Betreff
Änderung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis über die Wahrnehmung der datenverarbeitungstechnischen Abwicklung der Sozialhilfebearbeitung
Vorlage
109/2017
Aktenzeichen
FB 1.1 Ti
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

Die Stadt Schwelm und die Kreisverwaltung haben die o.a. Vereinbarung mit Ratsbeschluss vom 24.11.2016 abgeschlossen. Weitere Städte im Ennepe-Ruhr-Kreis schließen inzwischen ebenfalls  eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kreis ab.

Im Vertrag wurde zunächst festgelegt, dass der Kreis Lizenznehmer für die benötigten zusätzlichen Lizenzen der Stadt Schwelm wird und von der Stadt Schwelm die Investitionskosten sowie die jährlichen Wartungskosten für diese Lizenzen vollumfänglich erstattet bekommt.

Im Rahmen der Überlegungen zu einer Ausweitung der Kooperation mit weiteren kreisange­hörigen Städten, wurde jedoch festgestellt, dass es für eine eventuelle Rückabwicklung der Kooperation besser wäre, wenn die einzelnen Städte Lizenznehmer dieser Lizenzen bleiben bzw. werden und dem Kreis die Lizenzen zur Systemadministration zur Verfügung stellen.

Aus diesem Grund müssen die entsprechenden Passagen in den §§ 1, 2 und 8 an die geän­der­ten Lizenzbedingungen angepasst werden.

 

 

 

 

Die Umstellung erfolgt kostenneutral. Die Kosten teilen sich aber anders auf.
Die Stadt Schwelm trägt zukünftig wie bisher die Pflege- und Wartungskosten in Höhe von 5.917 € aus einem Vertragsverhältnis mit der Fa. Prosoz. Einmalig entstehen Ugrade-Kosten für die Umstellung der Lizenzen auf OpenProsoz in Höhe von 4.165 €. Die vorstehenden Beträge hätten ansons­ten in gleicher Höhe an den Kreis gezahlt werden müssen.

Zur Erstattung an den Kreis verbleiben Personalkostenanteile für die Betreuung des Verfah­rens in Höhe von 13.725 € sowie Sachkosten für die Bereitstellung und den Betrieb in Höhe von 3.154 €.

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich rechtliche Vereinbarung mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis über die Wahrnehmung der datenverarbeitungstechnischen Abwicklung der Sozialhilfebearbeitung entsprechend der Anlage 1 zur Vorlage 109/2017 zu ändern.

 

 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann