Betreff
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen im Wohngebiet Winterberg und Widmung des Abzweiges zur Dreifeldsporthalle
Vorlage
045/2018
Aktenzeichen
6.0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

?

Die Verkehrsfl?chen im Wohngebiet Winterberg sind im gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 86 in der Fassung der 1. Vereinfachten ?nderung als ?ffentliche Verkehrsfl?chen (Verkehrsberuhigte Bereiche) festgesetzt. Die tiefbautechnische Herstellung der ?ffentlichen Verkehrsfl?chen erfolgt auf der Grundlage eines St?dtebaulichen Vertrages gem. ? 11 Abs. 1 des Baugesetzbuches durch einen Erschlie?ungstr?ger und soll vor der Sommerpause mit dem Aufbringen der Verschlei?decken abgeschlossen werden. Die Umschreibung des Eigentums der Stra?enfl?chen vom Erschlie?ungstr?ger auf die Stadt Schwelm ist einvernehmlich geregelt und wird kurzfristig eingeleitet. Die Voraussetzungen f?r eine stra?enrechtliche Widmung der hergestellten Erschlie?ungsstra?en als ?ffentliche Stra?en gem?? ? 6 des Stra?en- und Wegegesetzes f?r das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) liegen damit vor.

Im beigef?gten Lageplan (Anlage 1) sind die zu widmenden Fl?chen dargestellt. Es handelt sich um die Grundst?cke der Gemarkung Schwelm, Flur 24, Flurst?cke 393, 395, 396, 412 und 436 tlw. in einer Gesamtgr??e von 8.040 qm.

Die Widmung zu ?ffentlichen Stra?en soll gem. ? 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW in die Stra?engruppe ?Gemeindestra?en? in der Stra?enbaulast der Stadt Schwelm (? 47 StrWG NRW) erfolgen. Die weitere Unterteilung der Gemeindestra?en nach ? 3 Abs. 4 StrWG NRW erfolgt entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes in der Fassung der 1. Vereinfachten ?nderung.

Der Abzweig von der L 706 (Milsper Str. bzw. K?lner Str. auf Ennepetaler Stadtgebiet) dient der Erschlie?ung der Dreifeldsporthalle. Dieser ca. 32 m lange Abzweig ist im Rahmen des Gesamtprojektes ?Dreifeldsporthalle? auf der Grundlage einer Vereinbarung von den Bauherren gegen Kostenerstattung durch die Stadt Schwelm hergestellt worden.

Die hier vom Rat der Stadt Schwelm zu beschlie?ende Widmung bezieht sich nur auf den im Stadtgebiet von Schwelm liegenden Teil des Abzweiges. Im beigef?gten Lageplan (Anlage 2) sind diese Fl?chen in rot markiert. Es handelt sich um die Grundst?cke der Gemarkung Schwelm, Flur 8, Flurst?ck 10 (in privatem Eigentum) und Flurst?ck 11 (in st?dtischem Eigentum) mit einer Gesamtgr??e von rd. 263 qm.

F?r die Fl?che in privatem Eigentum, hat die Eigent?merin der Widmung schriftlich zugestimmt (Zustimmungserfordernis gem. ? 6 Abs. 5 StrWG NRW).

Die Voraussetzungen f?r eine stra?enrechtliche Widmung der hergestellten Fl?che als ?ffentliche Stra?e gem?? ? 6 StrWG NRW liegen damit vor.

Die Widmung zur ?ffentlichen Stra?e soll gem. ? 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW in die Stra?engruppe ?Gemeindestra?en? in der Stra?enbaulast der Stadt Schwelm (? 47 StrWG NRW) und hier als ?Anliegerstra?e? erfolgen.

