Hinweis:
Die Anlagen zum Personalwirtschaftskonzept (PWK), die
haushaltsrelevant sind, wurden entsprechend dem gemeinsamen Antrag (vgl.
Vorlage 189/2017) hinsichtlich der Stellenanteile und der Personalkosten
überarbeitet.
Die neue textliche Fassung des PWKs konnte erst heute abschließend
fertiggestellt werden. Hier sind noch Abstimmungen im Hause insbesondere mit
Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte notwendig.
Sachverhalt:
Mit dem
Personalwirtschaftskonzept (PWK) werden die Rahmenbedingungen für Personalkostenoptimierungen,
Personalentwicklungen und Personalmarketingstrategien geschaffen. Es bildet die
wesentliche Grundlage für Personalkostenplanungen der Folgejahre.
Um den seit 2016 eingeschlagenen Reformweg der Schwelmer Verwaltung in eine sowohl moderne, leistungs- und konkurrenzfähige als auch kostenbewusste und liquide Verwaltung fortzuführen, die aber trotzdem attraktive Rahmenbedingungen für das Personal bietet, wurde das PWK in diesem Jahr insgesamt grundlegend neu konzipiert.
Parallel dazu wurde das Verfahren
zur Personalkostenplanung grundsätzlich verändert. Ausgehend von dem geplanten Stellenplan 2018 (Planung 100 %) wurden Personalaufwendungen in Höhe von insgesamt
17.392.313 € (Summe PWK) ermittelt. Diese setzen sich zusammen aus 15.161.220 €
für Vergütung und Besoldung zuzüglich 2.101.393 € für Zuführung zu
Rückstellungen plus 129.700 € für Honorare.
Auf Grund der Diskussionen im Hinblick auf das Zurückbleiben der
Rechnungsergebnisse in den vergangenen Jahren hinter den geplanten Ansätzen hat
der Fachbereich 1 diesjährig erstmalig eine systematische Analyse der
Abweichungen Plan/Ist für den Zeitraum von 2012 bis 2016
(Fünf-Jahres-Rückblick) durchgeführt.
Diese zeigt
deutlich, dass die größten Abweichungen der Plan/Ist-Werte nicht im Bereich des
PWK entstehen. Die wesentlich höheren Abweichungen im
Gesamtpersonalkostenhaushalt entstehen im Bereich der Zuführungen zu
Rückstellungen für aktive Beschäftigte und Versorgungsempfänger. Insbesondere
die Pensionsrückstellungen unterliegen den Regelungen und Berechnungsvorgaben
der Gemeindehaushaltsverordnung und der dazu ergangenen Handreichung der MIK
zum NKF (vgl. § 36 GemHVO -hier: Abs. 4 Pensionsrückstellungen).
Hier plant die
Stadt Schwelm in aller Regel nicht selbst sondern bedient sich - wie ein
Großteil der kleinen und mittleren kreisangehörigen Gemeinden auch - der
Dienstleistung des finanzmathematischen Instituts Dr. Heubeck. Die in dem
jährlichen Gutachten des Instituts veranschlagten Prognosen werden regelmäßig
in den Personalkostenhaushalt übernommen.
Die Abweichungen
der Rechnungsergebnisse von den Ansätzen bei den reinen Personalaufwendungen
(LOGA-Gehalt) liegen dagegen im 5-Jahres-Mittel bei maximal 3 %. Der sich
daraus ergebende Durchschnittswert wurde für das Jahr 2018 erstmalig bei den Planungen der Personalaufwendungen als
„Kürzung Erfahrungswert“ in Höhe von 362.670 € berücksichtigt. Ähnlich wurde
mit den übrigen PWK-Rückstellungs-Konten verfahren, was eine Verringerung der
Ansätze (Planung 100%) um einen weiteren Betrag in Höhe von 175.109 € zur Folge
hat. Das bedeutet, dass die 100%-Planung bereits um einen Erfahrungssatz in
Höhe von 537.779 € gekürzt
wurde.
Dieser um die Erfahrungswerte gekürzte Ansatz in Höhe von 16.854.534 €
wurde dem Rat von der Kämmerin mit dem Zahlenwerk in der Ratssitzung vom
28.09.2017 vorgelegt.
Mit dem Ziel für die Politik
größtmögliche Transparenz und Verständlichkeit der seitens der Verwaltung
vorgelegten Stellen- und Personalkostenplanungen zu schaffen wurde die
Personalkostenplanung den Vertreter/innen der Fraktionen im Arbeitskreis
Controlling (06 und 09/2017) vorgestellt und ausführlich erläutert. Die
Ergebnisse der dortigen Diskussionen wurden in die weiteren Planungen
einbezogen und den Fachausschüssen für die Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt.
Der daraufhin gefasste Beschluss des Finanzausschusses vom 19.10.2017 (entsprechend dem gemeinsamen Antrag -vgl. Vorlage 189/2017-), einen weiteren Betrag in Höhe von 250.000 € einzusparen, wurde hinsichtlich der Stellenanteile und der Personalkosten überarbeitet und in das PWK übernommen.
In der Anlage 1
Personalfluktuationen werden neben den altersbedingten Fluktuationen seit
2017 auch die Personalveränderungen aus anderen Gründen (z.B. Arbeitnehmerkündigung, Arbeitgeberkündigung,
Wechsel des Dienstherrn)
dargestellt, um eine umfassende belastbare Orientierungsgröße für
Personalbedarfsanalysen zu bekommen.
Die Anlage 1
a Übersicht
Stellenplan-Personalkostenentwicklung seit 2012 zeigt die
Stellenplandaten mit den Personalkosten
in den Jahren 2012 – 2018 sowie die
Entwicklung der Stellen, der
Personalkostenansätze und der Jahresrechnung auf. Die Anlage wurde in
Struktur und Systematik dem Personalkosten-Controlling im laufenden
Haushaltsjahr angepasst, um eine gute Vergleichbarkeit herzustellen.
Die Anlage 1 b
Übersicht Stellenplan- und Personalkostenentwicklung für 2018
stellt die
wesentlichen Änderungen des Stellenplans 2018 und deren Auswirkungen auf die
Personalkosten, aufgeteilt nach Fachbereichen, dar. Ursprung und
Notwendigkeit der geplanten Änderungen werden ausführlich begründet und
erläutert. Damit ist dem Wunsch der Politik nach größtmöglicher Transparenz der
geplanten Personalkosten Rechnung getragen.
Die Anlage 1c
gibt einen grafischen Überblick über die demografische Entwicklung bei der
Stadtverwaltung seit 2012. Darüber hinaus ist die zukünftige Entwicklung der
Personalabgänge durch Regelaltersrente/Pension von 2017 bis 2032 dargestellt.
Zusammen mit dem Überblick über die Personalfluktuation (Anlage 1) bilden die
Auswertungen die wesentliche Grundlage für Personalbedarfsanalysen und die
Planung erforderlicher Personal(entwicklungs)maßnahmen
Die Anlage 1d „Eckwertepapier“
dokumentiert die Anpassung der Personalkostenplanungen für das Folgejahr an
Erfahrungswerte aus der Analyse des Fünf-Jahres-Rückblicks, darüber hinaus
Veränderungen der Planungen im Rahmen des politischen Beratungsprozesses
(Hauptausschuss, Finanzausschuss).
Die Anlage 2
gibt einen Überblick über die städtischen Kooperationsprojekte.
Das Glossar
befindet sich in der Anlage 3.
Der Personalrat
sowie die Gleichstellungsbeauftragte müssen im Rahmen der bestehenden
Vorschriften noch beteiligt werden.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |