Sachverhalt:
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Mit Vorlage 143 /
2017 wurde umf?nglich ?ber die Notwendigkeit berichtet, die Verwaltung digital
aufzustellen. Die Digitalisierung soll im Rahmen einer interkom?muna?len
Zusammenarbeit mit den St?dten des Ennepe-Ruhr-Kreises und der Stadt Witten
erfolgen.?
Im HA vom 18.01.18
traten die Vertreter der Stadt Witten auf und pr?sentierten die geplanten
Arbeiten und Ma?nahmen der St?dte im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Am 05.02.18 hat der Rat der Stadt Witten die ?ffentlich-rechtliche (Muster-)
Verein?barung f?r den Abschluss mit den EN-Kreis-St?dten beschlossen. Die
entsprechende Vorlage und die ?ffentlich-rechtliche Vereinbarung sind als
Anlage beigef?gt.
Mit Abschluss des ?ffentlich-rechtlichen Vertrages kann auch die Stadt Schwelm
die M?glichkeiten eines DMS nutzen und den Weg in Richtung der digitalen Bereitstellung
von Dienstleistungen gehen, wie es die E-Government-Gesetze des Bundes und
Landes, sowie das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu
Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) vorsehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat erm?chtigt die Verwaltung mit der Stadt Witten eine
?ffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschlie?en, die Unterst?tzungsleistungen
bei der Einf?hrung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) und der
elektronischen Akte (eAkte) regelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Wie in Vorlage 143 /
2017 bereits dargestellt, entstehen Kosten von ca. 50.000 ? f?r die Einf?hrung
der notwendigen Software, sowie j?hrliche Pflegekosten von ca. 7.000 ?. F?r die
Dienstleistungen der Stadt Witten entstehen j?hrlich Kosten in H?he von ca.
45.000 ?. Die Kosten sind im HH-Plan 2018 eingeplant.
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Die B?rgermeisterin
gez. Grollmann |
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