- Darstellung der bisherigen Planungs- und Verhandlungsergebnisse
- Beschlüsse über die weiteren erforderlichen Vertrags- und Planungsschritte
- Beschluss zur Etatisierung
Sachverhalt:
- Vorbemerkungen:
Mit Schreiben vom 03.11.2017 haben die Fraktionen der SPD, CDU und
B?ndnis 90 / Die Gr?nen einen Antrag, den Radverkehr in Schwelm betreffend,
vorgelegt. Der Antrag zielte unter anderem auf einen L?ckenschluss f?r den
Radverkehr zwischen den St?dten Gevelsberg und Schwelm ab. Dieser Antrag ist
dieser Vorlage als Anlage 1 beigef?gt. Der Ausschuss f?r Umwelt und
Stadtentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 07.11.2017 mit der Angelegenheit
befasst.
Bereits vor und nach der Sitzung des Ausschusses f?r Umwelt und
Stadtentwicklung haben sich der Fachbereich 6.1 der Stadt Schwelm gemeinsam mit
der Planungsabteilung der Stadt Gevelsberg und mit der Unteren
Naturschutzbeh?rde des Kreises (ehemals untere Landschaftsbeh?rde) eine
Radwegeverbindung zwischen Schwelm und Gevelsberg zum Ziel gesetzt. Die
gemeinsamen Bestrebungen waren erfolgreich und sollen in dieser Vorlage
vertieft dargestellt werden. Parallel sind die Bestrebungen bzw. deren
Ergebnisse bereits in die Vorlagen 111/2018 (IGA 2027 / Radweg von Ruhr zur
Wupper) und 112/2018 (Regionales Radwegenetz f?r die Metropolregion Ruhr)
eingearbeitet worden.
- Rahmenbedingungen
f?r die Radwegplanung zwischen Schwelm und Gevelsberg:
Der Radwegebau auf stillgelegten Bahntrassen hat in den vergangenen
Jahren, um nicht zu sagen Jahrzehnten stetig zugenommen. Der Vorteil, dass
ehemalige Bahntrassen selten mehr als 3 % Gef?lle oder Steigung aufweisen,
pr?destiniert diese Strecken zu dieser Funktion. In Verl?ngerung der
Nordbahntrasse ?berquerte die ehemalige Rheinische Bahn die Bundesautobahn 1,
gelangte zum Bahnhof Loh und unterquerte den Linderhauser Bergr?cken in einem
ca. 800m langen Tunnelbauwerk und erreichte in Gevelsberg ? West die Bergisch
M?rkische Bahnstrecke.
Nach der Stillegung der Rheinischen Bahnstrecke wurden erhebliche Teile
der Trasse im Rahmen der st?dtebaulichen Entwicklung zur Erweiterung von
Siedlungsfl?chen verwertet. Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 66 ?Bahnhof Loh?
wurde bei dessen Entwicklung eine Radverbindung durch Festsetzung eines
Radweges und durch die Anlage verkehrsberuhigter Stra?en ber?cksichtigt. Weiter
in ?stlicher Richtung, im Bereich der Prinzenstra?e wurde die Bahntrasse von
einer Spedition und von einem Metallgro?h?ndler (Schrottplatz) zum Zwecke der
Betriebserweiterung erworben. Die Trasse stand insofern nicht mehr ohne
weiteres zum Zwecke des Radwegebaues zur Verf?gung.
Weiter in n?rdlicher Richtung wurde die restliche Rheinische Bahnstrecke,
nahezu bis zum Bahnhof Gevelsberg - West durch die Voigt GmbH, ein Ennepetaler
Landschaftsbauunternehmen, erworben. Stefan Voigt, der Eigent?mer der Firma,
ist Vorsitzender der Interessengemeinschaft Kluterth?hle und als H?hlenforscher
ehrenamtlich t?tig und allgemein anerkannt. Herr Voigt hatte besonderes
Interesse an dem Linderhauser Tunnelbauwerk, weil von diesem Zug?nge bzw.
Verbindungen zum Linderhauser H?hlensystem bestehen. Au?erdem sind die dem
Tunnel n?rdlich und s?dlich vorgelagerten Einschnitte in das verkarstete
Gebirge des Schwelmer Massenkalkes im h?chsten Grade schutzw?rdig. Der Erwerb
geschah hier gewisserma?en zur Sicherstellung und zu Naturschutzzwecken.
Der in Gevelsberg verbliebene und noch im Besitz der Bahn befindliche
Teil der stillgelegten Bahnstrecke liegt?
hier unmittelbar neben der noch in Betrieb befindlichen S ? Bahn
Strecke.
- Darstellung
der bisherigen Planungs-? und
Verhandlungsergebnisse:
Der Fachbereich 6.1 der Stadt Schwelm hat sich, wie bereits erw?hnt, mit
Vertretern des Kreises und der Stadt Gevelsberg um die Realisierung einer
Radwegeverbindung bem?ht. Planungstechnisch wurden diese Bestrebungen durch das
B?ro Ahlenberg Ingenieure unterst?tzt, das ?ber erhebliche Erfahrungen im
Radwegebau auf Bahntrassen, speziell in Tunnelbauwerken, verf?gt.
Erfreulicherweise hatten sich die Ennepetaler Landschaftsbaufirma und der
Schwelmer Schrottgro?handel bereit erkl?rt, im Rahmen eines Gestattungsvertrages
die Errichtung eines Radweges auf ihren Grundst?cken zu erlauben.
Die Trassierung der Radwegeverbindung von Schwelm nach Gevelsberg kann
infolgedessen wie folgt aufgelistet und beschrieben werden:
- Abzweigend von der Ha?linghauser Stra?e
?ber das st?dtische Wiesengrundst?ck (Verkehrsfl?che des hier rechtsg?ltig
vorliegenden Bebauungsplanes)
- Ca. 150-200m F?hrung des Radweges ?ber
das Grundst?ck des Metallgro?h?ndlers, Beginn einer radwegtauglichen Rampe
in den Gel?ndeeinschnitt des Bahnk?rpers abtauchend.
- Erreichen des Grundst?ckes der Voigt
GmbH, Fortf?hrung der Rampe bis auf das Niveau der stillgelegten
Bahntrasse.
- F?hrung des Radweges durch das
Tunnelbauwerk bis zum Ende des Fl?chenerwerbes durch die Voigt GmbH, etwa
im Bereich der Stadtgrenze Schwelm / Gevelsberg.
- Fortf?hrung auf dem stillgelegten Gleis
in Gevelsberg, Grunderwerb und Ausgestaltung des Radwegebaues neben dem
S-Bahn Gleis muss noch mit der Deutschen Bahn vereinbart werden.
- Anschluss des Radweges in Gevelsberg ?
West an die im Bau befindliche Radtrasse durch das Elbschebachtal
(ehemalige Elbschetalbahn). Der Radweg durch das Elbschetal wird vom
Landesbetrieb Stra?enbau NRW errichtet und schlie?t in Wetter ? Wengern an
den Ruhrtalradweg an.
Die Vorlage 113/2018 ist in Session unter dem Titel ?Radweg unter dem
Karst? eingestellt.? Urs?chlich f?r diese
Bezeichnung ist die Tatsache, dass Herr Voigt f?r sein Bahntrassengrundst?ck
einen F?rderantrag zur Erlangung von Naturschutzgeldern gestellt hat. Der mit
den Gel?ndeeinschnitten erschlossene verkarstete Schwelmer Massenkalk mit
entsprechenden aufgeschlossenen Naturph?nomenen soll nachhaltig gesichert und
der interessierten ?ffentlichkeit zug?nglich gemacht werden. Mittlerweile hat
f?r dieses F?rderprojekt der Geopark Ruhrgebiet e.V., eine Institution, die vom
Geologischen Dienst NRW gemeinsam mit dem RVR ins Leben gerufen wurde, die
Federf?hrung ?bernommen.
Die Trassierung des Radweges ist in der Anlage 2 als rot gestrichelte
Linie dargestellt.
F?r die Trassenf?hrung sind Vorvertr?ge mit den Grundst?ckseigent?mern
abgeschlossen worden, die noch durch f?rmliche ?ffentlich rechtliche
Gestattungsvertr?ge ersetzt bzw. erg?nzt werden m?ssen. Die betroffenen
Grundst?ckseigent?mer haben sich hierzu bereit erkl?rt.
F?r die hier beschriebene Radwegtrasse von Schwelm nach Gevelsberg - West
liegt eine Grobkostensch?tzung des B?ros Ahlenberg Ingenieure vor (Anlage 3),
die rund 1,4 Millionen Euro umfasst. Dieser Betrag verteilt sich in etwa gleich
zur H?lfte auf die St?dte Schwelm und Gevelsberg (Anlage 4). Der Fachbereich
6.1 hat bei der zust?ndigen Bezirksregierung in Arnsberg in Erfahrung gebracht,
dass die Ma?nahme im Rahmen des F?rderprogrammes ?Nahmobilit?t? f?rderf?hig
ist. Der F?rderbetrag w?rde 70% bzw. 75% (f?r St?rkungspaktkommunen) betragen.
- Das
sogenannte ?Spitzengespr?ch? bei der Stadt Gevelsberg:
Die Bedeutung der hier in Rede stehenden Radwegeverbindung zwischen
Schwelm und Gevelsberg ist nicht zuletzt daran ablesbar, dass sie Bestandteil
des Themenbereiches ?Unsere G?rten? / ?Von Ruhr zur Wupper? und des Regionalen
Radwegenetzes des RVR (siehe Vorlage 112/2018) ist. Dieser Bedeutung wurde
dadurch Rechnung getragen, dass das o.g. ?Spitzengespr?ch? am 19.06.2018 im
Rathaus? der Stadt Gevelsberg stattfand.
An dem Gespr?ch nahmen teil: Der Landrat des Ennepe Ruhr Kreises,
B?rgermeisterin / B?rgermeister der St?dte Schwelm, Gevelsberg und Wetter, der
Landtagsabgeordnete und verkehrspolitische Sprecher der FDP im Landtag, die
Regionaldirektorin des RVR, der Planungsdezernent des RVR, der Leiter des
Landesbetriebes Stra?enbau NRW und Vertreter des B?ros Ahlenberg.
Thema der Besprechung war die Radwegeverbindung von Wetter Wengern in
Richtung Schwelm bzw. Wuppertal und damit eine Verbindung zwischen dem
Ruhrtalradweg und der Nordbahntrasse. Ein Bestandteil dieser ?berregionalen
Verbindung ist in Gevelsberg Silschede ein von gesch?tzten Fledermausarten
besiedeltes Tunnelbauwerk und ein dem Bauwerk vorgelagerter sogenannter? ?Hangschluchtwald?. Beide Bestandteile der
Trasse m?ssen im Rahmen einer Radwegrealisierung mit erheblichem auch
finanziellem Aufwand gesichert werden. In der Besprechung wurde entschieden,
dass die Stadt Gevelsberg sich federf?hrend und intensiv mit diesem Bereich der
Radwegplanung befassen soll. Es handelt sich dabei zun?chst um die Durchf?hrung
einer Artenschutzpr?fung. Die Stadt Schwelm erkl?rte sich bereit, die
Fortf?hrung des Radweges von Gevelsberg West bis nach Schwelm federf?hrend zu
untersuchen und zu entwickeln.
Alle Teilnehmer der Besprechung waren sich der Bedeutung des
Radwegeprojektes bewusst und bekannten sich dazu. Den beiden federf?hrenden
St?dten wurde von allen teilnehmenden Institutionen eindeutige Unterst?tzung
zugesagt. Das Hervorheben der Alltagstauglichkeit der Radverbindung, ?ber ihre
radtouristische Bedeutung hinaus, hat sicherlich nicht zuletzt zu der
allgemeinen Zustimmung und Zusicherung der Unterst?tzung gef?hrt.? In diesem Zusammenhang soll auch nicht
unerw?hnt bleiben, dass die vielbeachtete Volksinitiative ?Aufbruch Fahrrad?,
eine Initiative zur St?rkung der Fahrradinfrastruktur,? am 16.06.2018, also wenige Tage zuvor,
offiziell gestartet wurde.
- Die
Schwelmer Radwegekommission am 16.07.2018:
Die Schwelmer Radwegekommission hat sich in ihrer Sitzung unter anderem
mit dem ?Radweg unter dem Karst?, als der Radwegeverbindung zwischen Schwelm
und Gevelsberg, befasst. Der Kommission wurden die bisherigen Verhandlungs- und
Planungsergebnisse, sowie das Ergebnis des Gevelsberger Spitzengespr?ches
vorgestellt. Au?erdem wurden? der
Kommission die weiteren erforderlichen Vertrags- und Planungserfordernisse
vorgestellt, die noch im n?chsten Kapitel zu behandeln sind. Die von der
Verwaltung vorgestellten Ergebnisse sind seitens der Kommission anerkennend zur
Kenntnis genommen worden, die weiteren vorgestellten Erfordernisse wurden
deutlich bef?rwortet.
- Weitere
Planungs- und Vertragserfordernisse:
Bereits unter Punkt 4 wurde erw?hnt, dass sich die Stadt Schwelm im
Rahmen des Radwegeprojektes verst?rkt mit dem Teilst?ck von Schwelm nach
Gevelsberg - West befassen m?chte beziehungsweise soll. Die f?r die Fortf?hrung
des Projektes erforderlichen Planungsschritte werden hier erl?utert.
Bei Bauma?nahmen in der freien Landschaft ist nach dem
Bundesnaturschutzgesetz zwingend eine Artenschutzpr?fung Teil 1 und 2
erforderlich, um die anlagebedingten und baubedingten Auswirkungen der
geplanten Ma?nahme auf gesch?tzte Landschaftsbestandteile oder Tierarten zu
ermitteln. Nach dem positiven Votum der Radwegekommission wurde diese
Artenschutzpr?fung f?r einen Betrag von rund 11.500 Euro in Auftrag gegeben.
Die unmittelbare Vergabe des Auftrages war erforderlich, da eine solche
Untersuchung nicht zu willk?rlichen Jahreszeiten durchgef?hrt werden kann.
Zeitgleich wurde ein Auftrag in H?he von rund?
6.500 Euro an das B?ro Ahlenberg Ingenieure vergeben, die f?r die
Artenschutzpr?fung die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 HOAI) der Planung
bereitstellen.
Die Biologische Station des Ennepe Ruhr Kreises hat im Linderhauser
Tunnelbauwerk Untersuchungen zur Besiedlung mit Fledermausarten vorgenommen.
Das Ergebnis war, dass die Besiedlung relativ ?berschaubar war und es sich
nicht um gesch?tzte Arten handelte. Ursache f?r diesen Sachverhalt ist
sicherlich, dass das Tunnelbauwerk und ein Gleis bis vor relativ kurzer Zeit
noch als Anschlussgleis zu dem Schwelmer Schrotthandel betrieben wurde.
Aus diesem Grunde geht die Verwaltung gemeinsam mit der Unteren
Naturschutzbeh?rde des Kreises davon aus, dass die Artenschutzpr?fung zu dem
Ergebnis kommen wird, dass das Projekt durchf?hrbar ist. Sobald diese
Erkenntnis belastbar vorliegt, soll nach den Vorstellungen der Verwaltung die
Erstellung der? Entwurfsplanung
(Leistungsphase 2 und 3 HOAI) der Radwegestrecke von Schwelm nach Gevelsberg
vergeben werden. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 2 und 3 HOAI) wird Kosten
in H?he von etwa 68.000 ? verursachen. Diese Kosten teilen sich ungef?hr zur
H?lfte zwischen den St?dten Schwelm und Gevelsberg auf.
Mit den Unterlagen zur Entwurfsplanung sind dann die St?dte Schwelm und
Gevelsberg in die Lage versetzt, bei der zust?ndigen Bezirksregierung in
Arnsberg die erforderlichen F?rdergelder zu beantragen.
Eine Kontaktaufnahme bei der Bezirksregierung hat ergeben, dass die
geplante Radwegetrasse aus dem F?rderprogramm ?Nahmobilit?t? gef?rdert werden
kann. Die F?rderquote betr?gt mindestens 70%, f?r St?rkungspaktkommunen 75%.
Aufgrund der Beschreibung des geplanten Projektes? hat die Bezirksregierung die F?rderung in
Aussicht gestellt bzw. zugesichert. F?r diese sehr zuversichtliche Haltung der
BR? spricht sicherlich der Gesichtspunkt,
dass die Radverbindung im Regionalen Radwegenetz des RVR als Regionale
Hauptverbindung kategorisiert ist und somit eine enorme Bedeutung f?r die
Alltagsmobilit?t besitzt. Die Verwaltung wird sich bem?hen, ?ber den in
Aussicht gestellten F?rdersatz hinaus, zus?tzliche F?rdermittel zu akquirieren.
Die Absicht hierzu erscheint nicht aussichtslos, da Pressebeichten zufolge die
Wuppertalbewegung f?r den Ausbau der Schwarzbachtrasse eine neunzigprozentige
F?rderung erhalten soll.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass sich in Gevelsberg ein
Teilbereich des stillgelegten Gleises der Rheinischen Bahn noch im Besitz der
Deutschen Bahn AG befindet. Dieses stillgelegte Gleis muss noch von der Stadt
Gevelsberg erworben werden. Mit den Ergebnissen der Grundlagenermittlung des
Projektes k?nnen dann die Rahmenbedingungen f?r den Bau des Radweges
unmittelbar neben der noch in Betrieb befindlichen S Bahn Strecke mit der DB
Netz AG gekl?rt werden. Die ausgehandelten Rahmenbedingungen k?nnen dann in die
Entwurfsplanung f?r die Radwegeverbindung einflie?en.
Als weitere erforderliche Vertragserfordernisse sind zu nennen:
- Vereinbarung zwischen der Stadt Schwelm
und der Stadt Gevelsberg ?ber eine gemeinsame Projektierung der Radwegtrasse.
Gegebenenfalls ist auch der EN Kreis in diese Vereinbarungen einzubinden.
Nicht zuletzt sind hier die Unterhaltungslasten und Folgekosten der
Radwegetrasse abzuhandeln.
- ?berf?hrung der Vorvertr?ge mit den
Grundst?ckseigent?mern in ?ffentlich rechtliche Gestattungsvertr?ge und
Kl?rung sowie Sicherstellung der Unterhaltungslast / Verkehrssicherung.
- Etatisierung
des Projektes
Die Investitions- sowie die Unterhaltungskosten der Radwegeverbindung
sind in die Finanzplanung? zu integrieren.
Ein entsprechender Beschluss des Finanzausschusses ist herbeizuf?hren.
- Zeitliche
Perspektive
Nach der Feststellung der Artenschutzpr?fung, dass die geplanten
Ma?nahmen grunds?tzlich vor dem Hintergrund der Regelungen des
Bundesnaturschutzgesetzes durchf?hrbar sind, soll die Erstellung der
Entwurfsplanung beauftragt werden. Mit diesem Schritt ist zu Anfang des Jahres
2019 zu rechnen. Die Erstellung der?
Entwurfsplanung ist bis zur Jahresmitte 2019 fertigzustellen. Nach der
Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg sind die F?rderantr?ge f?r das Jahr 2020
bis zum 30.06.2019 einzureichen. Im Optimalfall kann die Radwegetrasse im Jahre
2020 errichtet und er?ffnet werden.
Es soll hier nicht vers?umt werden darauf hinzuweisen, dass die
Bereitstellung einer Radwegeverbindung durch den Schwelmer Tunnel im Jahre 2020
sehr vorteilhaft mit den Radwegen ?ber die Schwarzbachtrasse und durch das
Elbschetal (3. Bauabschnitt) harmonieren wird, deren Er?ffnung ebenfalls f?r
das Jahr 2020 in Aussicht steht.? Die
Radwegeverbindung zwischen Ruhr und Wupper wird dann zur Verf?gung stehen.
Beschlussvorschlag:
- Die bisherigen Bestrebungen der
Verwaltung, die Entwicklung einer Radwegeverbindung zwischen Schwelm und
Gevelsberg betreffend, werden zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
weiteren Vertrags- und Planungsschritte, wie in dieser Vorlage
dargestellt, einzuleiten. Die finanziellen Auswirkungen sind im Etat 2019
ff. abzubilden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen
Auswirkungen ergeben sich aus dem Sachverhalt.
?
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Die B?rgermeisterin
gez. i.V. Schweinsberg |
?
