Betreff
Aktuelle Entwicklung im Asylbereich
Vorlage
038/2018
Aktenzeichen
FB 4/50-10 SF
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Stichtag                               Fälle                                      Personenzahl

 

31.12.2013                            60                                          91 (davon 16 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2014                            80                                        146 (davon 26 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2015                          279                                        530 (davon 37 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2016                          177                                        357 (davon 87 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2017                          116                                        214 (davon 73 geduldete Flüchtlinge)

28.02.2018                          110                                        198 (davon 75 geduldete Flüchtlinge)

 

 

Altersstruktur der Flüchtlinge zum Stichtag 28.02.2018

 

0-5 Jahre                             31 Personen

6-10 Jahre                          12 Personen

11-17 Jahre                        19 Personen

18 und älter           131 Personen

65 und älter                         5 Personen

 

 

Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 28.02.2018

 

Afghanistan                       25 Personen                                    

Albanien                             22 Personen                                                    

Ghana                  13 Personen

Irak                                       13 Personen

Iran                                       12 Personen

Russ. Förderation           11 Personen

Guinea                 10 Personen

Kosovo                10 Personen

Nigeria                 10 Personen

Tadschikistan      8 Personen

Türkei                                    7 Personen

 

Die übrigen Flüchtlingen kommen u.a. aus Armenien, Bangladesch, Eritrea, Indien, Jordanien, Libanon, Mali, Somalia, Ägypten.

 

Zuweisungspraxis

Zum Jahresbeginn 2017 wurde in Nordrhein-Westfalen das System, mit dessen Hilfe die Zahl der Flüchtlinge erfasst sowie ihre Verteilung auf die einzelnen Kommunen organisiert wird, umgestellt. Seither ist eine monatsgenaue Auswertung der meldefähigen Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) möglich.

Auf der Basis der neuen monatlichen FlüAG-Meldungen erfolgt die Berechnung der einzelnen Aufnahmeverpflichtung jeder Kommune in NRW.

Laut Verteilstatistik der Bezirksregierung Arnsberg (Stand 31.01.2018) hat die Stadt Schwelm die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren zu 100,97 % = 141 Personen (100 % = 140 Personen)  erfüllt.


Bei der Aufnahme von bereits anerkannten Asylbewerbern (Verteilstatistik Wohnsitzauflage Stand 25.02.2018) liegt die Erfüllungsquote bei 92,11 % = 221 Personen; danach müsste die Stadt 19 Personen aufnehmen, um eine 100 % Erfüllungsquote (=245 Personen) zu erreichen.
Ob und wann hier ggfs. eine Zuweisung erfolgt ist nicht bekannt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage 038/2018 zur Kenntnis.

 


Erhebung der tatsächlichen Unterbringungskosten nach dem AsylbLG

Im Dezember 2015 haben die kommunalen Spitzenverbände mit den  damaligen Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die gemeinsame Durchführung einer Ist-Kosten-Erhebung der tatsächlich in den Kommunen anfallenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen vereinbart. Ferner wurde vereinbart, im Lichte der Ergebnisse der Erhebung über die Höhe der monats- und personenscharfen Pauschale (aktuell 833,00 € pro Flüchtling im laufenden Asylverfahren) für das Jahr 2018 zu verhandeln.

Für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 war in allen NRW Kommunen eine Erhebung der ist-Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen durchzuführen. Diese sehr zeit- und personalintensive Erhebung ist nunmehr abgeschlossen. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

 

 

          Die Bürgermeisterin
                        i.V.

gez.
Schweinsberg