Sachverhalt:
Am 23.11.2017 findet
die 22. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes in Düsseldorf
statt, in die der Rat unter anderem Frau Tempel, Herrn Kick und Herrn Lenz
entsandt hat.
Um
Versicherungsschutz gewährleisten und eventuelle Entschädigungsansprüche
geltend machen zu können, muss die Dienstreise vor Antritt durch den Rat genehmigt
werden.
Die Dringlichkeit
nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW liegt in der Kurzfristigkeit des wahrzunehmenden Termins.
Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin und ein
weiteres Ratsmitglied:
Die Dienstreise für
Frau Tempel, Herrn Kick und Herrn Lenz zur 22. Mitgliederver-sammlung
„Gemeindekongress 2017“ des Städte- und Gemeindebundes NRW
am 23. November
2017 in Düsseldorf wird genehmigt.
Datum: 22.11.2017
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Gabriele Grollmann Marcel
Gießwein
Bürgermeisterin Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt
die von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied am 22.11.2017 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Genehmigung der
Dienstreise der Frau Tempel, des Herrn Kick und des Herrn Lenz zur 22.
Mitgliederversammlung „Gemeindekongress 2017“ des Städte- und Gemeindebundes
NRW am 23. November 2017 in Düsseldorf.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |