Sachverhalt:
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Die Stadt Schwelm und die Kreisverwaltung
haben die o.a. Vereinbarung mit Ratsbeschluss vom 24.11.2016 abgeschlossen.
Weitere St?dte im Ennepe-Ruhr-Kreis schlie?en inzwischen ebenfalls? eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kreis
ab.
Im Vertrag wurde zun?chst festgelegt, dass der Kreis Lizenznehmer f?r die
ben?tigten zus?tzlichen Lizenzen der Stadt Schwelm wird und von der Stadt Schwelm
die Investitionskosten sowie die j?hrlichen Wartungskosten f?r diese Lizenzen
vollumf?nglich erstattet bekommt.
Im Rahmen der ?berlegungen zu einer
Ausweitung der Kooperation mit weiteren kreisange?h?rigen St?dten, wurde jedoch
festgestellt, dass es f?r eine eventuelle R?ckabwicklung der Kooperation besser
w?re, wenn die einzelnen St?dte Lizenznehmer dieser Lizenzen bleiben bzw.
werden und dem Kreis die Lizenzen zur Systemadministration zur Verf?gung
stellen.
Aus diesem Grund
m?ssen die entsprechenden Passagen in den ?? 1, 2 und 8 an die ge?n?der?ten
Lizenzbedingungen angepasst werden.
Die Umstellung
erfolgt kostenneutral. Die Kosten teilen sich aber anders auf.
Die Stadt Schwelm tr?gt zuk?nftig wie bisher die Pflege- und Wartungskosten in
H?he von 5.917 ? aus einem Vertragsverh?ltnis mit der Fa. Prosoz. Einmalig
entstehen Ugrade-Kosten f?r die Umstellung der Lizenzen auf OpenProsoz in H?he
von 4.165 ?. Die vorstehenden Betr?ge h?tten ansons?ten in gleicher H?he an den
Kreis gezahlt werden m?ssen.
Zur Erstattung an den Kreis verbleiben Personalkostenanteile f?r die Betreuung
des Verfah?rens in H?he von 13.725 ? sowie Sachkosten f?r die Bereitstellung
und den Betrieb in H?he von 3.154 ?.
Beschlussvorschlag:
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Die Verwaltung
wird beauftragt, die ?ffentlich rechtliche Vereinbarung mit dem
Ennepe-Ruhr-Kreis ?ber die Wahrnehmung der datenverarbeitungstechnischen
Abwicklung der Sozialhilfebearbeitung entsprechend der Anlage 1 zur Vorlage
109/2017 zu ?ndern.
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Die B?rgermeisterin
gez. Grollmann |
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