Sachverhalt:
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Begr?ndung und Zielsetzung
Der Einzelhandel bestimmt in hohem Ma?e die Lebendigkeit und
Attraktivit?t der urbanen Zentren. Gro?fl?chige Einzelhandelsvorhaben an
st?dtebaulich nicht integrierten Standorten k?nnen die Entwicklung der
Innenst?dte und Stadtteilzentren der Region jedoch erheblich beeintr?chtigen.
Um eine stadt- und regionalvertr?gliche Einzelhandelsentwicklung in der Metropole
Ruhr zu gew?hrleisten, ist eine interkommunale Abstimmung bei
regionalbedeutsamen Ansiedlungsvorhaben auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung
sinnvoll und geboten. Zu diesem Zweck wurde auf Initiative des RVR ein
Arbeitskreis Einzelhandel gegr?ndet, an dem Vertreter der Kommunen der
St?dteregion Ruhr 2030 sowie Vertreter der Industrie- und Handelskammern
mitgewirkt haben. Die beigef?gte Vereinbarung (Anlage) ist das Ergebnis der Beratungen in diesem Gremium. Sie
soll die formellen Instrumente zur Steuerung von gro?fl?chigen
Einzelhandelsvorhaben erg?nzen und ein Baustein des Handlungsprogramms zur
Zukunft der Metropole Ruhr werden. Ziel ist, dass alle 53 Kommunen im
Verbandsgebiet des RVR der Vereinbarung beitreten.
Die Notwendigkeit einer interkommunalen Abstimmung wurde
bereits von den Kommunen des ?stlichen Ruhrgebietes im Jahre 2000 erkannt. In
Kooperation mit mittlerweile 24 Kommunen, den entsprechenden Landkreisen, den
Bezirksregierungen, dem Regionalverband Ruhr, den Industrie- und Handelskammern
und Einzelhandelsverb?nden wurde das ?Regionale Einzelhandelskonzept ?stliches
Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche? (REHK) erarbeitet und von allen R?ten der
beteiligten Kommunen beschlossen. Die nun vorliegende regionale Vereinbarung
f?r den Zust?ndigkeitsbereich des RVR orientiert sich ma?geblich an dem REHK
und ist folgerichtig eine r?umliche Erweiterung dieses Instruments. Mit der
abgestimmten Verfahrensweise im Rahmen des REHK wird diese Zielsetzung bereits
seit Langem umgesetzt.
Auswirkungen f?r die Stadt Schwelm
Die Stadt Schwelm hat als Mittelzentrum umfassende Versorgungsfunktionen
zu erf?llen, ist jedoch ? wie im Ballungsraum Rhein-Ruhr typisch ? durch
Angebotsstrukturen in angrenzenden Nachbarkommunen einem erheblichen
Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Um auf die aktuellen Herausforderungen in der
Einzelhandelsentwicklung reagieren zu k?nnen, hat der Rat der Stadt Schwelm im
M?rz 2018 das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept beschlossen.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts diente der gezielten
Steuerung des Einzelhandels zum Zwecke einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Hierbei wurden unter anderem st?dtebauliche und siedlungsstrukturelle
Entwicklungen sowie planungsrechtliche Voraussetzungen ber?cksichtigt. Im Sinne
der ?Regionalen Vereinbarung ?ber eine gegenseitige Abstimmung im Bereich des
gro?fl?chigen Einzelhandels? erfolgte eine Beteiligung der ?ffentlichkeit, der
zust?ndigen Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange sowie der
Nachbargemeinden.
Angesichts der Entwicklungen und Trends im Einzelhandel ist weiterhin
verst?rktes planerisches und politisches Handeln zum Erhalt und der
Weiterentwicklung von Zentren und integrierten Nahversorgungsstrukturen von
gro?er Bedeutung. Mit der Regionalen Vereinbarung soll gew?hrleistet werden,
dass eine Umsetzung der im Einzelhandelskonzept der Stadt Schwelm definierten
Ziele weiterhin unter Abstimmung mit den Nachbarkommunen geschieht.
Beschlussvorschlag des AUS und des Hauptausschusses
an den Rat:
Der Rat der Stadt Schwelm stimmt
dem Abschluss der Regionalen Vereinbarung ?ber eine gegenseitige Abstimmung im
Bereich des gro?fl?chigen Einzelhandels zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Vereinbarung zu unterzeichnen und den Gremien ?ber die weitere operative
Umsetzung zu berichten.
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Die B?rgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |
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