Betreff
Neuverrohrung der Schwelme auf dem Grundstück des Schwelmer Eisenwerks, Fortführung der Maßnahme
Vorlage
170/2017
Aktenzeichen
6.0
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Zusammenfassung

Die Neuverrohrung der Schwelme im Bereich des Schwelmer Eisenwerks wird als Maßnahme der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes seit geraumer Zeit von der Kreisverwaltung, dem Wupperverband und der Stadt Schwelm betrieben.

 

Die beteiligten Behörden sowie die Grundstückseigentümer haben seit ca. 2015 in unterschiedlichen Verhandlungsrunden und Verfahren die bisherigen Hinderungsgründe für die Umsetzung der Maßnahme ausgeräumt. Zeitgleich erfolgte die Einigung auf eine 2009 entworfene Vorplanung. In der vorgeplanten Trasse wurde eine Altlastenerkundung durchgeführt.

Die vorbereitenden Maßnahmen sind in den Haushaltsplänen des Wupperverbandes und der Stadt dargestellt, ebenso sind die Mittel für die weitere Umsetzung etatisiert.

 

Mit der grundbuchlichen Sicherung der Einbringung der Rohrleitung in das Betriebs-grundstück des ehemaligen Eisenwerks schaffen Wupperverband und Grundstücks-eigentümer aktuell die letzten Voraussetzungen für die praktische Planungs- und Bau-aktivität. Der Verbandsrat des Wupperverbandes hat das Vorhaben in seiner letzten Sitzung (am 13.07.2017) bereits durch Beschluss in seinen Bau- und Maßnahmenplan übernommen.

 

Wegen des Umfangs und der Bedeutung der Maßnahme und da das wirtschaftliche Eigentum der neuen Rohrleitung in das Eigentum der Stadt Schwelm übergehen wird, bittet der Wupperverband um eine formale Beauftragung zur Fortführung der Maß-nahme (Planung, Bau und Betrieb) durch die Stadt Schwelm.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Anliegen gefolgt und die Maßnahme im vorgesehenen Zeitplan weiter vorangetrieben werden.

Die kurzfristige Einbringung  der hiermit vorgelegten Entscheidungsvorlage in den Hauptausschuss ergibt  sich aufgrund von Verzögerungen im bisherigen Verfahren, die Beschlussfassung soll daher auch unter dem Vorbehalt der Beurkundung der vor-beschriebenen Eintragungsbewilligung erfolgen.

 

Weitere Erläuterungen

 

Auf dem Gelände der ehemaligen Schwelmer Eisenwerke verläuft die Schwelme vermutlich seit Ende des 19. Jahrhunderts in einer Verrohrung mit 60 cm Durchmesser (DN 600B). Seit Mitte der neunzehnhundertneunziger Jahre ist bekannt, dass die Leitung hydraulisch unterdimensioniert und in einem schlechten baulichen Zustand ist. Darüber hinaus sind weite Teile der Leitung nicht erreichbar, da sie Gebäude und Werkhallen unterquert.

Eine Überprüfung im Juni 2013 ergab, dass in großen Teilen der Verrohrung Risse in Scheitel- und Sohlbereich bestehen. Eine Sanierung in der bestehenden Trasse ist auf Grund der Lage, des schlechten Zustandes und hydraulischer Probleme nicht möglich.

 Auf der rechtlichen Ebene konnte zwischenzeitlich geklärt werden, dass neben dem „wasserrechtlichen Missstand“ in Gestalt der schadhaften Verrohrung auch eine Gefahrenlage im Bereich des Hochwasserschutzes besteht und nachhaltig zu beheben ist.

Der Wupperverband hat daraufhin im Rahmen seiner diesbezüglichen Zuständigkeit  mit der Planung der Maßnahme begonnen. Zu den sich daraus ergebenden Aufgabenstellungen gehören: die detaillierte Klärung der Trassenführung, die Einholung von Luftbildauswertungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, die Veranlassung einer Altlastenuntersuchung, das Erstellung einer Genehmigungsplanung, die Klärung der Finanzierung und die Prüfung der Fördermöglichkeiten. Nach der Plangenehmigung durch den Ennepe-Ruhr Kreis wird die Ausführungsplanung, die Vergabe und schließlich die bauliche Ausführung der ca. 610 m langen Verrohrung mit 1,20 m Durchmesser erfolgen.

 

Hinsichtlich der Kosten hat der Wupperverband dargelegt, dass es sich beim Bau der „neuen Verrohrung“ nicht um eine „genossenschaftliche Aufgabe in gemeinsamer Kostenlast“ handelt, sondern um eine „einzelveranlagte Maßnahme“, deren Kosten von der Stadt Schwelm zu tragen sind.

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am 13.09.2016 wurde im Rahmen der Beratung des Haushaltplan-Entwurfes 2017 u.a. das Projekt Schwelme-Verrohrung vorgestellt. In den Etat 2017 ff. wurden die vom Wupperverband seinerzeit kalkulierten Kosten (2.203.800 EUR) eingestellt.

Am 03.05.2017 konnte in einem Abstimmungsgespräch zwischen Wupperverband und den Eigentümern Einigkeit über die neue Trassenführung der Verrohrung erzielt wer-den.

 

Aufgrund verschiedener Nachkalkulationen im Mai und Juni diesen Jahres erhöhen sich die bisher angenommenen Kosten auf rd. 2.914.000 EUR (insbesondere Entsorgung „kontaminierten Verdrängungsbodens“). Die Verwaltung hat eine entsprechende Anpassung des HH-Ansatzes bereits vorgenommen.

In einer ersten Prüfung wurde die Maßnahme durch die Bezirksregierung Arnsberg und das Ministerium als nicht förderfähig eingeschätzt. Im April 2017 wurde vom Land NRW eine aktualisierte Förderrichtlinie, die auch für Maßnahmen des Hochwasser-schutzes gilt, vorgelegt. Mit Erarbeitung der Genehmigungsplanung soll ein erneuter Förderantrag gestellt werden.

Der Umfang der finanziellen Beteiligung der Eigentümer ist in einem gesonderten Verfahren beim Ennepe-Ruhr-Kreis zu ermitteln und wird vom Wupperverband eingeleitet.

 

Weiterer Zeitplan:

 

  • Oktober 2017: Beurkundung der Eintragungsbewilligung für die Neuverrohrung
  • Sodann Beauftragung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung,
  • Februar 2018: Stellen des Antrages auf Plangenehmigung beim Ennepe-Ruhr Kreis
  • September 2018: Abschluss des Plangenehmigungsverfahrens
  • 2019: Baubeginn
  • 2020: Voraussichtlicher Abschluss der Maßnahme

 


Beschlussvorschlag:

 

Die in der Vorlage der Verwaltung Nr. 170/2017 beschriebene Maßnahme soll fortgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Wupperverband eine entsprechende Bestätigung zu übermitteln. Die Bestätigung soll vorbehaltlich der grundbuchlichen Sicherung der zu errichtenden Rohrleitung erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

13.01.02

Bezeichnung

Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf im

Haushaltsjahr

213.800 €     

Folgekosten

2018 - 2020

2.700.200 €

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg