Betreff
Bäderlandschaft in der Stadt Schwelm
Vorlage
030/2018/2
Aktenzeichen
GII / FBL 2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

?

Mit Beschlussvorlage Nr. 201/2017 hat der Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am 30.11.2017 die Verwaltung beauftragt, am Standort des Freibades an der Schwelmestra?e die Realisierung einer ganzheitlichen B?derl?sung zu pr?fen. Zudem wurde vom Rat der Stadt Schwelm entschieden, f?r diese Pr?fung eine externe Unterst?tzung durch ein Fachplanungsb?ro in Anspruch zu nehmen. Die f?r das Fachplanungsb?ro erforderlichen Haushaltsmittel wurden ebenfalls beschlossen.

Die Recherche der Verwaltung nach einem geeigneten Fachplanungsb?ro hatte zum Ergebnis, dass der Auftrag an die Deutsche Gesellschaft f?r das Badewesen GmbH in Essen/Ruhr (DGfdB) vergeben werden soll. Das Angebot der DGfdB liegt seit Mitte Januar 2018 vor. Es wurde anschlie?end den Fraktionsvorsitzenden zur Verf?gung gestellt, um ein gemeinsames Verst?ndnis bzgl. des Auftragsinhaltes zu erreichen.? Diese Abstimmung ist erfolgt, sodass die DGfdB nach positiver Beschlussfassung zu der Vorlage Nr. 030/2018 folgenden Pr?fungsauftrag erh?lt:

Bewertung des Grundst?ckes Schwelmestra?e im Hinblick auf die Bebaubarkeit

Folgende Varianten sind hierbei zu pr?fen:

  1. Neubau des Hallenbades ohne Sauna und Beibehaltung/Sanierung des Freibades inklusive seiner Hochbauten ? beide Objekte erhalten eine autarke technische Anlage.

  1. Neubau Ganzjahresbad ohne Sauna mit kleinem Au?enbecken
    (8,00m x 12,50m) bei R?ckbau des vorhandenen Freibades inklusive der Freibad-Hochbauten.

Im Rahmen der vorstehend erl?uterten Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden wurde die Verwaltung u.a. um Pr?fung gebeten, inwieweit die Leistungen des Fachplanungsb?ros von der Verwaltung selbst erbracht werden k?nnen. Die Pr?fung hat ergeben, dass fachspezifische Kenntnisse zur Planung bzw. Bau von B?dern in der Verwaltung nicht vorhanden sind, sodass eine externe Unterst?tzung notwendig ist.

In diesem Zusammenhang ist darzustellen, dass es sich um eine Pr?fung handelt, die zeigen wird, ob sich die Varianten quantitativ auf dem zur Verf?gung stehenden Grundst?ck realisieren lassen. Grundlage f?r die spezifische Grundst?cksevaluierung sind die Planungskenndaten aus der Machbarkeitsstudie des Unternehmens Ernst & Young, welche bereits vollumf?nglich bekannt sind und in den zust?ndigen politischen Gremien beraten wurden.

Aus planungsrechtlicher Sicht ist das Grundst?ck als Au?enbereich im Sinne des ? 35 BauGB zu bewerten, sodass eine weitere bauliche Entwicklung einer ganzheitlichen B?derl?sung in der Stadt Schwelm die Aufstellung eines Bebauungsplanes voraussetzt. Nach erster Pr?fung stehen dem Vorhaben fachliche Belange ? insbesondere solche der Umwelt und des Naturschutzes nicht entscheidend entgegen.

Wegen der Bedeutsamkeit der Zukunft der B?derlandschaft in der Stadt Schwelm wird erneut darauf hingewiesen, dass mit der Beauftragung der DGfdB ausschlie?lich eine quantitative Bewertung auf Grundlage der politischen Beschlusslage erfolgt. Das Ergebnis wird als Entscheidungsgrundlage f?r das weitere Verfahren dienen, welches weiterhin eng mit allen Beteiligten (u.a. Politik, Vereine) abgestimmt wird.

Der Antrag der Fraktion DIEB?RGER vom 17.1.2018 zur F?rderung der B?derlandschaft wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigef?gt.

Die B?rgermeisterin

???????????????? In Vertretung

gez. Schweinsberg


 

Diese Vorlage ersetzt die Vorlagen

Nr. 030/2018 und 030/2018/1

 

 

 

Beschlussvorschlag:

?

1.)    Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die Deutsche Gesellschaft f?r das Badewesen GmbH mit der Pr?fung einer ganzheitlichen B?derl?sung am Standort des Freibades an der Schwelmestra?e zu beauftragen.

2.)    Der Antrag der Fraktion DIEB?RGER vom 17.1.2018 zur F?rderung der B?derlandschaft wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.