehörde) eine
Radwegeverbindung zwischen Schwelm und Gevelsberg zum Ziel gesetzt. Die
gemeinsamen Bestrebungen waren erfolgreich und sollen in dieser Vorlage
vertieft dargestellt werden. Parallel sind die Bestrebungen bzw. deren
Ergebnisse bereits in die Vorlagen 111/2018 (IGA 2027 / Radweg von Ruhr zur
Wupper) und 112/2018 (Regionales Radwegenetz für die Metropolregion Ruhr)
eingearbeitet worden.
- Rahmenbedingungen
für die Radwegplanung zwischen Schwelm und Gevelsberg:
Der Radwegebau auf stillgelegten Bahntrassen hat in den vergangenen
Jahren, um nicht zu sagen Jahrzehnten stetig zugenommen. Der Vorteil, dass
ehemalige Bahntrassen selten mehr als 3 % Gefälle oder Steigung aufweisen,
prädestiniert diese Strecken zu dieser Funktion. In Verlängerung der
Nordbahntrasse überquerte die ehemalige Rheinische Bahn die Bundesautobahn 1,
gelangte zum Bahnhof Loh und unterquerte den Linderhauser Bergrücken in einem
ca. 800m langen Tunnelbauwerk und erreichte in Gevelsberg – West die Bergisch
Märkische Bahnstrecke.
Nach der Stillegung der Rheinischen Bahnstrecke wurden erhebliche Teile
der Trasse im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung zur Erweiterung von
Siedlungsflächen verwertet. Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 66 „Bahnhof Loh“
wurde bei dessen Entwicklung eine Radverbindung durch Festsetzung eines
Radweges und durch die Anlage verkehrsberuhigter Straßen berücksichtigt. Weiter
in östlicher Richtung, im Bereich der Prinzenstraße wurde die Bahntrasse von
einer Spedition und von einem Metallgroßhändler (Schrottplatz) zum Zwecke der
Betriebserweiterung erworben. Die Trasse stand insofern nicht mehr ohne
weiteres zum Zwecke des Radwegebaues zur Verfügung.
Weiter in nördlicher Richtung wurde die restliche Rheinische Bahnstrecke,
nahezu bis zum Bahnhof Gevelsberg - West durch die Voigt GmbH, ein Ennepetaler
Landschaftsbauunternehmen, erworben. Stefan Voigt, der Eigentümer der Firma,
ist Vorsitzender der Interessengemeinschaft Kluterthöhle und als Höhlenforscher
ehrenamtlich tätig und allgemein anerkannt. Herr Voigt hatte besonderes
Interesse an dem Linderhauser Tunnelbauwerk, weil von diesem Zugänge bzw.
Verbindungen zum Linderhauser Höhlensystem bestehen. Außerdem sind die dem
Tunnel nördlich und südlich vorgelagerten Einschnitte in das verkarstete
Gebirge des Schwelmer Massenkalkes im höchsten Grade schutzwürdig. Der Erwerb
geschah hier gewissermaßen zur Sicherstellung und zu Naturschutzzwecken.
Der in Gevelsberg verbliebene und noch im Besitz der Bahn befindliche
Teil der stillgelegten Bahnstrecke liegt
hier unmittelbar neben der noch in Betrieb befindlichen S – Bahn
Strecke.
- Darstellung
der bisherigen Planungs- und
Verhandlungsergebnisse:
Der Fachbereich 6.1 der Stadt Schwelm hat sich, wie bereits erwähnt, mit
Vertretern des Kreises und der Stadt Gevelsberg um die Realisierung einer
Radwegeverbindung bemüht. Planungstechnisch wurden diese Bestrebungen durch das
Büro Ahlenberg Ingenieure unterstützt, das über erhebliche Erfahrungen im
Radwegebau auf Bahntrassen, speziell in Tunnelbauwerken, verfügt.
Erfreulicherweise hatten sich die Ennepetaler Landschaftsbaufirma und der
Schwelmer Schrottgroßhandel bereit erklärt, im Rahmen eines Gestattungsvertrages
die Errichtung eines Radweges auf ihren Grundstücken zu erlauben.
Die Trassierung der Radwegeverbindung von Schwelm nach Gevelsberg kann
infolgedessen wie folgt aufgelistet und beschrieben werden:
- Abzweigend von der Haßlinghauser Straße
über das städtische Wiesengrundstück (Verkehrsfläche des hier rechtsgültig
vorliegenden Bebauungsplanes)
- Ca. 150-200m Führung des Radweges über
das Grundstück des Metallgroßhändlers, Beginn einer radwegtauglichen Rampe
in den Geländeeinschnitt des Bahnkörpers abtauchend.
