Sachverhalt:
Die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen hat zu der am 06.07.2017 um 17:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Folgende Tagesordnungspunkte wurden bekannt gegeben:
1. Vorlage des geprüften
Konzernabschlusses, des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der AVU
AG, der Lageberichte der AVU und des Konzerns und des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Der geprüfte Konzernabschluss sowie der
geprüfte und festgestellte Jahresabschluss der AVU AG liegen mittlerweile vor.
Die Bilanz der AVU AG zum 31.12.2016 schließt wie folgt ab:
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva T € 272.475 T €
(Vorjahr 259.363 T €)
darin gezeichnetes Kapital 36.864 T €
(Vorjahr 36.864 T €).
Die Gewinn - und Verlustrechnung der AVU AG für die Zeit vom 01.01. bis
31.12.2016 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von 14.400 T €
aus (Vorjahr 14.400 T €).
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2016 geprüft und anschließend
gebilligt.
Der Abschluss ist damit festgestellt.
Der Geschäftsbericht der AVU AG für das Geschäftsjahr 2016 sowie der
Konzernabschluss sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 1 und 2 in
elektronischer Fassung beigefügt. Auf Wunsch können sie zusätzlich in
Papierform zur Verfügung gestellt werden.
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 14.400.000,00 € zur Zahlung
einer Dividende von 1,00 € je Aktie auf das Grundkapital von
36.864.000,00 € zu verwenden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die
Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung
zu erteilen.
Die Jahresabschlüsse tragen den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
der mit der Prüfung beauftragten PKF Fasselt Schlage Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft, Duisburg. Es bestehen deshalb keine
Bedenken, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats Entlastung
zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Die Gesellschaft hat eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Zum Zeitpunkt des Versands der Einladung liegen allerdings noch keine endgültigen Ergebnisse vor. Der Aufsichtsrat wird erst in der Sitzung, die der Hauptversammlung unmittelbar vorausgeht, einen Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung für die Wahl des Abschlussprüfers erarbeiten. Über diesen Vorschlag wird der Vorsitzende der Hauptversammlung berichten. An den Vorschlag des Aufsichtsrates ist die Hauptversammlung allerdings nicht gebunden.
Wegen der
zeitlichen Rahmenbedingungen muss in diesem Fall ein Verfahren nach § 60 Abs. 1
Satz 1 GO NRW eingeleitet werden. Die planmäßige Ratssitzung findet erst am
06.07.2017 statt.
Beschlussvorschlag für den
Hauptausschuss:
Der
Vertreter der Stadt Schwelm, Herrn Andreas Saßenscheidt, Kämmerer der Stadt
Gevelsberg, oder Vertreter/in, wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der AVU
Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen am 06.07.2017 den Vorschlägen
des Vorstands und des Aufsichtsrats im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.
Wegen
der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem. §
60 Abs. 1 Satz 1 GO NW.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat
genehmigt die vom Hauptausschuss am 22.06.2017 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW zur Hauptversammlung
der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen.
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Die
Bürgermeisterin In Vertretung gez.
Schweinsberg |