Betreff
Bestellung von Rechnungsprüfer/innen
Vorlage
144/2017
Aktenzeichen
1.2 Rie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Schwelm über die Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung nimmt das Rechnungsprüfungsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises seit dem 01.05.2010 die Aufgaben des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Schwelm wahr.

Für die Durchführung der Aufgaben ist die Rechnungsprüfung des Kreises gemäß § 104 Abs. 1 GO NRW unmittelbar dem Rat der Stadt verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit unmittelbar unterstellt.

Nach § 1 Abs. 3 der Vereinbarung sind die vom Kreistag bestellten Prüfer /innen der Rechnungsprüfung des Kreises durch den Rat der Stadt Schwelm auch zu Prüfer/innen der Stadt Schwelm zu bestellen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Rechnungsprüfer/innen des Kreises werden gemäß § 104 Abs. 2 GO NW zu Prüfer/ innen des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Schwelm bestellt:

 

 


 

 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann