Sachverhalt:
Begründung und Zielsetzung
Der Einzelhandel bestimmt in hohem Maße die Lebendigkeit und
Attraktivität der urbanen Zentren. Großflächige Einzelhandelsvorhaben an
städtebaulich nicht integrierten Standorten können die Entwicklung der
Innenstädte und Stadtteilzentren der Region jedoch erheblich beeinträchtigen.
Um eine stadt- und regionalverträgliche Einzelhandelsentwicklung in der Metropole
Ruhr zu gewährleisten, ist eine interkommunale Abstimmung bei
regionalbedeutsamen Ansiedlungsvorhaben auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung
sinnvoll und geboten. Zu diesem Zweck wurde auf Initiative des RVR ein
Arbeitskreis Einzelhandel gegründet, an dem Vertreter der Kommunen der
Städteregion Ruhr 2030 sowie Vertreter der Industrie- und Handelskammern
mitgewirkt haben. Die beigefügte Vereinbarung (Anlage) ist das Ergebnis der Beratungen in diesem Gremium. Sie
soll die formellen Instrumente zur Steuerung von großflächigen
Einzelhandelsvorhaben ergänzen und ein Baustein des Handlungsprogramms zur
Zukunft der Metropole Ruhr werden. Ziel ist, dass alle 53 Kommunen im
Verbandsgebiet des RVR der Vereinbarung beitreten.
Die Notwendigkeit einer interkommunalen Abstimmung wurde
bereits von den Kommunen des östlichen Ruhrgebietes im Jahre 2000 erkannt. In
Kooperation mit mittlerweile 24 Kommunen, den entsprechenden Landkreisen, den
Bezirksregierungen, dem Regionalverband Ruhr, den Industrie- und Handelskammern
und Einzelhandelsverbänden wurde das „Regionale Einzelhandelskonzept östliches
Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ (REHK) erarbeitet und von allen Räten der
beteiligten Kommunen beschlossen. Die nun vorliegende regionale Vereinbarung
für den Zuständigkeitsbereich des RVR orientiert sich maßgeblich an dem REHK
und ist folgerichtig eine räumliche Erweiterung dieses Instruments. Mit der
abgestimmten Verfahrensweise im Rahmen des REHK wird diese Zielsetzung bereits
seit Langem umgesetzt.
Auswirkungen für die Stadt Schwelm
Die Stadt Schwelm hat als Mittelzentrum umfassende Versorgungsfunktionen
zu erfüllen, ist jedoch – wie im Ballungsraum Rhein-Ruhr typisch – durch
Angebotsstrukturen in angrenzenden Nachbarkommunen einem erheblichen
Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Um auf die aktuellen Herausforderungen in der
Einzelhandelsentwicklung reagieren zu können, hat der Rat der Stadt Schwelm im
März 2018 das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept beschlossen.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts diente der gezielten
Steuerung des Einzelhandels zum Zwecke einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Hierbei wurden unter anderem städtebauliche und siedlungsstrukturelle
Entwicklungen sowie planungsrechtliche Voraussetzungen berücksichtigt. Im Sinne
der „Regionalen Vereinbarung über eine gegenseitige Abstimmung im Bereich des
großflächigen Einzelhandels“ erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit, der
zuständigen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbargemeinden.
Angesichts der Entwicklungen und Trends im Einzelhandel ist weiterhin
verstärktes planerisches und politisches Handeln zum Erhalt und der
Weiterentwicklung von Zentren und integrierten Nahversorgungsstrukturen von
großer Bedeutung. Mit der Regionalen Vereinbarung soll gewährleistet werden,
dass eine Umsetzung der im Einzelhandelskonzept der Stadt Schwelm definierten
Ziele weiterhin unter Abstimmung mit den Nachbarkommunen geschieht.
Beschlussvorschlag des AUS und des Hauptausschusses
an den Rat:
Der Rat der Stadt Schwelm stimmt
dem Abschluss der Regionalen Vereinbarung über eine gegenseitige Abstimmung im
Bereich des großflächigen Einzelhandels zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Vereinbarung zu unterzeichnen und den Gremien über die weitere operative
Umsetzung zu berichten.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |