Sachverhalt:
?
Mit
Beschlussvorlage Nr. 201/2017 hat der Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung
am 30.11.2017 die Verwaltung beauftragt, am Standort des Freibades an der
Schwelmestra?e die Realisierung einer ganzheitlichen B?derl?sung zu pr?fen.
Zudem wurde vom Rat der Stadt Schwelm entschieden, f?r diese Pr?fung eine
externe Unterst?tzung durch ein Fachplanungsb?ro in Anspruch zu nehmen. Die f?r
das Fachplanungsb?ro erforderlichen Haushaltsmittel wurden ebenfalls
beschlossen.
Die Recherche
der Verwaltung nach einem geeigneten Fachplanungsb?ro hatte zum Ergebnis, dass
der Auftrag an die Deutsche Gesellschaft f?r das Badewesen GmbH in Essen/Ruhr
(DGfdB) vergeben werden soll. Das Angebot der DGfdB liegt seit Mitte Januar
2018 vor. Es wurde anschlie?end den Fraktionsvorsitzenden zur Verf?gung
gestellt, um ein gemeinsames Verst?ndnis bzgl. des Auftragsinhaltes zu
erreichen.? Diese Abstimmung ist erfolgt,
sodass die DGfdB nach positiver Beschlussfassung zu der Vorlage Nr. 030/2018
folgenden Pr?fungsauftrag erh?lt:
Bewertung des
Grundst?ckes Schwelmestra?e im Hinblick auf die Bebaubarkeit
Folgende
Varianten sind hierbei zu pr?fen:
- Neubau des Hallenbades
ohne Sauna und Beibehaltung/Sanierung des Freibades inklusive seiner
Hochbauten ? beide Objekte erhalten eine autarke technische Anlage.
- Neubau Ganzjahresbad
ohne Sauna mit kleinem Au?enbecken
(8,00m x 12,50m) bei R?ckbau des vorhandenen Freibades inklusive der Freibad-Hochbauten.
Im Rahmen der
vorstehend erl?uterten Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden wurde die
Verwaltung u.a. um Pr?fung gebeten, inwieweit die Leistungen des
Fachplanungsb?ros von der Verwaltung selbst erbracht werden k?nnen. Die Pr?fung
hat ergeben, dass fachspezifische Kenntnisse zur Planung bzw. Bau von B?dern in
der Verwaltung nicht vorhanden sind, sodass eine externe Unterst?tzung
notwendig ist.
In diesem
Zusammenhang ist darzustellen, dass es sich um eine Pr?fung handelt, die zeigen
wird, ob sich die Varianten quantitativ auf dem zur Verf?gung stehenden
Grundst?ck realisieren lassen. Grundlage f?r die spezifische
Grundst?cksevaluierung sind die Planungskenndaten aus der Machbarkeitsstudie
des Unternehmens Ernst & Young, welche bereits vollumf?nglich bekannt sind
und in den zust?ndigen politischen Gremien beraten wurden.
Aus
planungsrechtlicher Sicht ist das Grundst?ck als Au?enbereich im Sinne des ? 35
BauGB zu bewerten, sodass eine weitere bauliche Entwicklung einer
ganzheitlichen B?derl?sung in der Stadt Schwelm die Aufstellung eines
Bebauungsplanes voraussetzt. Nach erster Pr?fung stehen dem Vorhaben fachliche
Belange ? insbesondere solche der Umwelt und des Naturschutzes nicht
entscheidend entgegen.
Wegen der
Bedeutsamkeit der Zukunft der B?derlandschaft in der Stadt Schwelm wird erneut
darauf hingewiesen, dass mit der Beauftragung der DGfdB ausschlie?lich eine
quantitative Bewertung auf Grundlage der politischen Beschlusslage erfolgt. Das
Ergebnis wird als Entscheidungsgrundlage f?r das weitere Verfahren dienen,
welches weiterhin eng mit allen Beteiligten (u.a. Politik, Vereine) abgestimmt
wird.
Der Antrag
der Fraktion DIEB?RGER vom 17.1.2018 zur F?rderung der B?derlandschaft wird zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und ist dieser Vorlage als Anlage 1
beigef?gt.
Die B?rgermeisterin
???????????????? In Vertretung
gez.
Schweinsberg
Diese Vorlage ersetzt die Vorlagen
Nr. 030/2018 und 030/2018/1
Beschlussvorschlag:
?
1.)
Der Rat
der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die Deutsche Gesellschaft f?r das
Badewesen GmbH mit der Pr?fung einer ganzheitlichen B?derl?sung am Standort des
Freibades an der Schwelmestra?e zu beauftragen.
2.)
Der
Antrag der Fraktion DIEB?RGER vom 17.1.2018 zur F?rderung der B?derlandschaft
wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
