Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Schwelm hat mit Beschluss vom 24.11.2016 eine Satzung über die
Festsetzung des
Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2017
erlassen.
Darin wurde der
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 72 Mio. € festgesetzt.
Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 28.11.2016 wurde mitgeteilt, dass die o.g. Satzung zur Kenntnis genommen wurde.
Zum 30.10.2017 hat
die Stadt Schwelm Liquiditätskredite in Höhe von rd. 54 Mio. € aufgenommen.
Zum 01.01.2018 ist
laut aktueller Liquiditätsplanung mit einem Bedarf an Liquiditätskrediten von
rd. 55 Mio. € zu rechnen. Die weitere Jahresplanung 2018 ergibt stellenweise
einen Kreditbedarf bis zu 65 Mio. €.
Um auch Schwankungen
abfangen zu können, wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der Liquiditätskredite
für 2018 auf 69 Mio. € festzusetzen. Nach der Jahresplanung erweist sich dieser
Betrag als ausreichend. Dies bedeutet, dass der Höchstbetrag wie im Vorjahr um weitere
3 Mio. € gesenkt werden kann.
Der Höchstbetrag
stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden Liquiditätskredite dar.
Die tatsächliche
Inanspruchnahme der Kreditmittel ist abhängig vom jeweiligen Mittelzu- und
–abfluss.
Zinsen fallen nur
für die tatsächlich aufgenommenen Liquiditätskredite an.
Damit die Stadt
Schwelm zum 01.01.2018 über eine
genehmigte Kreditlinie verfügt, sollte die Liquiditätssicherung erneut vom
allgemeinen Genehmigungsverfahren abgekoppelt werden. Dies ist durch Erlass der
separaten Satzung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite für
das Haushaltsjahr 2018 möglich.
Die Verwaltung
schlägt vor, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Schwelm über die
Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das
Haushaltsjahr 2018 zu beschließen.
Die Satzung ist im Hinblick auf die §§ 78 Abs. 2 Nr. 3 und 80 Abs. 5 Satz 1 GO NW
der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, bevor sie bekannt gemacht wird.
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage 1
der Sitzungsvorlage 204/2017 beigefügte Satzung über die Festsetzung des
Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2018
wird beschlossen.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |