Betreff
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Schwelm (Änderungssatzung)
Vorlage
124/2007
Aktenzeichen
FB 3 El
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auf die Vorlage der Verwaltung Nr. 099/2007 – mit Ratsbeschluss vom 14.06.2007 wurde der Hebesatz für die Gewerbesteuer ab 2008 von 435 v.H. auf 450 v.H. erhöht -wird Bezug genommen.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B von 192 v.H. und 385 v.H. sollten unverändert bleiben; die letzte Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B erfolgte zum 01.01.2005 von 350 v.H. auf 385 v.H..

 

Wegen der sich nicht abzeichnenden Verbesserung der Finanzsituation der Stadt Schwelm sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, die im Haushaltssicherungskonzept vorgesehene Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B zum 01.01.2008 umzusetzen und den Hebesatz um 35 v. H. auf 420 v.H. anzuheben.

Die beabsichtigte Neufestsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B ab 2008 auf 420 v.H. ergibt entsprechend der Finanzplanung auf der Basis aktualisierter Daten ein voraussichtliches Mehraufkommen aus der Grundsteuer B in Höhe von rd. 308.000€ jährlich.

 

Die Mehrbelastungen der Grundstückseigentümer und Mieter aufgrund der beabsichtigten Hebesatzerhöhung sind beispielhaft in der Anlage 2 dargestellt.

 

Die ab 2008 vorgesehene Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B soll im Rahmen einer Änderungssatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Schwelm erfolgen.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A von 192 v.H. sowie für die Gewerbesteuer von 450 v.H. bleiben unverändert bestehen.

 

Der Satzungsentwurf ist als Anlage 1 beigefügt.


Beschlussvorschlag:

Die Änderungssatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage Nr. 124/2007 beigefügten Entwurf beschlossen.


2 Anlagen (jeweils 1 Seite)