Betreff
Zukunft der Bäderlandschaft in der Stadt Schwelm - Weitere Entwicklung
Vorlage
201/2017
Aktenzeichen
FBL 2
Art
Beschlussvorlage

Die Bürgermeisterin

                 In Vertretung

gez. Schweinsberg

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung einer ganzheitlichen Bäderlösung am Standort des Freibades an der Schwelmestraße. Für die Prüfung wird die externe Unterstützung eines Fachplanungsbüros in Anspruch genommen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.

 

Sachverhalt:

Unter Berücksichtigung der bisherigen zielführenden Beratungen (bzw. Beschlüsse) zwischen den Vereinen, den zuständigen politischen Gremien und der Verwaltung, ist es nunmehr notwendig, die entscheidenden weiteren Schritte für die Zukunft der Schwelmer Bäderlandschaft nachhaltig, wirtschaftlich und attraktiv zu gestalten.

 

In der Sitzung des Ältestenrates am 11.9.2017 wurde zwischen den Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltung vereinbart, dass die im Rat der Stadt Schwelm vertretenen Fraktionen der Verwaltung bis zum 28.9.2017 mitteilen, welche Handlungsvariante in den jeweiligen Fraktionen favorisiert wird. Ziel war und ist es, die ggf. noch weiteren erforderlichen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen u.a. auch aus monetären Gründen, auf ein Minimum zu reduzieren.

 

Die Rückmeldungen aus den Fraktionen lassen insbesondere zu den nachstehend aufgeführten Handlungsvarianten 1.) und 2.) eine „Schnittmenge“ / einen „Schwerpunkt“ bzgl. der Entwicklung der Bäderlandschaft auf dem Grundstück des derzeitigen Freibades an der Schwelmestraße erkennen.

 

1.)          Neubau Hallenbad auf dem Grundstück des Freibades und Weiterbetrieb des Freibades

Die Handlungsvariante 1 umfasst im Wesentlichen den Neubau eines Hallenbades auf dem Gelände des Freibades sowie die Sanierung des Freibades jeweils ohne Sauna. Die Bädertypen sollen mit getrennter Technik realisiert werden.

 

 

 

 

 

2.)          Neubau eines Ganzjahresbades auf dem Grundstück des Freibades

Die Handlungsvariante 2 umfasst im Wesentlichen den Neubau eines Ganzjahresbades auf dem Gelände des Freibades ohne Sauna. Das Ganzjahresbad soll mit nur einer Wasserfläche ausgestattet sein, d. h. kein zusätzliches Außen-/Sommerbecken. Das Bad soll baulich so gestaltet / errichtet werden, dass die Außenflächen bei gutem Wetter entsprechend mitgenutzt werden können und damit auch ein direkter Zugang von den Außenflächen in das Schwimmbecken ermöglicht wird.

 

3.)          Sanierung des Hallenbades und des Freibades

Die Handlungsvariante 3 umfasst im Wesentlichen die umfassende Sanierung an den jeweiligen Standorten in der Mittelstraße und Schwelmestraße.

 

Die vorgenannten Handlungsvarianten sind bewusst in einer Kurzform zusammengefasst. Sämtliche bisherigen Ergebnisse des Unternehmens Ernst & Young, die u.a. auf den durch die Politik vorgegebenen Rahmenbedingungen sowie der Anregungen aus den Vereinen bzw. dem Stadtsportverband beruhen, werden selbstverständlich – soweit erforderlich und möglich – als Grundlage weiterer Prüfungen / Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen dienen. Hierzu gehört z.B. auch die Erkenntnis aus den Rückmeldungen der Fraktionen, dass bei den drei Handlungsvarianten der Betrieb einer Sauna nicht gewünscht wird und auch die notwendige Verkleinerung der Wasserfläche, da diese in ihrer Gesamtheit (Hallenbad + Freibad) zu groß dimensioniert ist (sh. hierzu auch Ergebnisse von Ernst & Young)

Insbesondere bei den Handlungsvarianten 1.) und 2.) ist es von großer Bedeutung, dass vor einer wirtschaftlichen Bewertung (soweit aufgrund der vorliegenden Informationen noch notwendig) geprüft werden muss, ob sich ein Hallenbadneubau auf dem Grundstück unter Beibehaltung des Freibades bzw. ein Ganzjahresbad aus planerischer Sicht auch tatsächlich realisieren ließen.

 

Eine der wesentlichen Grundlagen für diese Prüfung ist die bereits abgestimmte und notwendige allgemeine Reduzierung der Wasserfläche und zwar unabhängig von der Variante. Für die Beantwortung dieser Frage wird externe Unterstützung durch ein Planungs-/Architekturbüro benötigt, welches Projekte im Bädermarkt begleitet und realisiert. Beispielhaft sei hier die Deutsche Gesellschaft für Badewesen in Essen/Ruhr genannt. Im Unternehmensportfolio von Ernst & Young sind diese Leistungen nicht enthalten. Die Einschätzung des Planungsbüros wird dann die Grundlage für die weitere Entscheidungsfindung – auch in wirtschaftlicher Sicht – darstellen. Selbstverständlich werden dem Fachplaner gegenüber sämtliche bisherigen Rahmenbedingungen kommuniziert.

 

Der Beschlussvorschlag dieser Vorlage bezieht sich unter Berücksichtigung des vorstehenden Sachverhaltes demnach nur auf den Standort Schwelmestraße, zumal bei diesem Standort die „Rückmeldungsschnittmenge“ der im Rat der Stadt Schwelm vertretenen Fraktionen am höchsten ist. Wichtig ist aus Sicht der Verwaltung, hier festzuhalten, dass damit keine Vorfestlegung auf den Standort oder die Variante erfolgt. Sie ist nur unabdingbar erforderlich, um die grundsätzliche Machbarkeit zu prüfen. Sollte die Prüfung negativ ausfallen, würden sich die Alternativen deutlich verringern.

 

 

Sobald das Ergebnis des Fachplaners vorliegt, wird die Verwaltung die zuständigen politischen Gremien beteiligen. Ziel ist es, die Erkenntnisse als Grundlage für die dann noch realistischen Handlungsvarianten zu nutzen