Betreff
Regionale Vereinbarung über eine gegenseitige Abstimmung im Bereich des großflächigen Einzelhandels und im Umgang mit kommunalen und (teil-)regionalen Einzelhandelskonzepten und Gutachten im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR)
Vorlage
064/2018
Aktenzeichen
FB 6.1 Sch
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Begründung und Zielsetzung

Der Einzelhandel bestimmt in hohem Maße die Lebendigkeit und Attraktivität der urbanen Zentren. Großflächige Einzelhandelsvorhaben an städtebaulich nicht integrierten Standorten können die Entwicklung der Innenstädte und Stadtteilzentren der Region jedoch erheblich beeinträchtigen. Um eine stadt- und regionalverträgliche Einzelhandelsentwicklung in der Metropole Ruhr zu gewährleisten, ist eine interkommunale Abstimmung bei regionalbedeutsamen Ansiedlungsvorhaben auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung sinnvoll und geboten. Zu diesem Zweck wurde auf Initiative des RVR ein Arbeitskreis Einzelhandel gegründet, an dem Vertreter der Kommunen der Städteregion Ruhr 2030 sowie Vertreter der Industrie- und Handelskammern mitgewirkt haben. Die beigefügte Vereinbarung (Anlage) ist das Ergebnis der Beratungen in diesem Gremium. Sie soll die formellen Instrumente zur Steuerung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben ergänzen und ein Baustein des Handlungsprogramms zur Zukunft der Metropole Ruhr werden. Ziel ist, dass alle 53 Kommunen im Verbandsgebiet des RVR der Vereinbarung beitreten.

 

Die Notwendigkeit einer interkommunalen Abstimmung wurde bereits von den Kommunen des östlichen Ruhrgebietes im Jahre 2000 erkannt. In Kooperation mit mittlerweile 24 Kommunen, den entsprechenden Landkreisen, den Bezirksregierungen, dem Regionalverband Ruhr, den Industrie- und Handelskammern und Einzelhandelsverbänden wurde das „Regionale Einzelhandelskonzept östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ (REHK) erarbeitet und von allen Räten der beteiligten Kommunen beschlossen. Die nun vorliegende regionale Vereinbarung für den Zuständigkeitsbereich des RVR orientiert sich maßgeblich an dem REHK und ist folgerichtig eine räumliche Erweiterung dieses Instruments. Mit der abgestimmten Verfahrensweise im Rahmen des REHK wird diese Zielsetzung bereits seit Langem umgesetzt.

 

Auswirkungen für die Stadt Schwelm

 

Die Stadt Schwelm hat als Mittelzentrum umfassende Versorgungsfunktionen zu erfüllen, ist jedoch – wie im Ballungsraum Rhein-Ruhr typisch – durch Angebotsstrukturen in angrenzenden Nachbarkommunen einem erheblichen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Um auf die aktuellen Herausforderungen in der Einzelhandelsentwicklung reagieren zu können, hat der Rat der Stadt Schwelm im März 2018 das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept beschlossen.

 

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts diente der gezielten Steuerung des Einzelhandels zum Zwecke einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Hierbei wurden unter anderem städtebauliche und siedlungsstrukturelle Entwicklungen sowie planungsrechtliche Voraussetzungen berücksichtigt. Im Sinne der „Regionalen Vereinbarung über eine gegenseitige Abstimmung im Bereich des großflächigen Einzelhandels“ erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit, der zuständigen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.

 

Angesichts der Entwicklungen und Trends im Einzelhandel ist weiterhin verstärktes planerisches und politisches Handeln zum Erhalt und der Weiterentwicklung von Zentren und integrierten Nahversorgungsstrukturen von großer Bedeutung. Mit der Regionalen Vereinbarung soll gewährleistet werden, dass eine Umsetzung der im Einzelhandelskonzept der Stadt Schwelm definierten Ziele weiterhin unter Abstimmung mit den Nachbarkommunen geschieht.

 

 


 

Beschlussvorschlag des AUS und des Hauptausschusses an den Rat:

 

Der Rat der Stadt Schwelm stimmt dem Abschluss der Regionalen Vereinbarung über eine gegenseitige Abstimmung im Bereich des großflächigen Einzelhandels zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung zu unterzeichnen und den Gremien über die weitere operative Umsetzung zu berichten.

 


 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg