Betreff
Abschluss einer öffentlich -rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Witten zur Einführung eines Dokumentenmanagementsystems
Vorlage
029/2018
Aktenzeichen
1.1 Ti
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

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Mit Vorlage 143 / 2017 wurde umf?nglich ?ber die Notwendigkeit berichtet, die Verwaltung digital aufzustellen. Die Digitalisierung soll im Rahmen einer interkom?muna?len Zusammenarbeit mit den St?dten des Ennepe-Ruhr-Kreises und der Stadt Witten erfolgen.?

Im HA vom 18.01.18 traten die Vertreter der Stadt Witten auf und pr?sentierten die geplanten Arbeiten und Ma?nahmen der St?dte im Ennepe-Ruhr-Kreis.

Am 05.02.18 hat der Rat der Stadt Witten die ?ffentlich-rechtliche (Muster-) Verein?barung f?r den Abschluss mit den EN-Kreis-St?dten beschlossen. Die entsprechende Vorlage und die ?ffentlich-rechtliche Vereinbarung sind als Anlage beigef?gt.

Mit Abschluss des ?ffentlich-rechtlichen Vertrages kann auch die Stadt Schwelm die M?glichkeiten eines DMS nutzen und den Weg in Richtung der digitalen Bereitstellung von Dienstleistungen gehen, wie es die E-Government-Gesetze des Bundes und Landes, sowie das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) vorsehen.


Beschlussvorschlag:


Der Rat erm?chtigt die Verwaltung mit der Stadt Witten eine ?ffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschlie?en, die Unterst?tzungsleistungen bei der Einf?hrung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) und der elektronischen Akte (eAkte) regelt.


 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Wie in Vorlage 143 / 2017 bereits dargestellt, entstehen Kosten von ca. 50.000 ? f?r die Einf?hrung der notwendigen Software, sowie j?hrliche Pflegekosten von ca. 7.000 ?. F?r die Dienstleistungen der Stadt Witten entstehen j?hrlich Kosten in H?he von ca. 45.000 ?. Die Kosten sind im HH-Plan 2018 eingeplant.

 

 

 

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Die B?rgermeisterin

gez. Grollmann

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