Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 24.04.2017 hat die Konzessionsnehmerin die
Konzessionsabgabenabrechnung Strom, Gas und Wasser für den Zeitraum 01.01.2016
bis 31.12.2016 vorgelegt.
Diese Abrechnung ist von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
betriebswirtschaftlich geprüft worden und stellt eine Überzahlung der
Abschlagszahlungen für das Jahr 2016 von 31.276,12 € fest.
Von der Konzessionsnehmerin sind im Jahre 2016 Abschlagszahlungen von
1.464.000 € geleistet worden. Die ermittelte Konzessionsabgabe beträgt jedoch
nur 1.432.723,88 €
Dem „Bruttoprinzip“ bei der Veranschlagung im gemeindlichen Haushalt
folgend ist eine haushaltsmäßige Verrechnung mit der Konzessionsabgabe für 2017
nicht möglich. Die überzahlte Konzessionsabgabe ist nunmehr zu erstatten.
Die hierfür benötigten außerplanmäßigen Mittel werden bei der neu
eingerichteten Haushaltsstelle 12.01.01.549900 „Übrige weitere Aufwendungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit“ bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem
Produkt 09.02.02 „Bodennutzung“; hier werden die zur Verfügung gestellten
Haushaltsmittel nicht voll ausgeschöpft.
Beschlussvorschlag:
Im Produkt
12.01.01 „Gemeindestraßen“ werden für
das Haushaltsjahr 2017 außerplanmäßige Aufwendungen/-auszahlungen bei der
Haushaltsstelle 12.01.01.549900 „Übrige weitere Aufwendungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit“ in Höhe von 31.276,12 € bewilligt.
Die Deckung
der vorstehenden Haushaltsüberschreitung ist durch Minderaufwendungen/-auszahlungen
bei der Haushaltsstelle 09.02.02.529100 „Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen“ sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
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Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 31.276,12 € |
Folgekosten keine |
Im Etat
enthalten: |
ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
09.02.02.529100
„Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |