Betreff
Erweiterung der Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) - Personalaufwand und Stellenplan
Vorlage
032/2018
Aktenzeichen
FB 1.2 Rie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Schulausschusses (004/2018/1) am 20.02.2018 wurde die Aufstockung der Offenen Ganztagsgrundschulen für das Schuljahr 2018/2019 festgelegt. Auf die weitergehenden Ausführungen in der Vorlage 004/2018/2 wird Bezug genommen.

 

Die Aufstockung der Offenen Ganztagsgrundschule in der beschlossenen Form von bisher zwei um eine weitere Gruppe auf dann drei Gruppen kann mit dem vorhandenen Personal nicht bewältigt werden. Seitens des federführenden Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales wurde daher vorgeschlagen, die vorgesehenen Erweiterungen durch befristete Personalaufstockungen zu ermöglichen.

 

Damit ist eine Erweiterung des Stellenplans um insgesamt 2,3 Stellen verbunden. Diesem Ergebnis liegt folgende Berechnung zu Grunde:

 

Personalausstattung (Soll)  
laut Mitteilung des zuständigen Fachbereichs -Abteilung Jugend- auf Grundlage der Vorlage 50/2013 (Ratsbeschluss vom 20.06.2013):   

Personalstandard ab 2013  
Orientiert an den Öffnungszeiten und Anzahl der Betreuungsgruppen
(gemäß Ratsbeschluss vom 20.06.13 ist bei der Berechnung  eine Wochen- Öffnungszeit von maximal 26,0 Stunden zu berücksichtigen)   

Nach den seinerzeit festgelegten Standards sind für eine Gruppenstärke mit max. 25 Kindern jeweils eine Erzieherin und eine Ergänzungskraft erforderlich. Für eine dreizügige OGS mit einer Gruppenstärke von max. je 25 Kindern werden daher folgende zusätzliche Stellen benötigt:

 

Dritte Gruppe (max. 25 Kindern)
Pädagogische Fachkraft (mindestens Erzieherin) = Öffnungszeiten+ 10 % Vorbereitung entspricht 26,0 Std. +2,6 Std.; entspricht 28,6 Std.

 

= 0,73 Stellenanteil
+
1 pädagogische Ergänzung ( keine unbedingte pädagogische Vorbildung notwendig, aber pädagogische Eignung bzw. Fortbildung)= Kernarbeitszeit 
i.d.R.(Dienstplan!)  tägl. von 11:45h -15:00h; entspricht 16,25 Std.          

 

= 0,42 Stellenanteil

Da jede städtische Einrichtung jeweils um eine Gruppe erweitert wird, ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Stellenbedarf von 2,3 Stellen.

 

Der personalverantwortliche Fachbereich Zentraler Service wird die zusätzlichen Stellen im Anschluss an die Entscheidung des Rates mit einem vom fachlich zuständigen Fachbereich Familie, Jugend und Soziales inhaltlich qualitativ festgelegten Anforderungsprofil frühzeitig ausschreiben, damit die Erweiterung der OGS-Gruppen ab dem neuen Schuljahr gewährleistet ist.

 

Ob und in welcher Höhe ggf. noch eine Stellenplanerweiterung im Verwaltungsbereich (Beitragserhebung, Fachberatung, Rechnungswesen, Verwendung und Nachweis von Landesmitteln und anderen Fördermöglichkeiten, Statistiken, sonstige Verwaltung) erforderlich ist, wird derzeit von der zuständigen Organisationsabteilung in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ermittelt. Das Ergebnis wird bis zur Ratssitzung am 22.03.2018 vorliegen.

 

Durch die für das kommende Schuljahr geplanten Provisorien bei der Betreuung in den OGS-Gruppen der Grundschulen ist es notwendig, zusätzlich zum pädagogischen Personal der Gruppen „Kümmerer“ oder „Lotsen“ einzusetzen, um zu gewährleisten, dass die Kinder beim häufig notwendig werdenden Wechsel der genutzten Räumlichkeiten (Teilweise aus den Gebäuden heraus über den Schulhof bzw. sonstiges Außengelände) unterwegs nicht verloren gehen.  Hier prüft der Fachbereich 4, ob eine Wahrnehmung durch Ehrenamtliche ermöglicht werden kann.

 

Verbunden mit der Stellenplanausweitung ist eine Erhöhung der Personalkosten, die in den ursprünglichen Planungen (Ansatz) nicht enthalten sind (vgl. finanzielle Auswirkungen).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung des Stellenplans zu beschließen. Die Anzahl der Stellen erhöht sich von 267,9 um 2,3 auf  270,2. Die Stellen werden zunächst für ein Jahr eingerichtet.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Änderung des Stellenplans wird beschlossen. Die Anzahl der Stellen erhöht sich von 267,9 auf 270,2. Die Stellen werden zunächst für ein Jahr eingerichtet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

Verschiedene Personalkonten

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

 

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

50.000

Folgekosten

70.000

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Ziel muss es sein, den Mehrbetrag in 2018  zu erwirtschaften.

Die Aufwendungen des Folgejahres werden entsprechend veranschlagt.

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann