Sachverhalt:
An den Grundschulen der Stadt Schwelm werden
insgesamt 4 Offene Ganztagsangebote flankierend von „Schule von acht bis eins“
(8-13)-Betreuungen angeboten. Träger sind die AWO und die Stadt Schwelm.
Im Jahr 2013 hat der Rat der Stadt Schwelm
einen Mindeststandard für den Betrieb der OGS beschlossen - siehe JHA/SchAus
Vorlage 050/2013.
Aktuell aufgewendete Mittel für den aktuell
angewandten Standard an den OGS-Einrichtungen Schwelms:
14.000,-€ plus Gebäudekosten (ca. Kosten Gesamtzuschuss pro
Schuljahr/Gruppe)
Minimalstandards bezüglich Räume und Personal
Parallel wird ein Betreuungsangebot für
schulpflichtige Kinder im städt. Kinderhort vorgehalten, dass nach den
geltenden Standards des Kinder-Bildungs-Gesetzes (KIBIZ) strukturiert ist. Laut
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW kann
die Verpflichtung des Trägers der öff. Jugendhilfe, Plätze für Kinder im
schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht vorzuhalten, durch entsprechende Angebote
an Schulen erfüllt werden, soweit diese Angebote nach den Grundsätzen des SGB
VIII gestaltet werden (§ 5, Abs. 1 KIBIZ). Betrieb von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen
Ganztags- und Betreuungsangeboten zählen in diesem Rahmen zu den pflichtigen
Leistungen.
Standards der Horteinrichtung nach KiBiz:
Betriebskosten: 124.400,00 € plus Gebäudekosten (ca. Kosten pro
Schuljahr/Gruppe)
Das Betreuungsangebot umfasst 35 Std. (im
Rahmen von 7-16:30h), festgeschriebenes Raumprogramm, Fachkräftegebot.
Um die Qualität in den OGS-Gruppen auf ein
vergleichbares Niveau anzuheben wie es durch das SGB VIII und KiBiz festgelegt
ist, wären pro OGS-Gruppe durchschnittlich zusätzlich 110.000,- €uro in den
Haushalt einzubringen.
Bei aktuell 8 bestehenden OGS-Gruppen beträgt
der finanzielle Mehraufwand jährlich ca. 880.000,-€. Parallel dazu sind die notwendigen Mittel zur
Schaffung der benötigten zusätzlichen Räumlichkeiten zu ermitteln.
Um die notwendige Qualitätsentwicklung in
Ganztagsschulen (QUIGS) weiterzuentwickeln, ist in jedem Fall eine Verbesserung
der aktuellen Situation bezüglich der
personellen/sachlichen Ausstattung
notwendig.
Beschlussvorschlag:
- Entscheidung
nach Beratung
|
Die
Bürgermeisterin In
Vertretung gez. Schweinsberg |