Betreff
Ordentliche Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs - Unternehmen am 06.07.2017 (Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
108/2017
Aktenzeichen
FB 3 La
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 

Die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen hat zu der am 06.07.2017 um 17:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

 

Folgende Tagesordnungspunkte wurden bekannt gegeben:

 

 

1.    Vorlage des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der AVU AG, der Lageberichte der AVU und des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Der geprüfte Konzernabschluss sowie der geprüfte und festgestellte Jahresabschluss der AVU AG liegen mittlerweile vor.

Die Bilanz der AVU AG  zum 31.12.2016 schließt wie folgt ab:

Bilanzsumme in Aktiva und Passiva T €                                                      272.475 T €

       (Vorjahr 259.363 T €)

       darin gezeichnetes Kapital                                                                             36.864 T €

        (Vorjahr 36.864  T €).

 

       Die Gewinn -  und Verlustrechnung  der AVU  AG für die Zeit vom 01.01. bis

       31.12.2016 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von                                       14.400 T €

       aus (Vorjahr 14.400 T €).

       Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2016 geprüft und anschließend

       gebilligt.

       Der Abschluss ist damit festgestellt.

       Der Geschäftsbericht der AVU AG für das Geschäftsjahr 2016 sowie der

       Konzernabschluss sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 1 und 2 in

       elektronischer Fassung beigefügt. Auf Wunsch können sie zusätzlich in

       Papierform zur Verfügung gestellt werden.

 

 

2.    Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 14.400.000,00 € zur Zahlung einer Dividende von 1,00 € je Aktie auf das Grundkapital von 36.864.000,00 € zu verwenden.

 

 

3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Ge­schäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

 

4.    Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats

       für das Ge­schäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
      
       Die Jahresabschlüsse tragen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk

       der mit der Prüfung beauftragten PKF Fasselt Schlage Wirtschaftsprüfungs-  

       gesellschaft,  Duisburg. Es bestehen deshalb keine

       Bedenken, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats Entlastung

       zu erteilen.

 

5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Die Gesellschaft hat eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Zum Zeitpunkt des Versands der Einladung liegen allerdings noch keine endgültigen Ergebnisse vor. Der Aufsichtsrat wird erst in der Sitzung, die der Hauptversammlung unmittelbar vorausgeht, einen Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung für die Wahl des Abschlussprüfers erarbeiten. Über diesen Vorschlag wird der Vorsitzende der Hauptversammlung berichten. An den Vorschlag des Aufsichtsrates ist die Hauptversammlung allerdings nicht gebunden.

 

Wegen der zeitlichen Rahmenbedingungen muss in diesem Fall ein Verfahren nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW eingeleitet werden. Die planmäßige Ratssitzung findet erst am 06.07.2017 statt.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herrn Andreas Saßenscheidt, Kämmerer der Stadt Gevelsberg, oder Vertreter/in, wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen am 06.07.2017 den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.

 

Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die vom Hauptausschuss am 22.06.2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW zur Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen.

 

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg