Betreff
Änderung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis über die Wahrnehmung der datenverarbeitungstechnischen Abwicklung der Sozialhilfebearbeitung
Vorlage
109/2017
Aktenzeichen
FB 1.1 Ti
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

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Die Stadt Schwelm und die Kreisverwaltung haben die o.a. Vereinbarung mit Ratsbeschluss vom 24.11.2016 abgeschlossen. Weitere St?dte im Ennepe-Ruhr-Kreis schlie?en inzwischen ebenfalls? eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kreis ab.

Im Vertrag wurde zun?chst festgelegt, dass der Kreis Lizenznehmer f?r die ben?tigten zus?tzlichen Lizenzen der Stadt Schwelm wird und von der Stadt Schwelm die Investitionskosten sowie die j?hrlichen Wartungskosten f?r diese Lizenzen vollumf?nglich erstattet bekommt.

Im Rahmen der ?berlegungen zu einer Ausweitung der Kooperation mit weiteren kreisange?h?rigen St?dten, wurde jedoch festgestellt, dass es f?r eine eventuelle R?ckabwicklung der Kooperation besser w?re, wenn die einzelnen St?dte Lizenznehmer dieser Lizenzen bleiben bzw. werden und dem Kreis die Lizenzen zur Systemadministration zur Verf?gung stellen.

Aus diesem Grund m?ssen die entsprechenden Passagen in den ?? 1, 2 und 8 an die ge?n?der?ten Lizenzbedingungen angepasst werden.

Die Umstellung erfolgt kostenneutral. Die Kosten teilen sich aber anders auf.
Die Stadt Schwelm tr?gt zuk?nftig wie bisher die Pflege- und Wartungskosten in H?he von 5.917 ? aus einem Vertragsverh?ltnis mit der Fa. Prosoz. Einmalig entstehen Ugrade-Kosten f?r die Umstellung der Lizenzen auf OpenProsoz in H?he von 4.165 ?. Die vorstehenden Betr?ge h?tten ansons?ten in gleicher H?he an den Kreis gezahlt werden m?ssen.

Zur Erstattung an den Kreis verbleiben Personalkostenanteile f?r die Betreuung des Verfah?rens in H?he von 13.725 ? sowie Sachkosten f?r die Bereitstellung und den Betrieb in H?he von 3.154 ?.


 

Beschlussvorschlag:

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Die Verwaltung wird beauftragt, die ?ffentlich rechtliche Vereinbarung mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis ?ber die Wahrnehmung der datenverarbeitungstechnischen Abwicklung der Sozialhilfebearbeitung entsprechend der Anlage 1 zur Vorlage 109/2017 zu ?ndern.


 

 

 

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Die B?rgermeisterin

gez. Grollmann

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