- Erreichen des Grundstückes der Voigt
GmbH, Fortführung der Rampe bis auf das Niveau der stillgelegten
Bahntrasse.
- Führung des Radweges durch das
Tunnelbauwerk bis zum Ende des Flächenerwerbes durch die Voigt GmbH, etwa
im Bereich der Stadtgrenze Schwelm / Gevelsberg.
- Fortführung auf dem stillgelegten Gleis
in Gevelsberg, Grunderwerb und Ausgestaltung des Radwegebaues neben dem
S-Bahn Gleis muss noch mit der Deutschen Bahn vereinbart werden.
- Anschluss des Radweges in Gevelsberg –
West an die im Bau befindliche Radtrasse durch das Elbschebachtal
(ehemalige Elbschetalbahn). Der Radweg durch das Elbschetal wird vom
Landesbetrieb Straßenbau NRW errichtet und schließt in Wetter – Wengern an
den Ruhrtalradweg an.
Die Vorlage 113/2018 ist in Session unter dem Titel „Radweg unter dem
Karst“ eingestellt. Ursächlich für diese
Bezeichnung ist die Tatsache, dass Herr Voigt für sein Bahntrassengrundstück
einen Förderantrag zur Erlangung von Naturschutzgeldern gestellt hat. Der mit
den Geländeeinschnitten erschlossene verkarstete Schwelmer Massenkalk mit
entsprechenden aufgeschlossenen Naturphänomenen soll nachhaltig gesichert und
der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Mittlerweile hat
für dieses Förderprojekt der Geopark Ruhrgebiet e.V., eine Institution, die vom
Geologischen Dienst NRW gemeinsam mit dem RVR ins Leben gerufen wurde, die
Federführung übernommen.
Die Trassierung des Radweges ist in der Anlage 2 als rot gestrichelte
Linie dargestellt.
Für die Trassenführung sind Vorverträge mit den Grundstückseigentümern
abgeschlossen worden, die noch durch förmliche öffentlich rechtliche
Gestattungsverträge ersetzt bzw. ergänzt werden müssen. Die betroffenen
Grundstückseigentümer haben sich hierzu bereit erklärt.
Für die hier beschriebene Radwegtrasse von Schwelm nach Gevelsberg - West
liegt eine Grobkostenschätzung des Büros Ahlenberg Ingenieure vor (Anlage 3),
die rund 1,4 Millionen Euro umfasst. Dieser Betrag verteilt sich in etwa gleich
zur Hälfte auf die Städte Schwelm und Gevelsberg (Anlage 4). Der Fachbereich
6.1 hat bei der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg in Erfahrung gebracht,
dass die Maßnahme im Rahmen des Förderprogrammes „Nahmobilität“ förderfähig
ist. Der Förderbetrag würde 70% bzw. 75% (für Stärkungspaktkommunen) betragen.
- Das
sogenannte „Spitzengespräch“ bei der Stadt Gevelsberg:
Die Bedeutung der hier in Rede stehenden Radwegeverbindung zwischen
Schwelm und Gevelsberg ist nicht zuletzt daran ablesbar, dass sie Bestandteil
des Themenbereiches „Unsere Gärten“ / „Von Ruhr zur Wupper“ und des Regionalen
Radwegenetzes des RVR (siehe Vorlage 112/2018) ist. Dieser Bedeutung wurde
dadurch Rechnung getragen, dass das o.g. „Spitzengespräch“ am 19.06.2018 im
Rathaus der Stadt Gevelsberg stattfand.
An dem Gespräch nahmen teil: Der Landrat des Ennepe Ruhr Kreises,
Bürgermeisterin / Bürgermeister der Städte Schwelm, Gevelsberg und Wetter, der
Landtagsabgeordnete und verkehrspolitische Sprecher der FDP im Landtag, die
Regionaldirektorin des RVR, der Planungsdezernent des RVR, der Leiter des
Landesbetriebes Straßenbau NRW und Vertreter des Büros Ahlenberg.
Thema der Besprechung war die Radwegeverbindung von Wetter Wengern in
Richtung Schwelm bzw. Wuppertal und damit eine Verbindung zwischen dem
Ruhrtalradweg und der Nordbahntrasse. Ein Bestandteil dieser überregionalen
Verbindung ist in Gevelsberg Silschede ein von geschützten Fledermausarten
besiedeltes Tunnelbauwerk und ein dem Bauwerk vorgelagerter sogenannter „Hangschluchtwald“. Beide Bestandteile der
Trasse müssen im Rahmen einer Radwegrealisierung mit erheblichem auch
finanziellem Aufwand gesichert werden. In der Besprechung wurde entschieden,
dass die Stadt Gevelsberg sich federführend und intensiv mit diesem Bereich der
Radwegplanung befassen soll. Es handelt sich dabei zunächst um die Durchführung
einer Artenschutzprüfung. Die Stadt Schwelm erklärte sich bereit, die
Fortführung des Radweges von Gevelsberg West bis nach Schwelm federführend zu
untersuchen und zu entwickeln.
Alle Teilnehmer der Besprechung waren sich der Bedeutung des
Radwegeprojektes bewusst und bekannten sich dazu. Den beiden federführenden
Städten wurde von allen teilnehmenden Institutionen eindeutige Unterstützung
zugesagt. Das Hervorheben der Alltagstauglichkeit der Radverbindung, über ihre
radtouristische Bedeutung hinaus, hat sicherlich nicht zuletzt zu der
allgemeinen Zustimmung und Zusicherung der Unterstützung geführt. In diesem Zusammenhang soll auch nicht
unerwähnt bleiben, dass die vielbeachtete Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“,
eine Initiative zur Stärkung der Fahrradinfrastruktur, am 16.06.2018, also wenige Tage zuvor,
offiziell gestartet wurde.
- Die
Schwelmer Radwegekommission am 16.07.2018:
Die Schwelmer Radwegekommission hat sich in ihrer Sitzung unter anderem
mit dem „Radweg unter dem Karst“, als der Radwegeverbindung zwischen Schwelm
und Gevelsberg, befasst. Der Kommission wurden die bisherigen Verhandlungs- und
Planungsergebnisse, sowie das Ergebnis des Gevelsberger Spitzengespräches
vorgestellt. Außerdem wurden der
Kommission die weiteren erforderlichen Vertrags- und Planungserfordernisse
vorgestellt, die noch im nächsten Kapitel zu behandeln sind. Die von der
Verwaltung vorgestellten Ergebnisse sind seitens der Kommission anerkennend zur
Kenntnis genommen worden, die weiteren vorgestellten Erfordernisse wurden
deutlich befürwortet.
- Weitere
Planungs- und Vertragserfordernisse:
Bereits unter Punkt 4 wurde erwähnt, dass sich die Stadt Schwelm im
Rahmen des Radwegeprojektes verstärkt mit dem Teilstück von Schwelm nach
Gevelsberg - West befassen möchte beziehungsweise soll. Die für die Fortführung
des Projektes erforderlichen Planungsschritte werden hier erläutert.
Bei Baumaßnahmen in der freien Landschaft ist nach dem
Bundesnaturschutzgesetz zwingend eine Artenschutzprüfung Teil 1 und 2
erforderlich, um die anlagebedingten und baubedingten Auswirkungen der
geplanten Maßnahme auf geschützte Landschaftsbestandteile oder Tierarten zu
ermitteln. Nach dem positiven Votum der Radwegekommission wurde diese
Artenschutzprüfung für einen Betrag von rund 11.500 Euro in Auftrag gegeben.
Die unmittelbare Vergabe des Auftrages war erforderlich, da eine solche
Untersuchung nicht zu willkürlichen Jahreszeiten durchgeführt werden kann.
Zeitgleich wurde ein Auftrag in Höhe von rund
6.500 Euro an das Büro Ahlenberg Ingenieure vergeben, die für die
Artenschutzprüfung die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 HOAI) der Planung
bereitstellen.
Die Biologische Station des Ennepe Ruhr Kreises hat im Linderhauser
Tunnelbauwerk Untersuchungen zur Besiedlung mit Fledermausarten vorgenommen.
Das Ergebnis war, dass die Besiedlung relativ überschaubar war und es sich
nicht um geschützte Arten handelte. Ursache für diesen Sachverhalt ist
sicherlich, dass das Tunnelbauwerk und ein Gleis bis vor relativ kurzer Zeit
noch als Anschlussgleis zu dem Schwelmer Schrotthandel betrieben wurde.
Aus diesem Grunde geht die Verwaltung gemeinsam mit der Unteren
Naturschutzbehörde des Kreises davon aus, dass die Artenschutzprüfung zu dem
Ergebnis kommen wird, dass das Projekt durchführbar ist. Sobald diese
Erkenntnis belastbar vorliegt, soll nach den Vorstellungen der Verwaltung die
Erstellung der Entwurfsplanung
(Leistungsphase 2 und 3 HOAI) der Radwegestrecke von Schwelm nach Gevelsberg
vergeben werden. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 2 und 3 HOAI) wird Kosten
in Höhe von etwa 68.000 € verursachen. Diese Kosten teilen sich ungefähr zur
Hälfte zwischen den Städten Schwelm und Gevelsberg auf.
