Sachverhalt:
Die Stadt Schwelm und die Kreisverwaltung
haben die o.a. Vereinbarung mit Ratsbeschluss vom 24.11.2016 abgeschlossen.
Weitere Städte im Ennepe-Ruhr-Kreis schließen inzwischen ebenfalls eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kreis
ab.
Im Vertrag wurde zunächst festgelegt, dass der Kreis Lizenznehmer für die
benötigten zusätzlichen Lizenzen der Stadt Schwelm wird und von der Stadt Schwelm
die Investitionskosten sowie die jährlichen Wartungskosten für diese Lizenzen
vollumfänglich erstattet bekommt.
Im Rahmen der Überlegungen zu einer
Ausweitung der Kooperation mit weiteren kreisangehörigen Städten, wurde jedoch
festgestellt, dass es für eine eventuelle Rückabwicklung der Kooperation besser
wäre, wenn die einzelnen Städte Lizenznehmer dieser Lizenzen bleiben bzw.
werden und dem Kreis die Lizenzen zur Systemadministration zur Verfügung
stellen.
Aus diesem Grund
müssen die entsprechenden Passagen in den §§ 1, 2 und 8 an die geänderten
Lizenzbedingungen angepasst werden.
Die Umstellung
erfolgt kostenneutral. Die Kosten teilen sich aber anders auf.
Die Stadt Schwelm trägt zukünftig wie bisher die Pflege- und Wartungskosten in
Höhe von 5.917 € aus einem Vertragsverhältnis mit der Fa. Prosoz. Einmalig
entstehen Ugrade-Kosten für die Umstellung der Lizenzen auf OpenProsoz in Höhe
von 4.165 €. Die vorstehenden Beträge hätten ansonsten in gleicher Höhe an den
Kreis gezahlt werden müssen.
Zur Erstattung an den Kreis verbleiben Personalkostenanteile für die Betreuung
des Verfahrens in Höhe von 13.725 € sowie Sachkosten für die Bereitstellung
und den Betrieb in Höhe von 3.154 €.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt, die öffentlich rechtliche Vereinbarung mit dem
Ennepe-Ruhr-Kreis über die Wahrnehmung der datenverarbeitungstechnischen
Abwicklung der Sozialhilfebearbeitung entsprechend der Anlage 1 zur Vorlage
109/2017 zu ändern.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |