Sachverhalt:
Mit Beschluss des Schulausschusses
(004/2018/1) am 20.02.2018 wurde die Aufstockung der Offenen
Ganztagsgrundschulen für das Schuljahr 2018/2019 festgelegt. Auf die
weitergehenden Ausführungen in der Vorlage 004/2018/2 wird Bezug genommen.
Die Aufstockung der Offenen
Ganztagsgrundschule in der beschlossenen Form von bisher zwei um eine weitere
Gruppe auf dann drei Gruppen kann mit dem vorhandenen Personal nicht bewältigt
werden. Seitens des federführenden Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales
wurde daher vorgeschlagen, die vorgesehenen Erweiterungen durch befristete
Personalaufstockungen zu ermöglichen.
Damit ist eine Erweiterung des Stellenplans
um insgesamt 2,3 Stellen verbunden. Diesem Ergebnis liegt folgende Berechnung
zu Grunde:
Personalausstattung (Soll)
laut Mitteilung des zuständigen Fachbereichs -Abteilung Jugend- auf Grundlage
der Vorlage 50/2013 (Ratsbeschluss vom 20.06.2013):
Personalstandard ab 2013
Orientiert an den
Öffnungszeiten und Anzahl der Betreuungsgruppen
(gemäß Ratsbeschluss vom 20.06.13 ist bei der Berechnung eine Wochen-
Öffnungszeit von maximal 26,0 Stunden zu berücksichtigen)
Nach den seinerzeit festgelegten Standards sind für eine Gruppenstärke mit max.
25 Kindern jeweils eine Erzieherin und eine Ergänzungskraft erforderlich. Für
eine dreizügige OGS mit einer
Gruppenstärke von max. je 25 Kindern werden daher folgende zusätzliche Stellen
benötigt:
Dritte
Gruppe (max. 25 Kindern)
Pädagogische Fachkraft (mindestens
Erzieherin) = Öffnungszeiten+ 10 % Vorbereitung entspricht 26,0 Std. +2,6 Std.;
entspricht 28,6 Std.
=
0,73 Stellenanteil
+
1 pädagogische Ergänzung ( keine unbedingte pädagogische Vorbildung notwendig,
aber pädagogische Eignung bzw. Fortbildung)= Kernarbeitszeit
i.d.R.(Dienstplan!) tägl. von 11:45h -15:00h; entspricht 16,25 Std.
=
0,42 Stellenanteil
Da jede städtische Einrichtung jeweils um
eine Gruppe erweitert wird, ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher
Stellenbedarf von 2,3 Stellen.
Der personalverantwortliche Fachbereich
Zentraler Service wird die zusätzlichen Stellen im Anschluss an die
Entscheidung des Rates mit einem vom fachlich zuständigen Fachbereich Familie,
Jugend und Soziales inhaltlich qualitativ festgelegten Anforderungsprofil
frühzeitig ausschreiben, damit die Erweiterung der OGS-Gruppen ab dem neuen
Schuljahr gewährleistet ist.
Ob und in welcher Höhe ggf. noch eine
Stellenplanerweiterung im Verwaltungsbereich (Beitragserhebung, Fachberatung,
Rechnungswesen, Verwendung und Nachweis von Landesmitteln und anderen
Fördermöglichkeiten, Statistiken, sonstige Verwaltung) erforderlich ist, wird
derzeit von der zuständigen Organisationsabteilung in Zusammenarbeit mit dem
Jugendamt ermittelt. Das Ergebnis wird bis zur Ratssitzung am 22.03.2018
vorliegen.
Durch die für das kommende Schuljahr
geplanten Provisorien bei der Betreuung in den OGS-Gruppen der Grundschulen ist
es notwendig, zusätzlich zum pädagogischen Personal der Gruppen „Kümmerer“ oder
„Lotsen“ einzusetzen, um zu gewährleisten, dass die Kinder beim häufig
notwendig werdenden Wechsel der genutzten Räumlichkeiten (Teilweise aus den
Gebäuden heraus über den Schulhof bzw. sonstiges Außengelände) unterwegs nicht
verloren gehen. Hier prüft der Fachbereich 4, ob eine Wahrnehmung durch
Ehrenamtliche ermöglicht werden kann.
Verbunden mit der Stellenplanausweitung ist
eine Erhöhung der Personalkosten, die in den ursprünglichen Planungen (Ansatz)
nicht enthalten sind (vgl. finanzielle Auswirkungen).
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der
Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung des Stellenplans zu beschließen.
Die Anzahl der Stellen erhöht sich von 267,9 um 2,3 auf 270,2. Die Stellen werden zunächst für ein
Jahr eingerichtet.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Änderung des
Stellenplans wird beschlossen. Die Anzahl der Stellen erhöht sich von 267,9 auf
270,2. Die Stellen werden zunächst für ein Jahr eingerichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. Verschiedene
Personalkonten |
Bezeichnung
|
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 50.000 |
Folgekosten 70.000 |
Im
Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Ziel muss es sein,
den Mehrbetrag in 2018 zu
erwirtschaften.
Die Aufwendungen des
Folgejahres werden entsprechend veranschlagt.
|
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |