Sachverhalt:
Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Stichtag Fälle Personenzahl
31.12.2013 60 91 (davon 16 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2014 80 146
(davon 26 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2015 279 530
(davon 37 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2016 177 357
(davon 87 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2017 116 214
(davon 73 geduldete Flüchtlinge)
28.02.2018 110 198
(davon 75 geduldete Flüchtlinge)
Altersstruktur der Flüchtlinge zum Stichtag 28.02.2018
0-5 Jahre 31 Personen
6-10 Jahre 12 Personen
11-17 Jahre 19 Personen
18 und älter 131 Personen
65 und älter 5 Personen
Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 28.02.2018
Afghanistan 25 Personen
Albanien 22 Personen
Ghana 13 Personen
Irak 13 Personen
Iran 12 Personen
Russ. Förderation 11 Personen
Guinea 10 Personen
Kosovo 10 Personen
Nigeria 10 Personen
Tadschikistan 8
Personen
Türkei
7 Personen
Die übrigen Flüchtlingen
kommen u.a. aus Armenien, Bangladesch, Eritrea, Indien, Jordanien, Libanon,
Mali, Somalia, Ägypten.
Zuweisungspraxis
Zum Jahresbeginn
2017 wurde in Nordrhein-Westfalen das System, mit dessen Hilfe die Zahl der
Flüchtlinge erfasst sowie ihre Verteilung auf die einzelnen Kommunen
organisiert wird, umgestellt. Seither ist eine monatsgenaue Auswertung der
meldefähigen Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) möglich.
Auf der Basis der neuen monatlichen FlüAG-Meldungen
erfolgt die Berechnung der einzelnen Aufnahmeverpflichtung jeder Kommune in
NRW.
Laut
Verteilstatistik der Bezirksregierung Arnsberg (Stand 31.01.2018) hat
die Stadt Schwelm die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden
Asylverfahren zu 100,97 % = 141 Personen (100 % = 140 Personen) erfüllt.
Bei der Aufnahme von bereits anerkannten Asylbewerbern (Verteilstatistik
Wohnsitzauflage Stand 25.02.2018) liegt die Erfüllungsquote bei 92,11 %
= 221 Personen; danach müsste die Stadt 19 Personen aufnehmen, um eine 100 %
Erfüllungsquote (=245 Personen) zu erreichen.
Ob und wann hier ggfs. eine Zuweisung erfolgt ist nicht bekannt.
Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss nimmt die Vorlage 038/2018 zur Kenntnis.
Erhebung der tatsächlichen Unterbringungskosten nach dem
AsylbLG
Im Dezember 2015
haben die kommunalen Spitzenverbände mit den
damaligen Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die
gemeinsame Durchführung einer Ist-Kosten-Erhebung der tatsächlich in den
Kommunen anfallenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen vereinbart.
Ferner wurde vereinbart, im Lichte der Ergebnisse der Erhebung über die Höhe
der monats- und personenscharfen Pauschale (aktuell 833,00 € pro Flüchtling im
laufenden Asylverfahren) für das Jahr 2018 zu verhandeln.
Für den Zeitraum
01.01.2017 – 31.12.2017 war in allen NRW Kommunen eine Erhebung der ist-Kosten
für die Unterbringung von Flüchtlingen durchzuführen. Diese sehr zeit- und
personalintensive Erhebung ist nunmehr abgeschlossen. Ergebnisse liegen noch
nicht vor.
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Die
Bürgermeisterin gez. |
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