Betreff
Kalkulatorischer Zinssatz 2019
Vorlage
091/2018
Aktenzeichen
Bo
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Wie seit 2010 praktiziert, wird dem Verwaltungsrat die Gelegenheit gegeben, im Vorfeld der Gebührenkalkulationen über den kalkulatorischen Zinssatz zu beraten.

 

Von 2010 bis 2017 lag der Zinssatz bei 5,25 % (2009: 5,5 %; 2008: 5,75 %). Für 2018 wurde ein Zinssatz von 4,75 % beschlossen.

 

Grundsätzlich wird das Ziel verfolgt, die Gebührensätze möglichst konstant zu halten. Die maßgebliche Stellschraube im Bereich der Stadtentwässerung ist der kalkulatorische Zinssatz.

 

Die jährliche Ermittlung eines durchschnittlichen Zinssatzes auf Basis der Restnutzungsdauern des Kanalvermögens in Kombination mit den Abzinsungszinssätzen gem. § 253 Abs. 2 HGB der Bundesbank für die verschiedenen Laufzeiten ergab einen vertretbaren Zinssatz von 2,75 bis 3,50 %.

 

Der anhand der tatsächlich in 2017 gezahlten Darlehenszinsen unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Darlehensbestandes 2017 ermittelte Zinssatz liegt bei 2,56 %.

 

Das Jahresergebnis wird maßgeblich durch die kalkulatorischen Kosten, insbesondere die kalkulatorischen Zinsen, in der Gebührenbedarfsberechnung der Stadtentwässerung, bestimmt.

 

In der Kalkulation 2018 wird ein Wert von ca. 56,7 Mio. € verzinst. Beim aktuellen Zinssatz von 4,75 % werden gut 2,7 Mio. € kalkulatorische Zinsen in der Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt. Die tatsächlichen Zinsen haben sich in den letzten Jahren deutlich reduziert:


 

Jahr

tatsächliche Zinsen (gerundet)

Differenz zu kalkulatorischen Zinsen (gem. BAB)

Verhältnis Differenz zu tatsächlichen Zinsen

2010

2.099.000,00

776.000,00

37%

2011

2.026.000,00

827.000,00

41%

2012

1.980.000,00

838.000,00

42%

2013

1.871.000,00

934.000,00

50%

2014

1.752.000,00

1.059.000,00

60%

2015

1.533.000,00

1.287.000,00

84%

2016

1.322.000,00

1.473.000,00

111%

2017

1.148.000,00

1.719.000,00

150%

2018 (Planung)

1.169.000,00

1.523.000,00

130%

 

Der Planwert 2018 berücksichtigt den reduzierten Zinssatz.

 

 

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf das Ergebnis 2017, das die Erwartungen deutlich übertroffen hat, halten Vorstand und kaufmännische Leitung eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes mit dem Ziel einer angemessenen Reduzierung der Belastung der Gebührenzahler bei gleichzeitiger Erfüllung der geplanten Konsolidierungsbeiträge für angebracht.

 

Die Ergebnisauswirkung pro 0,25 %-Punkte beträgt gut 140 T€.

Die Gebührensätze auf Basis der Gebührenkalkulation 2018 würden sich um 0,04 €/m³ für Schmutzwasser und 0,03 €/m² für Niederschlagswasser reduzieren. Ein Musterhaushalt mit vier Personen (200 m³ Wasserverbrauch, 130 m² versiegelte Fläche) müsste 11,90 € im Jahr weniger zahlen.

Die Entlastung der Stadt als Gebührenzahler läge bei 27 T€.

 

 

Es wird ein kalkulatorischer Zinssatz ab 2019 von 4,25 % vorgeschlagen.

 

Die Ergebnisauswirkung beträgt gut 280 T€, der Musterhaushalt zahlt im Jahr 25,80 € weniger für die Entwässerung, die Entlastung der Stadt als Gebührenzahler liegt bei 54 T€.

 


Beschlussvorschlag:

 

Für die Gebührenkalkulation 2019 wird ein kalkulatorischer Zinssatz von 4,25 % beschlossen.

 


 

 

 

 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke