Sachverhalt:
Der
Aufsichtsrat der Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung
Schwelm GmbH & Co KG (GSWS) hat den Jahresabschluss 2016 in seiner
Sitzung am 07.06.2017 beraten. Eine Detailabstimmung musste ergänzend per
Umlaufbeschluss beraten und abschließend abgestimmt werden.
Der
Abschluss liegt in seiner Endfassung vor und ist vom Wirtschaftsprüfer am 19.05.2017
testiert worden.
Die
Gesellschafterversammlung soll voraussichtlich am 12.10.2017 stattfinden.
Der
Jahresabschluss 2016 schließt wie folgt ab:
Bilanzsumme
in Aktiva und Passiva 128.947,70 €
gezeichnetes
Kommanditkapital 242.863,64 €
(Vorjahr:
Bilanzsumme 142.750,03 €
gezeichnetes Kapital 245.420,10 €)
Von
diesem Kapital hält die Stadt Schwelm Anteile in Höhe von 127.822,94 €.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von
23.955,21 € aus, (Vorjahr: Jahresfehlbetrag: 9.789,78 €).
Die
Bilanz, die Gewinn - und Verlustrechnung, sowie der Lagebericht sind als
Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Der
Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der GSWS,
a) den aufgestellten und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2016
festzustellen,
b) den Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe
von 23.955,21 € entsprechend den gekennzeichneten Kommanditanteilen auf die
Gesellschafter zu verteilen,
c) der Geschäftsführerin Frau Christine
Beyer für das Jahr 2016 Entlastung zu erteilen,
d) der Firma Burbach Cramer &
Partner KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft,
Hagen, die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2017 zu übertragen.
Der
Jahresabschluss 2016 der Gesellschaft für Stadtmarketing und
Wirtschaftsförderung Schwelm, Beteiligungsgesellschaft mbH, liegt
ebenfalls in seiner Endfassung testiert vor und wurde ebenfalls vom
Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 07.06.2017 beraten.
Hiernach
empfiehlt der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung der Komplementär
-GmbH, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) den aufgestellten und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2016
festzustellen,
b) den Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe
von 150,76 € auf das Geschäftsjahr 2017 vorzutragen,
c) der Geschäftsführerin Frau
Christine Beyer für das Jahr 2016 Entlastung zu erteilen,
d) der Firma Burbach Cramer &
Partner KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft,
Hagen, die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2017 zu übertragen.
Beide
Jahresabschlüsse tragen jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der
mit der Prüfung beauftragten Firma.
Es
bestehen daher keine Bedenken, den Empfehlungen des Aufsichtsrates zu folgen.
Beschlussvorschlag:
Die
Vertreterin der Stadt Schwelm in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft
für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm GmbH & Co KG bzw. der
Beteiligungsgesellschaft mbH, Frau Städtische Verwaltungsrätin Marion
Mollenkott, wird ermächtigt, den Vorschlägen des Aufsichtsrates im Sinne der
nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.
Ferner
wird sie ermächtigt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.
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Die
Bürgermeisterin In Vertretung gez.
Schweinsberg |