Sachverhalt:
Der Antrag der FDP beinhaltet die Forderung
A-
die Diskrepanz zwischen Lohnsteigerung und
Einkommensstufen abzubauen
B-
die Einkommensfreigrenze von 18.000,- auf mindestens
21.000,- Euro anzuheben
C-
eine zusätzliche maximale Einkommensstufe zu
schaffen
D-
eine lineare Staffelung der Beiträge einzuführen
E-
die OGS-Beiträge an die KiTa-Beiträge anzupassen
Die Ergebnisverbesserung im Bereich der
Jugendhilfe um 100.000,-€ wurde als Haushaltskonsolidierungsmaßnahme Nr. 23
beschlossen und mit Hilfe und Beratung der GPA durch einen mehrjährigen Prozess
umgesetzt.
Laut Antrag der FDP würde durch diesen der
Ertrag aus Elternbeiträgen um ca. 100.000,-€ abgesenkt, was gemäß des
Stärkungspaktgesetzes eine Kompensation an anderer Stelle zwingend erfordert.
Die letzte Überarbeitung der Elternbeitragssatzung fand im Jahr 2012
statt. Eine Aktualisierung und Anpassung kann daher sinnvoll sein. Zu
berücksichtigen ist aus Sicht der Verwaltung:
- soziale Ausgewogenheit
- Anhebung Einkommensuntergrenze
- Anpassung der OGS-Beiträge (Obergrenze
180,-€)
- Ausgleich der allgem. Kostensteigerung
- Kompatibilität zur Abrechnungssoftware
- Keine Mehr- oder
Mindereinnahmen trotz Änderung der Struktur
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, einen
Vorschlag für eine sozial ausgewogene Einkommens-/Beitragsstaffelung zu
erarbeiten, im Ausschuss vorzustellen und die Satzung redaktionell zu
überarbeiten.
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Die
Bürgermeisterin In
Vertretung gez. Schweinsberg |