Sachverhalt:
Gebührensätze
Aus der Kalkulation
(Anlage 2) ergeben sich für 2018 folgende Gebührensätze:
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Gebühren-satz |
Gebühren-satz |
Veränderung |
voraussichtl. |
|
|
€ |
€ |
€ |
% |
€ |
Schmutzwassergebühr |
|
|
|
|
|
Wupper-
/ Ruhrverbandsmitglieder |
2,12 |
2,07 |
-0,05 |
-2,4 |
170.100 |
Übrige
Benutzer (Kanalanschluss) |
3,36 |
3,31 |
-0,05 |
-0,5 |
4.377.650 |
Benutzer
mit abflusslosen Gruben |
16,46 |
13,42 |
-3,04 |
-18,5 |
19.150 |
Kleinkläranlagen
Grundgebühr |
4,93 |
5,16 |
+0,23 |
+4,7 |
2.200 |
Kleinkläranlagen
Entsorgungsgebühr |
24,22 |
26,84 |
+2,62 |
+10,8 |
11.600 |
Niederschlagswassergebühr |
|
|
|
|
|
Wupper-
/ Ruhrverbandsmitglieder |
1,24 |
1,20 |
-0,04 |
-3,2 |
134.750 |
Übrige
Benutzer (Kanalanschluss) |
1,31 |
1,29 |
-0,02 |
-1,5 |
3.609.650 |
Entwicklung der
Gebührensätze:
Kosten
/ Erlöse
Aus
der Vergleichsübersicht (Anlage 3) ist zu entnehmen, dass sich die Gesamtkosten
zum Vorjahr um rd. 274.000 € (rd. – 3 %) reduzieren. Die Verteilung auf
Schmutzwasser- (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) hat sich um 0,2
Prozentpunkte zugunsten der Schmutzwasserbeseitigung verändert:
SW 2017: 54,7 % 2018: 54,5 %
NW 2017: 45,3 % 2018: 45,5 %
Der
kalkulatorische Zinssatz wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom
27.06.2017 von 5,25 % auf 4,75 % gesenkt (vgl. Vorlage Nr. 092/2017). Die
Herabsetzung um 0,5 Prozent-punkte bewirkt eine Kostenreduzierung um 280.000 €
und eine Verbesserung der Gebühren-sätze um 0,09 € (SW) und 0,06 € (NW). Durch
den Fortfall von Erlösen für den Ausgleich von Überdeckungsbeträgen aus
Vorjahren (rd. – 257.000 €) kann die Verbesserung durch die Senkung des
kalkulatorischen Zinssatzes für 2018 nicht in vollem Umfang an die
Gebührenzahler weitergegeben werden.
Kostensteigerungen
insbesondere bei Personal- und Fahrzeugeinsatz sowie bei den kal-kulatorischen
Abschreibungen werden durch niedrigere Planansätze an anderer Stelle
kompensiert.
Auswirkungen
der Unter- und Überdeckungsbeträge auf die einzelnen Gebührensätze, sowie
Erläuterungen zu den Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr
sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und
Erlöse auf die einzelnen Sparten.
Bemessungsgrundlagen
Zur
Ermittlung der Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich
veranlagten Mengen an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an
Quadratmetern versiegelter Fläche (NW) zugrunde gelegt. Bei der
Schmutzwasserbeseitigung ist mit einer Steigerung von rd. 40.000 m³ (rd. + 3 %)
zu rechnen. Dies wirkt sich auf den Gebührensatz positiv mit 0,09 € aus. Die
Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr erhöhen sich leicht um
1.700 m² (rd. + 0,06 %). Eine Auswirkung auf den Gebührensatz ist nicht zu
verzeichnen.
Kleinkläranlagen
/ geschlossene Gruben
Aufgrund
des geringen Gebührenvolumens der Benutzer mit abflusslosen Gruben von
unter 1 % am gesamten
SW-Gebührenaufkommen wirken sich bereits geringe Mengen- und
Kostenveränderungen erheblich auf den Gebührensatz aus. Für 2018 ist mit einem
Rückgang der Bemessungsgrundlagen um ca. 2 % zu rechnen. Durch Einrechnung
eines Über-deckungsbetrages in Höhe von 4.000 € aus der Betriebsabrechnung 2015
wird der Gebühren-satz des Vorjahres erheblich (rd. – 18,5 %) unterschritten.
Im
Bereich der Kleinkläranlagen entsprechen die Fixkosten in etwa dem Vorjahr. Die
Erhöhung des Gebührensatzes ist auf eine Reduzierung der Berechnungsgrundlagen
(rd. – 4 %) zurückzuführen. Die Entsorgungskosten einschl. Fixkostenanteil
erhöhen sich um rd. 9 % und bewirken die ausgewiesene Steigerung des
Gebührensatzes um rd. 11 %.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der
Musterhaushalt besteht aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von
200 m³. Die versiegelt Fläche beträgt 130 m³.
Die
dargestellten Durchschnittswerte basieren auf den Grundlagen des Gebührenvergleichs
des Bundes der Steuerzahler
Nordrhein-Westfalen e.V.
|
2017 |
2018 |
Veränderung |
Schmutzwasser |
672,00 € |
662,00 € |
- 10,00 € |
Niederschlagswasser |
170,30 € |
167,70 € |
- 2,60 € |
Abwasser
gesamt |
842,30 € |
829,70 € |
- 12,60 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2018 für die Abwasserbeseitigung in
der Stadt Schwelm wird zugestimmt.
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Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |