Sachverhalt:
Zusammenfassung
Die Neuverrohrung der Schwelme im Bereich des Schwelmer Eisenwerks wird
als Maßnahme der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes seit geraumer
Zeit von der Kreisverwaltung, dem Wupperverband und der Stadt Schwelm
betrieben.
Die beteiligten Behörden sowie die Grundstückseigentümer haben seit ca.
2015 in unterschiedlichen Verhandlungsrunden und Verfahren die bisherigen
Hinderungsgründe für die Umsetzung der Maßnahme ausgeräumt. Zeitgleich erfolgte
die Einigung auf eine 2009 entworfene Vorplanung. In der vorgeplanten Trasse
wurde eine Altlastenerkundung durchgeführt.
Die vorbereitenden Maßnahmen sind in den Haushaltsplänen des
Wupperverbandes und der Stadt dargestellt, ebenso sind die Mittel für die
weitere Umsetzung etatisiert.
Mit der grundbuchlichen Sicherung der Einbringung der Rohrleitung in das
Betriebs-grundstück des ehemaligen Eisenwerks schaffen Wupperverband und
Grundstücks-eigentümer aktuell die letzten Voraussetzungen für die praktische
Planungs- und Bau-aktivität. Der Verbandsrat des Wupperverbandes hat das
Vorhaben in seiner letzten Sitzung (am 13.07.2017) bereits durch Beschluss in
seinen Bau- und Maßnahmenplan übernommen.
Wegen des Umfangs und der Bedeutung der Maßnahme und da das
wirtschaftliche Eigentum der neuen Rohrleitung in das Eigentum der Stadt
Schwelm übergehen wird, bittet der Wupperverband um eine formale Beauftragung
zur Fortführung der Maß-nahme (Planung, Bau und Betrieb) durch die Stadt
Schwelm.
Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Anliegen gefolgt und die Maßnahme im
vorgesehenen Zeitplan weiter vorangetrieben werden.
Die kurzfristige Einbringung der
hiermit vorgelegten Entscheidungsvorlage in den Hauptausschuss ergibt sich aufgrund von Verzögerungen im bisherigen
Verfahren, die Beschlussfassung soll daher auch unter dem Vorbehalt der
Beurkundung der vor-beschriebenen Eintragungsbewilligung erfolgen.
Weitere Erläuterungen
Auf dem Gelände der ehemaligen Schwelmer Eisenwerke verläuft die Schwelme
vermutlich seit Ende des 19. Jahrhunderts in einer Verrohrung mit 60 cm
Durchmesser (DN 600B). Seit Mitte der neunzehnhundertneunziger Jahre ist
bekannt, dass die Leitung hydraulisch unterdimensioniert und in einem
schlechten baulichen Zustand ist. Darüber hinaus sind weite Teile der Leitung
nicht erreichbar, da sie Gebäude und Werkhallen unterquert.
Eine Überprüfung im Juni 2013 ergab, dass in großen Teilen der Verrohrung
Risse in Scheitel- und Sohlbereich bestehen. Eine Sanierung in der bestehenden
Trasse ist auf Grund der Lage, des schlechten Zustandes und hydraulischer
Probleme nicht möglich.
Auf der rechtlichen Ebene konnte
zwischenzeitlich geklärt werden, dass neben dem „wasserrechtlichen Missstand“
in Gestalt der schadhaften Verrohrung auch eine Gefahrenlage im Bereich des
Hochwasserschutzes besteht und nachhaltig zu beheben ist.
Der Wupperverband hat daraufhin im Rahmen seiner diesbezüglichen
Zuständigkeit mit der Planung der
Maßnahme begonnen. Zu den sich daraus ergebenden Aufgabenstellungen gehören:
die detaillierte Klärung der Trassenführung, die Einholung von
Luftbildauswertungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, die Veranlassung
einer Altlastenuntersuchung, das Erstellung einer Genehmigungsplanung, die
Klärung der Finanzierung und die Prüfung der Fördermöglichkeiten. Nach der
Plangenehmigung durch den Ennepe-Ruhr Kreis wird die Ausführungsplanung, die
Vergabe und schließlich die bauliche Ausführung der ca. 610 m langen Verrohrung
mit 1,20 m Durchmesser erfolgen.
Hinsichtlich der Kosten hat der Wupperverband dargelegt, dass es sich
beim Bau der „neuen Verrohrung“ nicht um eine „genossenschaftliche Aufgabe in
gemeinsamer Kostenlast“ handelt, sondern um eine „einzelveranlagte Maßnahme“,
deren Kosten von der Stadt Schwelm zu tragen sind.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am
13.09.2016 wurde im Rahmen der Beratung des Haushaltplan-Entwurfes 2017 u.a.
das Projekt Schwelme-Verrohrung vorgestellt. In den Etat 2017 ff. wurden die
vom Wupperverband seinerzeit kalkulierten Kosten (2.203.800 EUR) eingestellt.
Am 03.05.2017 konnte in einem Abstimmungsgespräch zwischen Wupperverband
und den Eigentümern Einigkeit über die neue Trassenführung der Verrohrung
erzielt wer-den.
Aufgrund verschiedener Nachkalkulationen im Mai und Juni diesen Jahres
erhöhen sich die bisher angenommenen Kosten auf rd. 2.914.000 EUR (insbesondere
Entsorgung „kontaminierten Verdrängungsbodens“). Die Verwaltung hat eine entsprechende
Anpassung des HH-Ansatzes bereits vorgenommen.
In einer ersten Prüfung wurde die Maßnahme durch die Bezirksregierung
Arnsberg und das Ministerium als nicht förderfähig eingeschätzt. Im April 2017
wurde vom Land NRW eine aktualisierte Förderrichtlinie, die auch für Maßnahmen
des Hochwasser-schutzes gilt, vorgelegt. Mit Erarbeitung der
Genehmigungsplanung soll ein erneuter Förderantrag gestellt werden.
Der Umfang der finanziellen Beteiligung der Eigentümer ist in einem
gesonderten Verfahren beim Ennepe-Ruhr-Kreis zu ermitteln und wird vom
Wupperverband eingeleitet.
Weiterer Zeitplan:
- Oktober
2017: Beurkundung der Eintragungsbewilligung für die Neuverrohrung
- Sodann
Beauftragung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung,
- Februar
2018: Stellen des Antrages auf Plangenehmigung beim Ennepe-Ruhr Kreis
- September
2018: Abschluss des Plangenehmigungsverfahrens
- 2019:
Baubeginn
- 2020:
Voraussichtlicher Abschluss der Maßnahme
Beschlussvorschlag:
Die in der
Vorlage der Verwaltung Nr. 170/2017 beschriebene Maßnahme soll fortgeführt
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Wupperverband eine entsprechende
Bestätigung zu übermitteln. Die Bestätigung soll vorbehaltlich der
grundbuchlichen Sicherung der zu errichtenden Rohrleitung erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 13.01.02 |
Bezeichnung
Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf im Haushaltsjahr 213.800 € |
Folgekosten 2018 - 2020 2.700.200 € |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
|
Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |