b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
In
der Sitzung am 26.09.2017 hat der Verwaltungsrat der Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2018 für die
Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm zugestimmt.
Ausführung
zur Entwicklung der Gebührensätze, der Koste und Erlöse sowie der
Bemessungsgrundlagen und die Beispielberechnungen eines Musterhaushalts sind in
der Vorlage 148/2017 dargestellt. Die der Beschlussfassung zugrundeliegende
Gebühren-bedarfsberechnung und –kalkulation (Anlagen 2 und 3) sowie die
Kostenvergleichsübersicht 2017/2018 einschl. Erläuterungen (Anlage 4) sind
der Vorlage 196/2017 erneut beigefügt.
Die
ab 2018 geltenden Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage
1) eingearbeitet.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu a):
1. Der 1. Nachtrag zur Satzung
über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm
(Abwassergebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 196/2017) wird
beschlossen.
2. Der Beschluss zu 1. steht
unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für
den Rat (zu b):
Der
Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8
Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.
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Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |