Sachverhalt:
Mit
Beschlussvorlage Nr. 201/2017 hat der Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung
am 30.11.2017 die Verwaltung beauftragt, am Standort des Freibades an der
Schwelmestraße die Realisierung einer ganzheitlichen Bäderlösung zu prüfen.
Zudem wurde vom Rat der Stadt Schwelm entschieden, für diese Prüfung eine
externe Unterstützung durch ein Fachplanungsbüro in Anspruch zu nehmen. Die für
das Fachplanungsbüro erforderlichen Haushaltsmittel wurden ebenfalls
beschlossen.
Die Recherche
der Verwaltung nach einem geeigneten Fachplanungsbüro hatte zum Ergebnis, dass
der Auftrag an die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen GmbH in Essen/Ruhr
(DGfdB) vergeben werden soll. Das Angebot der DGfdB liegt seit Mitte Januar
2018 vor. Es wurde anschließend den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung
gestellt, um ein gemeinsames Verständnis bzgl. des Auftragsinhaltes zu erreichen. Diese Abstimmung ist erfolgt, sodass die
DGfdB nach positiver Beschlussfassung zu der Vorlage Nr. 030/2018 folgenden
Prüfungsauftrag erhält:
Bewertung des
Grundstückes Schwelmestraße im Hinblick auf die Bebaubarkeit
Folgende
Varianten sind hierbei zu prüfen:
- Neubau des Hallenbades
ohne Sauna und Beibehaltung/Sanierung des Freibades inklusive seiner
Hochbauten – beide Objekte erhalten eine autarke technische Anlage.
- Neubau Ganzjahresbad
ohne Sauna mit kleinem Außenbecken
(8,00m x 12,50m) bei Rückbau des vorhandenen Freibades inklusive der Freibad-Hochbauten.
Im Rahmen der
vorstehend erläuterten Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden wurde die
Verwaltung u.a. um Prüfung gebeten, inwieweit die Leistungen des
Fachplanungsbüros von der Verwaltung selbst erbracht werden können. Die Prüfung
hat ergeben, dass fachspezifische Kenntnisse zur Planung bzw. Bau von Bädern in
der Verwaltung nicht vorhanden sind, sodass eine externe Unterstützung
notwendig ist.
In diesem
Zusammenhang ist darzustellen, dass es sich um eine Prüfung handelt, die zeigen
wird, ob sich die Varianten quantitativ auf dem zur Verfügung stehenden
Grundstück realisieren lassen. Grundlage für die spezifische
Grundstücksevaluierung sind die Planungskenndaten aus der Machbarkeitsstudie
des Unternehmens Ernst & Young, welche bereits vollumfänglich bekannt sind
und in den zuständigen politischen Gremien beraten wurden.
Aus
planungsrechtlicher Sicht ist das Grundstück als Außenbereich im Sinne des § 35
BauGB zu bewerten, sodass eine weitere bauliche Entwicklung einer
ganzheitlichen Bäderlösung in der Stadt Schwelm die Aufstellung eines
Bebauungsplanes voraussetzt. Nach erster Prüfung stehen dem Vorhaben fachliche
Belange – insbesondere solche der Umwelt und des Naturschutzes nicht entscheidend
entgegen.
Wegen der
Bedeutsamkeit der Zukunft der Bäderlandschaft in der Stadt Schwelm wird erneut
darauf hingewiesen, dass mit der Beauftragung der DGfdB ausschließlich eine
quantitative Bewertung auf Grundlage der politischen Beschlusslage erfolgt. Das
Ergebnis wird als Entscheidungsgrundlage für das weitere Verfahren dienen,
welches weiterhin eng mit allen Beteiligten (u.a. Politik, Vereine) abgestimmt
wird.
Der Antrag
der Fraktion DIEBÜRGER vom 17.1.2018 zur Förderung der Bäderlandschaft wird zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und ist dieser Vorlage als Anlage 1
beigefügt.
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez.
Schweinsberg
Beschlussvorschlag:
1.)
Der
Hauptausschuss der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die Deutsche
Gesellschaft für das Badewesen GmbH mit der Prüfung einer ganzheitlichen
Bäderlösung am Standort des Freibades an der Schwelmestraße zu beauftragen.
2.)
Der
Antrag der Fraktion DIEBÜRGER vom 17.1.2018 zur Förderung der Bäderlandschaft
wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.