Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2018 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
148/2017
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Aus der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2018 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebühren-satz
2017

Gebühren-satz
2018

Veränderung

voraussichtl.
Gebühren-Aufkommen

 

%

Schmutzwassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

2,12

2,07

-0,05

-2,4

170.100

Übrige Benutzer (Kanalanschluss)

3,36

3,31

-0,05

-0,5

4.377.650

Benutzer mit abflusslosen Gruben

16,46

13,42

-3,04

-18,5

19.150

Kleinkläranlagen Grundgebühr

4,93

5,16

+0,23

+4,7

2.200

Kleinkläranlagen Entsorgungsgebühr

24,22

26,84

+2,62

+10,8

11.600

Niederschlagswassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

1,24

1,20

-0,04

-3,2

134.750

Übrige Benutzer (Kanalanschluss)

1,31

1,29

-0,02

-1,5

3.609.650

 


Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

 

Kosten / Erlöse

 

Aus der Vergleichsübersicht (Anlage 3) ist zu entnehmen, dass sich die Gesamtkosten zum Vorjahr um rd. 274.000 € (rd. – 3 %) reduzieren. Die Verteilung auf Schmutzwasser- (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) hat sich um 0,2 Prozentpunkte zugunsten der Schmutzwasserbeseitigung verändert:

 

SW      2017: 54,7 %              2018: 54,5 %

NW      2017: 45,3 %              2018: 45,5 %

 

Der kalkulatorische Zinssatz wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 27.06.2017 von 5,25 % auf 4,75 % gesenkt (vgl. Vorlage Nr. 092/2017). Die Herabsetzung um 0,5 Prozent-punkte bewirkt eine Kostenreduzierung um 280.000 € und eine Verbesserung der Gebühren-sätze um 0,09 € (SW) und 0,06 € (NW). Durch den Fortfall von Erlösen für den Ausgleich von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren (rd. – 257.000 €) kann die Verbesserung durch die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes für 2018 nicht in vollem Umfang an die Gebührenzahler weitergegeben werden.

 

Kostensteigerungen insbesondere bei Personal- und Fahrzeugeinsatz sowie bei den kal-kulatorischen Abschreibungen werden durch niedrigere Planansätze an anderer Stelle kompensiert.

 

Auswirkungen der Unter- und Überdeckungsbeträge auf die einzelnen Gebührensätze, sowie Erläuterungen zu den Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die einzelnen Sparten.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter Fläche (NW) zugrunde gelegt. Bei der Schmutzwasserbeseitigung ist mit einer Steigerung von rd. 40.000 m³ (rd. + 3 %) zu rechnen. Dies wirkt sich auf den Gebührensatz positiv mit 0,09 € aus. Die Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr erhöhen sich leicht um 1.700 m² (rd. + 0,06 %). Eine Auswirkung auf den Gebührensatz ist nicht zu verzeichnen.

 

 

Kleinkläranlagen / geschlossene Gruben

 

Aufgrund des geringen Gebührenvolumens der Benutzer mit abflusslosen Gruben von unter   1 % am gesamten SW-Gebührenaufkommen wirken sich bereits geringe Mengen- und Kostenveränderungen erheblich auf den Gebührensatz aus. Für 2018 ist mit einem Rückgang der Bemessungsgrundlagen um ca. 2 % zu rechnen. Durch Einrechnung eines Über-deckungsbetrages in Höhe von 4.000 € aus der Betriebsabrechnung 2015 wird der Gebühren-satz des Vorjahres erheblich (rd. – 18,5 %) unterschritten.

 

Im Bereich der Kleinkläranlagen entsprechen die Fixkosten in etwa dem Vorjahr. Die Erhöhung des Gebührensatzes ist auf eine Reduzierung der Berechnungsgrundlagen (rd. – 4 %) zurückzuführen. Die Entsorgungskosten einschl. Fixkostenanteil erhöhen sich um rd. 9 % und bewirken die ausgewiesene Steigerung des Gebührensatzes um rd. 11 %.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 200 m³. Die versiegelt Fläche beträgt 130 m³.

Die dargestellten Durchschnittswerte basieren auf den Grundlagen des Gebührenvergleichs des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.

 

 

2017

2018

Veränderung

Schmutzwasser

672,00 €

662,00 €

- 10,00 €

Niederschlagswasser

170,30 €

167,70 €

- 2,60 €

Abwasser gesamt

842,30 €

829,70 €

- 12,60 €

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2018 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 


 

 

 

 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke