Sachverhalt:
Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Schwelm über die Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung nimmt das Rechnungsprüfungsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises seit dem 01.05.2010 die Aufgaben des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Schwelm wahr.
Für die Durchführung der Aufgaben ist die Rechnungsprüfung des Kreises gemäß § 104 Abs. 1 GO NRW unmittelbar dem Rat der Stadt verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit unmittelbar unterstellt.
Nach § 1 Abs. 3 der Vereinbarung sind die vom Kreistag bestellten Prüfer /innen der Rechnungsprüfung des Kreises durch den Rat der Stadt Schwelm auch zu Prüfer/innen der Stadt Schwelm zu bestellen.
Beschlussvorschlag:
Die Rechnungsprüfer/innen des Kreises werden gemäß § 104 Abs. 2 GO NW zu Prüfer/ innen des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Schwelm bestellt:
|
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |