Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
Vorlage
077/2015/2 ersetzt die Vorlage 077/2015/1!
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 23.04.2015 den
Aufstellungsbeschluss f?r die 27. Fl?chennutzungsplan?nderung gefasst. Mit
dieser Fl?chennutzungsplan?nderung sollen Wohnbaufl?chen im Bereich Kornborn,
die nicht mehr realisiert werden sollen, in Fl?chen f?r die Landwirtschaft
umgewandelt werden. Die genaueren Sachverhalte sind in der Vorlage 077/2015
dargelegt.
Der ?nderungsbereich der 27. FNP-?nderung wird ?stlich durch Fl?chen f?r
Bahnanlagen begrenzt, die Bestandteil der stillgelegten ?Rheinischen Bahn?
waren. Vom Bahnhof Loh kommend verlief diese Strecke in n?rdlicher Richtung
durch den sogenannten ?Linderhauser Tunnel? in Richtung Gevelsberg ? West.
Nach der Stilllegung der Strecke und nach dem Verkauf der Fl?chen durch
die Bahnfl?chenentwicklungsgesellschaft (BEG) hat sich hier folgende
Entwicklung ergeben bzw. deutet sich an:???????????
- Ein Teilbereich der Bahnstrecke ist von
einer an der Prinzenstra?e ans?ssigen Spedition erworben und bereits als
Betriebserweiterungsfl?che realisiert worden.
- Ein weiterer Teilbereich der Bahnstrecke
ist von einem ebenfalls an der Prinzenstra?e ans?ssigen Metallgro?handel
erworben worden. Die Bahnstrecke befindet sich hier im Einschnitt, der
aufgef?llt werden soll, um das Gel?nde anzugleichen. Mittelfristig soll
auch hier eine Betriebserweiterung erfolgen.
- Der ?brige Teil der aufgelassenen
Bahnstrecke besteht aus dem sogenannten ?Linderhauser Tunnel?, samt des
s?dlich und n?rdlich vorgelagerten Gel?ndeeinschnitts. Dieser Teil der
Bahnstrecke ist an eine Privatperson verkauft worden, die sehr
ambitioniert im ehrenamtlichen Naturschutz t?tig ist. Die Privatperson hat
die Fl?chen erworben, da hier sehr bedeutsame geologische Aufschl?sse
vorhanden sind, auf denen sich wertvolle und schutzw?rdige Biotope
entwickelt haben. Der Erwerb soll in erster Linie der nachhaltigen
Sicherung der Lebensr?ume dienen. Au?erdem beabsichtigt die Privatperson
die Errichtung eines Wirtschaftsweges, der ausgehend von der Ha?linghauser
Stra?e vom s?dlichen Einschnitt, durch den Linderhauser Tunnel bis hin zur
Gevelsberger Stadtgrenze verlaufen soll. Es ist geplant, den
Wirtschaftsweg mit einem Hinweisschild ?Benutzung auf eigene Gefahr? zu
versehen, so dass der Wirtschaftsweg auch f?r die Allgemeinheit als Rad-
und Fu?weg nutzbar sein wird. Diese pragmatische Regelung vermeidet die
umfangreiche und kostenintensive Begutachtung etwa des Tunnelbauwerkes. Da
die beschriebene Wirtschafts-, Fu?- und Radwegeverbindung einen
bedeutsamen L?ckenschluss im ?berregionalen Naherholungswegenetz
darstellt, wird sie von der Stadt Schwelm und von der Kreisverwaltung mit
aller Deutlichkeit unterst?tzt.
Die drei beschriebenen Teilbereiche sind eisenbahnrechtlich entwidmet,
aber im rechtsg?ltigen Fl?chennutzungsplan noch als ?Fl?chen f?r Bahnanlagen?
dargestellt.
Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung sollen in einer Fl?chennutzungs-plan?nderung
die Teilbereiche 1 und 2 als ?Gewerbliche Baufl?chen? und der Teilbereich 3
(s?dlich und n?rdlich des Tunnels) als ?Fl?che f?r die Forstwirtschaft?
dargestellt werden. Da die hier in Rede stehenden Fl?chen unmittelbar an den
Geltungsbereich der 27. Fl?chennutzungsplan?nderung angrenzen, h?lt die
Verwaltung die Erweiterung des Geltungsbereiches und des ?nderungsverfahrens
f?r sinnvoll.
Dieser Vorlage sind ein ?bersichtsplan, sowie Darstellungen vor und nach
der ?nderung als Anlage beigef?gt.
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Durch Vorlage 077/2015/2 wird
im Vergleich zur Vorlage 077/2015/1 die Anlage 3.1 ausgetauscht, die
nachstehende Korrektur enth?lt:
In der urspr?nglichen Anlage 3.1 zur Vorlage 077/2015/1 ist die
Abgrenzung der geplanten gewerblichen Nutzfl?chen bedauerlicherweise nicht
korrekt. Sie verdeutlicht die Darstellung des Fl?chennutzungsplanes nach der
?nderung f?r den s?dlichen Bereich.
Die neue Anlage 3.1 zur
Vorlage 077/2015/2 berichtigt die zeichnerische Darstellung.
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Beschlussvorschlag:
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- Gem?? ? 2
Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414) in der zurzeit g?ltigen Fassung wird die Aufstellung der 27.
Fl?chennutzungsplan?nderung (Kornborn/B?rkede) in der in dieser Vorlage
beschriebenen erweiterten Form beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, f?r die
o.g. Fl?chennutzungsplan?nderung die landesplanerische Abstimmung gem.
? 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPIG) einzuleiten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, f?r die
o.g. Fl?chennutzungsplan?nderung die fr?hzeitige Beteiligung der
?ffentlichkeit gem. ? 3 Abs. 1 BauGB durchzuf?hren.
- Die Verwaltung wird beauftragt, f?r die
o.g. Fl?chennutzungsplan?nderung die fr?hzeitige Beteiligung der Beh?rden
und sonstigen Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ? 4 Abs. 1 BauGB
durchzuf?hren.
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Die B?rgermeisterin
??????????????????????? I. V. gez. Schweinsberg |
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