Betreff
Bäderlandschaft in der Stadt Schwelm
Vorlage
030/2018
Aktenzeichen
GII / FBL 2
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Mit Beschlussvorlage Nr. 201/2017 hat der Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am 30.11.2017 die Verwaltung beauftragt, am Standort des Freibades an der Schwelmestraße die Realisierung einer ganzheitlichen Bäderlösung zu prüfen. Zudem wurde vom Rat der Stadt Schwelm entschieden, für diese Prüfung eine externe Unterstützung durch ein Fachplanungsbüro in Anspruch zu nehmen. Die für das Fachplanungsbüro erforderlichen Haushaltsmittel wurden ebenfalls beschlossen.

 

Die Recherche der Verwaltung nach einem geeigneten Fachplanungsbüro hatte zum Ergebnis, dass der Auftrag an die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen GmbH in Essen/Ruhr (DGfdB) vergeben werden soll. Das Angebot der DGfdB liegt seit Mitte Januar 2018 vor. Es wurde anschließend den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt, um ein gemeinsames Verständnis bzgl. des Auftragsinhaltes zu erreichen.  Diese Abstimmung ist erfolgt, sodass die DGfdB nach positiver Beschlussfassung zu der Vorlage Nr. 030/2018 folgenden Prüfungsauftrag erhält:

 

Bewertung des Grundstückes Schwelmestraße im Hinblick auf die Bebaubarkeit

 

Folgende Varianten sind hierbei zu prüfen:

 

  1. Neubau des Hallenbades ohne Sauna und Beibehaltung/Sanierung des Freibades inklusive seiner Hochbauten – beide Objekte erhalten eine autarke technische Anlage.

 

  1. Neubau Ganzjahresbad ohne Sauna mit kleinem Außenbecken
    (8,00m x 12,50m) bei Rückbau des vorhandenen Freibades inklusive der Freibad-Hochbauten.

 

Im Rahmen der vorstehend erläuterten Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden wurde die Verwaltung u.a. um Prüfung gebeten, inwieweit die Leistungen des Fachplanungsbüros von der Verwaltung selbst erbracht werden können. Die Prüfung hat ergeben, dass fachspezifische Kenntnisse zur Planung bzw. Bau von Bädern in der Verwaltung nicht vorhanden sind, sodass eine externe Unterstützung notwendig ist.

 

In diesem Zusammenhang ist darzustellen, dass es sich um eine Prüfung handelt, die zeigen wird, ob sich die Varianten quantitativ auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück realisieren lassen. Grundlage für die spezifische Grundstücksevaluierung sind die Planungskenndaten aus der Machbarkeitsstudie des Unternehmens Ernst & Young, welche bereits vollumfänglich bekannt sind und in den zuständigen politischen Gremien beraten wurden.

 

Aus planungsrechtlicher Sicht ist das Grundstück als Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB zu bewerten, sodass eine weitere bauliche Entwicklung einer ganzheitlichen Bäderlösung in der Stadt Schwelm die Aufstellung eines Bebauungsplanes voraussetzt. Nach erster Prüfung stehen dem Vorhaben fachliche Belange – insbesondere solche der Umwelt und des Naturschutzes nicht entscheidend entgegen.

 

Wegen der Bedeutsamkeit der Zukunft der Bäderlandschaft in der Stadt Schwelm wird erneut darauf hingewiesen, dass mit der Beauftragung der DGfdB ausschließlich eine quantitative Bewertung auf Grundlage der politischen Beschlusslage erfolgt. Das Ergebnis wird als Entscheidungsgrundlage für das weitere Verfahren dienen, welches weiterhin eng mit allen Beteiligten (u.a. Politik, Vereine) abgestimmt wird.

 

Der Antrag der Fraktion DIEBÜRGER vom 17.1.2018 zur Förderung der Bäderlandschaft wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

 

 

Die Bürgermeisterin

                 In Vertretung

gez. Schweinsberg

 


Beschlussvorschlag:

 

1.)    Der Hauptausschuss der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen GmbH mit der Prüfung einer ganzheitlichen Bäderlösung am Standort des Freibades an der Schwelmestraße zu beauftragen.

 

2.)    Der Antrag der Fraktion DIEBÜRGER vom 17.1.2018 zur Förderung der Bäderlandschaft wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.