Bez?glich der Fl?che des Abzweiges, die im Eigentum der Stadt Ennepetal steht, hat sich diese im Rahmen einer Vereinbarung mit der Stadt Schwelm einverstanden erkl?rt, die fragliche Fl?che zeitgleich mit der Stadt Schwelm als ?ffentliche Verkehrsfl?che zu widmen. Nach Kontaktaufnahme mit der zust?ndigen Stelle der Stadtbetriebe Ennepetal A?R ist ein diesbez?glicher Ratsbeschluss durch den Rat der Stadt Ennepetal f?r den 26.04.2018 vorgesehen.

 

Die Widmung der vorgenannten Verkehrsfl?chen erfolgt durch Verwaltungsakt (Allgemeinverf?gung) gem?? ? 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz f?r das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12.11.1999 in der derzeit geltenden Fassung. Sie ist ?ffentlich bekannt zu machen. Die Widmung wird nach ? 6 Abs. 1 StrWG NRW im Zeitpunkt ihrer ?ffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Die Bekanntmachungen durch die St?dte Schwelm und Ennepetal sollen m?glichst zeitgleich erfolgen. Hierzu erfolgt zu gegebener Zeit eine Verst?ndigung.


Beschlussvorschlag:

?

Die nachstehend aufgef?hrten Stra?en, Wege und Pl?tze erhalten durch Widmung gem?? ? 6 des Stra?en- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung die Eigenschaft von ?ffentlichen Stra?en als Gemeindestra?en (gem?? ? 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW) in der Stra?enbaulast der Stadt Schwelm (? 47 StrWG NRW), bei denen die Belange der Erschlie?ung der anliegenden Grundst?cke ?berwiegen (gem?? ? 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW):

 

a.       Astrid-Lindgren-Weg (Verkehrsberuhigter Bereich) einschlie?lich der Platzfl?che im n?rdlichen Bereich. Der Fu?- und Radweg in ?stl. Richtung zur Ausgleichsfl?che ?Streuobstwiese? wird beschr?nkt auf den Fu?g?nger- und Radfahrerverkehr.

b.      Michael-Ende-Weg (Verkehrsberuhigter Bereich) ausschlie?lich der ?ffentlichen Parkplatzfl?che. Der Fu?- und Radweg in ?stl. Richtung zur Ausgleichsfl?che ?Streuobstwiese? wird beschr?nkt auf den Fu?g?nger- und Radfahrerverkehr.

c.       Wilhelm-Busch-Weg (Verkehrsberuhigter Bereich)

d.      Otfried-Preu?ler-Weg (Verkehrsberuhigter Bereich). Der Fu?- und Radweg in ?stl. Richtung zur Ausgleichsfl?che ?Streuobstwiese? wird beschr?nkt auf den Fu?g?nger- und Radfahrerverkehr.

e.      Erich-K?stner-Weg (Verkehrsberuhigter Bereich). Der Fu?- und Radweg in n?rdl. Richtung zur Ausgleichsfl?che ?Streuobstwiese? wird beschr?nkt auf den Fu?g?nger- und Radfahrerverkehr. Der Fu?- und Radweg bis Winterberger Stra?e wird beschr?nkt auf den Fu?g?nger- und Radfahrerverkehr sowie auf die Benutzung als Notzufahrt in das Baugebiet f?r Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr.

f.        Der Abzweig von der L 706 zur Dreifeldsporthalle, soweit er sich auf Schwelmer Stadtgebiet befindet (Anliegerstra?e).

Der Parkplatz am Michael-Ende-Weg erh?lt durch Widmung gem?? ? 6 des Stra?en- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung die Eigenschaft einer ?ffentlichen Stra?e als Gemeindestra?e (? 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW) in der Stra?enbaulast der Stadt Schwelm (? 47 StrWG NRW) und weiterer Einordnung in die Stra?enuntergruppe ?sonstige Stra?en? (? 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NRW) bei der die Belange des ruhenden Verkehrs ?berwiegen.

Die genaue Abgrenzung und Darstellung der zu widmenden Verkehrsfl?chen ergeben sich aus den der Verwaltungsvorlage Nr. 045/2018 beigef?gten Lagepl?nen.


Die B?rgermeisterin

In Vertretung:

gez. Schweinsberg

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