Mit den Unterlagen zur Entwurfsplanung sind dann die Städte Schwelm und
Gevelsberg in die Lage versetzt, bei der zuständigen Bezirksregierung in
Arnsberg die erforderlichen Fördergelder zu beantragen.
Eine Kontaktaufnahme bei der Bezirksregierung hat ergeben, dass die
geplante Radwegetrasse aus dem Förderprogramm „Nahmobilität“ gefördert werden
kann. Die Förderquote beträgt mindestens 70%, für Stärkungspaktkommunen 75%.
Aufgrund der Beschreibung des geplanten Projektes hat die Bezirksregierung die Förderung in
Aussicht gestellt bzw. zugesichert. Für diese sehr zuversichtliche Haltung der
BR spricht sicherlich der Gesichtspunkt,
dass die Radverbindung im Regionalen Radwegenetz des RVR als Regionale
Hauptverbindung kategorisiert ist und somit eine enorme Bedeutung für die
Alltagsmobilität besitzt. Die Verwaltung wird sich bemühen, über den in
Aussicht gestellten Fördersatz hinaus, zusätzliche Fördermittel zu akquirieren.
Die Absicht hierzu erscheint nicht aussichtslos, da Pressebeichten zufolge die
Wuppertalbewegung für den Ausbau der Schwarzbachtrasse eine neunzigprozentige
Förderung erhalten soll.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass sich in Gevelsberg ein
Teilbereich des stillgelegten Gleises der Rheinischen Bahn noch im Besitz der
Deutschen Bahn AG befindet. Dieses stillgelegte Gleis muss noch von der Stadt
Gevelsberg erworben werden. Mit den Ergebnissen der Grundlagenermittlung des
Projektes können dann die Rahmenbedingungen für den Bau des Radweges
unmittelbar neben der noch in Betrieb befindlichen S Bahn Strecke mit der DB
Netz AG geklärt werden. Die ausgehandelten Rahmenbedingungen können dann in die
Entwurfsplanung für die Radwegeverbindung einfließen.
Als weitere erforderliche Vertragserfordernisse sind zu nennen:
- Vereinbarung zwischen der Stadt Schwelm
und der Stadt Gevelsberg über eine gemeinsame Projektierung der Radwegtrasse.
Gegebenenfalls ist auch der EN Kreis in diese Vereinbarungen einzubinden.
Nicht zuletzt sind hier die Unterhaltungslasten und Folgekosten der
Radwegetrasse abzuhandeln.
- Überführung der Vorverträge mit den
Grundstückseigentümern in öffentlich rechtliche Gestattungsverträge und
Klärung sowie Sicherstellung der Unterhaltungslast / Verkehrssicherung.
- Etatisierung
des Projektes
Die Investitions- sowie die Unterhaltungskosten der Radwegeverbindung
sind in die Finanzplanung zu integrieren.
Ein entsprechender Beschluss des Finanzausschusses ist herbeizuführen.
- Zeitliche
Perspektive
Nach der Feststellung der Artenschutzprüfung, dass die geplanten
Maßnahmen grundsätzlich vor dem Hintergrund der Regelungen des
Bundesnaturschutzgesetzes durchführbar sind, soll die Erstellung der
Entwurfsplanung beauftragt werden. Mit diesem Schritt ist zu Anfang des Jahres
2019 zu rechnen. Die Erstellung der
Entwurfsplanung ist bis zur Jahresmitte 2019 fertigzustellen. Nach der
Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg sind die Förderanträge für das Jahr 2020
bis zum 30.06.2019 einzureichen. Im Optimalfall kann die Radwegetrasse im Jahre
2020 errichtet und eröffnet werden.
Es soll hier nicht versäumt werden darauf hinzuweisen, dass die
Bereitstellung einer Radwegeverbindung durch den Schwelmer Tunnel im Jahre 2020
sehr vorteilhaft mit den Radwegen über die Schwarzbachtrasse und durch das
Elbschetal (3. Bauabschnitt) harmonieren wird, deren Eröffnung ebenfalls für
das Jahr 2020 in Aussicht steht. Die
Radwegeverbindung zwischen Ruhr und Wupper wird dann zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
- Die bisherigen Bestrebungen der
Verwaltung, die Entwicklung einer Radwegeverbindung zwischen Schwelm und
Gevelsberg betreffend, werden zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
weiteren Vertrags- und Planungsschritte, wie in dieser Vorlage
dargestellt, einzuleiten. Die finanziellen Auswirkungen sind im Etat 2019
ff. abzubilden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen
Auswirkungen ergeben sich aus dem Sachverhalt.
|
Die Bürgermeisterin
gez. i.V. Schweinsberg |