Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez.
Schweinsberg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung einer ganzheitlichen
Bäderlösung am Standort des Freibades an der Schwelmestraße. Für die Prüfung
wird die externe Unterstützung eines Fachplanungsbüros in Anspruch genommen.
Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Unter
Berücksichtigung der bisherigen zielführenden Beratungen (bzw. Beschlüsse)
zwischen den Vereinen, den zuständigen politischen Gremien und der Verwaltung,
ist es nunmehr notwendig, die entscheidenden weiteren Schritte für die Zukunft
der Schwelmer Bäderlandschaft nachhaltig, wirtschaftlich und attraktiv zu
gestalten.
In der
Sitzung des Ältestenrates am 11.9.2017 wurde zwischen den Fraktionsvorsitzenden
und der Verwaltung vereinbart, dass die im Rat der Stadt Schwelm vertretenen
Fraktionen der Verwaltung bis zum 28.9.2017 mitteilen, welche Handlungsvariante
in den jeweiligen Fraktionen favorisiert wird. Ziel war und ist es, die ggf.
noch weiteren erforderlichen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen u.a. auch aus
monetären Gründen, auf ein Minimum zu reduzieren.
Die
Rückmeldungen aus den Fraktionen lassen insbesondere zu den nachstehend
aufgeführten Handlungsvarianten 1.) und 2.) eine „Schnittmenge“ / einen
„Schwerpunkt“ bzgl. der Entwicklung der Bäderlandschaft auf dem Grundstück des
derzeitigen Freibades an der Schwelmestraße erkennen.
1.) Neubau
Hallenbad auf dem Grundstück des Freibades und Weiterbetrieb des Freibades
Die
Handlungsvariante 1 umfasst im Wesentlichen den Neubau eines Hallenbades auf
dem Gelände des Freibades sowie die Sanierung des Freibades jeweils ohne Sauna.
Die Bädertypen sollen mit getrennter Technik realisiert werden.
2.) Neubau
eines Ganzjahresbades auf dem Grundstück des Freibades
Die
Handlungsvariante 2 umfasst im Wesentlichen den Neubau eines Ganzjahresbades
auf dem Gelände des Freibades ohne Sauna. Das Ganzjahresbad soll mit nur einer
Wasserfläche ausgestattet sein, d. h. kein zusätzliches Außen-/Sommerbecken.
Das Bad soll baulich so gestaltet / errichtet werden, dass die Außenflächen bei
gutem Wetter entsprechend mitgenutzt werden können und damit auch ein direkter
Zugang von den Außenflächen in das Schwimmbecken ermöglicht wird.
3.) Sanierung
des Hallenbades und des Freibades
Die
Handlungsvariante 3 umfasst im Wesentlichen die umfassende Sanierung an den
jeweiligen Standorten in der Mittelstraße und Schwelmestraße.
Die
vorgenannten Handlungsvarianten sind bewusst in einer Kurzform zusammengefasst.
Sämtliche bisherigen Ergebnisse des Unternehmens Ernst & Young, die u.a.
auf den durch die Politik vorgegebenen Rahmenbedingungen sowie der Anregungen
aus den Vereinen bzw. dem Stadtsportverband beruhen, werden selbstverständlich
– soweit erforderlich und möglich – als Grundlage weiterer Prüfungen /
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen dienen. Hierzu gehört z.B. auch die
Erkenntnis aus den Rückmeldungen der Fraktionen, dass bei den drei
Handlungsvarianten der Betrieb einer Sauna nicht gewünscht wird und auch die
notwendige Verkleinerung der Wasserfläche, da diese in ihrer Gesamtheit
(Hallenbad + Freibad) zu groß dimensioniert ist (sh. hierzu auch Ergebnisse von
Ernst & Young)
Insbesondere
bei den Handlungsvarianten 1.) und 2.) ist es von großer Bedeutung, dass vor
einer wirtschaftlichen Bewertung (soweit aufgrund der vorliegenden
Informationen noch notwendig) geprüft werden muss, ob sich ein Hallenbadneubau
auf dem Grundstück unter Beibehaltung des Freibades bzw. ein Ganzjahresbad aus
planerischer Sicht auch tatsächlich realisieren ließen.
Eine der
wesentlichen Grundlagen für diese Prüfung ist die bereits abgestimmte und
notwendige allgemeine Reduzierung der Wasserfläche und zwar unabhängig von der
Variante. Für die Beantwortung dieser Frage wird externe Unterstützung durch
ein Planungs-/Architekturbüro benötigt, welches Projekte im Bädermarkt
begleitet und realisiert. Beispielhaft sei hier die Deutsche Gesellschaft für
Badewesen in Essen/Ruhr genannt. Im Unternehmensportfolio von Ernst & Young
sind diese Leistungen nicht enthalten. Die Einschätzung des Planungsbüros wird
dann die Grundlage für die weitere Entscheidungsfindung – auch in wirtschaftlicher
Sicht – darstellen. Selbstverständlich werden dem Fachplaner gegenüber
sämtliche bisherigen Rahmenbedingungen kommuniziert.
Der
Beschlussvorschlag dieser Vorlage bezieht sich unter Berücksichtigung des
vorstehenden Sachverhaltes demnach nur auf den Standort Schwelmestraße, zumal
bei diesem Standort die „Rückmeldungsschnittmenge“ der im Rat der Stadt Schwelm
vertretenen Fraktionen am höchsten ist. Wichtig ist aus Sicht der Verwaltung, hier
festzuhalten, dass damit keine Vorfestlegung auf den Standort oder die Variante
erfolgt. Sie ist nur unabdingbar erforderlich, um die grundsätzliche
Machbarkeit zu prüfen. Sollte die Prüfung negativ ausfallen, würden sich die
Alternativen deutlich verringern.
Sobald das
Ergebnis des Fachplaners vorliegt, wird die Verwaltung die zuständigen
politischen Gremien beteiligen. Ziel ist es, die Erkenntnisse als Grundlage für
die dann noch realistischen Handlungsvarianten zu nutzen
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