Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2018 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
148/2017
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

Geb?hrens?tze

Aus der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich f?r 2018 folgende Geb?hrens?tze:

Geb?hren-satz
2017

Geb?hren-satz
2018

Ver?nderung

voraussichtl.
Geb?hren-Aufkommen

?

?

?

%

?

Schmutzwassergeb?hr

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

2,12

2,07

-0,05

-2,4

170.100

?brige Benutzer (Kanalanschluss)

3,36

3,31

-0,05

-0,5

4.377.650

Benutzer mit abflusslosen Gruben

16,46

13,42

-3,04

-18,5

19.150

Kleinkl?ranlagen Grundgeb?hr

4,93

5,16

+0,23

+4,7

2.200

Kleinkl?ranlagen Entsorgungsgeb?hr

24,22

26,84

+2,62

+10,8

11.600

Niederschlagswassergeb?hr

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

1,24

1,20

-0,04

-3,2

134.750

?brige Benutzer (Kanalanschluss)

1,31

1,29

-0,02

-1,5

3.609.650


Entwicklung der Geb?hrens?tze:

Kosten / Erl?se

Aus der Vergleichs?bersicht (Anlage 3) ist zu entnehmen, dass sich die Gesamtkosten zum Vorjahr um rd. 274.000 ? (rd. ? 3 %) reduzieren. Die Verteilung auf Schmutzwasser- (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) hat sich um 0,2 Prozentpunkte zugunsten der Schmutzwasserbeseitigung ver?ndert:

SW????? 2017: 54,7 %????????????? 2018: 54,5 %

NW????? 2017: 45,3 %????????????? 2018: 45,5 %

Der kalkulatorische Zinssatz wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 27.06.2017 von 5,25 % auf 4,75 % gesenkt (vgl. Vorlage Nr. 092/2017). Die Herabsetzung um 0,5 Prozent-punkte bewirkt eine Kostenreduzierung um 280.000 ? und eine Verbesserung der Geb?hren-s?tze um 0,09 ? (SW) und 0,06 ? (NW). Durch den Fortfall von Erl?sen f?r den Ausgleich von ?berdeckungsbetr?gen aus Vorjahren (rd. ? 257.000 ?) kann die Verbesserung durch die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes f?r 2018 nicht in vollem Umfang an die Geb?hrenzahler weitergegeben werden.

Kostensteigerungen insbesondere bei Personal- und Fahrzeugeinsatz sowie bei den kal-kulatorischen Abschreibungen werden durch niedrigere Planans?tze an anderer Stelle kompensiert.

Auswirkungen der Unter- und ?berdeckungsbetr?ge auf die einzelnen Geb?hrens?tze, sowie Erl?uterungen zu den Kosten- und Erl?spositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der Vergleichs?bersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der Geb?hrenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erl?se auf die einzelnen Sparten.

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Geb?hrens?tze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter Fl?che (NW) zugrunde gelegt. Bei der Schmutzwasserbeseitigung ist mit einer Steigerung von rd. 40.000 m? (rd. + 3 %) zu rechnen. Dies wirkt sich auf den Geb?hrensatz positiv mit 0,09 ? aus. Die Bemessungsgrundlagen f?r die Niederschlagswassergeb?hr erh?hen sich leicht um 1.700 m? (rd. + 0,06 %). Eine Auswirkung auf den Geb?hrensatz ist nicht zu verzeichnen.

Kleinkl?ranlagen / geschlossene Gruben

Aufgrund des geringen Geb?hrenvolumens der Benutzer mit abflusslosen Gruben von unter?? 1 % am gesamten SW-Geb?hrenaufkommen wirken sich bereits geringe Mengen- und Kostenver?nderungen erheblich auf den Geb?hrensatz aus. F?r 2018 ist mit einem R?ckgang der Bemessungsgrundlagen um ca. 2 % zu rechnen. Durch Einrechnung eines ?ber-deckungsbetrages in H?he von 4.000 ? aus der Betriebsabrechnung 2015 wird der Geb?hren-satz des Vorjahres erheblich (rd. ? 18,5 %) unterschritten.

Im Bereich der Kleinkl?ranlagen entsprechen die Fixkosten in etwa dem Vorjahr. Die Erh?hung des Geb?hrensatzes ist auf eine Reduzierung der Berechnungsgrundlagen (rd. ? 4 %) zur?ckzuf?hren. Die Entsorgungskosten einschl. Fixkostenanteil erh?hen sich um rd. 9 % und bewirken die ausgewiesene Steigerung des Geb?hrensatzes um rd. 11 %.

Beispielberechnung Musterhaushalt

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen mit einem j?hrlichen Wasserverbrauch von 200 m?. Die versiegelt Fl?che betr?gt 130 m?.

Die dargestellten Durchschnittswerte basieren auf den Grundlagen des Geb?hrenvergleichs des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.

 

2017

2018

Ver?nderung

Schmutzwasser

672,00 ?

662,00 ?

- 10,00 ?

Niederschlagswasser

170,30 ?

167,70 ?

- 2,60 ?

Abwasser gesamt

842,30 ?

829,70 ?

- 12,60 ?


Beschlussvorschlag:

Der Geb?hrenbedarfsberechnung und ?kalkulation 2018 f?r die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke