Betreff
Abschluss einer öffentlich -rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Witten zur Einführung eines Dokumentenmanagementsystems
Vorlage
029/2018
Aktenzeichen
1.1 Ti
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Vorlage 143 / 2017 wurde umfänglich über die Notwendigkeit berichtet, die Verwaltung digital aufzustellen. Die Digitalisierung soll im Rahmen einer interkom­muna­len Zusammenarbeit mit den Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises und der Stadt Witten erfolgen. 

 

Im HA vom 18.01.18 traten die Vertreter der Stadt Witten auf und präsentierten die geplanten Arbeiten und Maßnahmen der Städte im Ennepe-Ruhr-Kreis.

Am 05.02.18 hat der Rat der Stadt Witten die öffentlich-rechtliche (Muster-) Verein­barung für den Abschluss mit den EN-Kreis-Städten beschlossen. Die entsprechende Vorlage und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sind als Anlage beigefügt.

Mit Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages kann auch die Stadt Schwelm die Möglichkeiten eines DMS nutzen und den Weg in Richtung der digitalen Bereitstellung von Dienstleistungen gehen, wie es die E-Government-Gesetze des Bundes und Landes, sowie das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) vorsehen.

 


Beschlussvorschlag:


Der Rat ermächtigt die Verwaltung mit der Stadt Witten eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen, die Unterstützungsleistungen bei der Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) und der elektronischen Akte (eAkte) regelt.

 


 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Wie in Vorlage 143 / 2017 bereits dargestellt, entstehen Kosten von ca. 50.000 € für die Einführung der notwendigen Software, sowie jährliche Pflegekosten von ca. 7.000 €. Für die Dienstleistungen der Stadt Witten entstehen jährlich Kosten in Höhe von ca. 45.000 €. Die Kosten sind im HH-Plan 2018 eingeplant.

 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann