Betreff
27. FNP-Änderung (Kornborn/Börkede)
Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
Vorlage
077/2015/2
Aktenzeichen
FB 6.1/LE
Art
Tischvorlage

Vorlage 077/2015/2 ersetzt die Vorlage 077/2015/1!

 

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 23.04.2015 den Aufstellungsbeschluss f?r die 27. Fl?chennutzungsplan?nderung gefasst. Mit dieser Fl?chennutzungsplan?nderung sollen Wohnbaufl?chen im Bereich Kornborn, die nicht mehr realisiert werden sollen, in Fl?chen f?r die Landwirtschaft umgewandelt werden. Die genaueren Sachverhalte sind in der Vorlage 077/2015 dargelegt.

Der ?nderungsbereich der 27. FNP-?nderung wird ?stlich durch Fl?chen f?r Bahnanlagen begrenzt, die Bestandteil der stillgelegten ?Rheinischen Bahn? waren. Vom Bahnhof Loh kommend verlief diese Strecke in n?rdlicher Richtung durch den sogenannten ?Linderhauser Tunnel? in Richtung Gevelsberg ? West.

Nach der Stilllegung der Strecke und nach dem Verkauf der Fl?chen durch die Bahnfl?chenentwicklungsgesellschaft (BEG) hat sich hier folgende Entwicklung ergeben bzw. deutet sich an:???????????

  1. Ein Teilbereich der Bahnstrecke ist von einer an der Prinzenstra?e ans?ssigen Spedition erworben und bereits als Betriebserweiterungsfl?che realisiert worden.
  2. Ein weiterer Teilbereich der Bahnstrecke ist von einem ebenfalls an der Prinzenstra?e ans?ssigen Metallgro?handel erworben worden. Die Bahnstrecke befindet sich hier im Einschnitt, der aufgef?llt werden soll, um das Gel?nde anzugleichen. Mittelfristig soll auch hier eine Betriebserweiterung erfolgen.
  3. Der ?brige Teil der aufgelassenen Bahnstrecke besteht aus dem sogenannten ?Linderhauser Tunnel?, samt des s?dlich und n?rdlich vorgelagerten Gel?ndeeinschnitts. Dieser Teil der Bahnstrecke ist an eine Privatperson verkauft worden, die sehr ambitioniert im ehrenamtlichen Naturschutz t?tig ist. Die Privatperson hat die Fl?chen erworben, da hier sehr bedeutsame geologische Aufschl?sse vorhanden sind, auf denen sich wertvolle und schutzw?rdige Biotope entwickelt haben. Der Erwerb soll in erster Linie der nachhaltigen Sicherung der Lebensr?ume dienen. Au?erdem beabsichtigt die Privatperson die Errichtung eines Wirtschaftsweges, der ausgehend von der Ha?linghauser Stra?e vom s?dlichen Einschnitt, durch den Linderhauser Tunnel bis hin zur Gevelsberger Stadtgrenze verlaufen soll. Es ist geplant, den Wirtschaftsweg mit einem Hinweisschild ?Benutzung auf eigene Gefahr? zu versehen, so dass der Wirtschaftsweg auch f?r die Allgemeinheit als Rad- und Fu?weg nutzbar sein wird. Diese pragmatische Regelung vermeidet die umfangreiche und kostenintensive Begutachtung etwa des Tunnelbauwerkes. Da die beschriebene Wirtschafts-, Fu?- und Radwegeverbindung einen bedeutsamen L?ckenschluss im ?berregionalen Naherholungswegenetz darstellt, wird sie von der Stadt Schwelm und von der Kreisverwaltung mit aller Deutlichkeit unterst?tzt.

Die drei beschriebenen Teilbereiche sind eisenbahnrechtlich entwidmet, aber im rechtsg?ltigen Fl?chennutzungsplan noch als ?Fl?chen f?r Bahnanlagen? dargestellt.

Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung sollen in einer Fl?chennutzungs-plan?nderung die Teilbereiche 1 und 2 als ?Gewerbliche Baufl?chen? und der Teilbereich 3 (s?dlich und n?rdlich des Tunnels) als ?Fl?che f?r die Forstwirtschaft? dargestellt werden. Da die hier in Rede stehenden Fl?chen unmittelbar an den Geltungsbereich der 27. Fl?chennutzungsplan?nderung angrenzen, h?lt die Verwaltung die Erweiterung des Geltungsbereiches und des ?nderungsverfahrens f?r sinnvoll.

Dieser Vorlage sind ein ?bersichtsplan, sowie Darstellungen vor und nach der ?nderung als Anlage beigef?gt.

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Durch Vorlage 077/2015/2 wird im Vergleich zur Vorlage 077/2015/1 die Anlage 3.1 ausgetauscht, die nachstehende Korrektur enth?lt:

In der urspr?nglichen Anlage 3.1 zur Vorlage 077/2015/1 ist die Abgrenzung der geplanten gewerblichen Nutzfl?chen bedauerlicherweise nicht korrekt. Sie verdeutlicht die Darstellung des Fl?chennutzungsplanes nach der ?nderung f?r den s?dlichen Bereich.

Die neue Anlage 3.1 zur Vorlage 077/2015/2 berichtigt die zeichnerische Darstellung.

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Beschlussvorschlag:

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  1. Gem?? ? 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit g?ltigen Fassung wird die Aufstellung der 27. Fl?chennutzungsplan?nderung (Kornborn/B?rkede) in der in dieser Vorlage beschriebenen erweiterten Form beschlossen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, f?r die o.g. Fl?chennutzungsplan?nderung die landesplanerische Abstimmung gem. ? 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPIG) einzuleiten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, f?r die o.g. Fl?chennutzungsplan?nderung die fr?hzeitige Beteiligung der ?ffentlichkeit gem. ? 3 Abs. 1 BauGB durchzuf?hren.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, f?r die o.g. Fl?chennutzungsplan?nderung die fr?hzeitige Beteiligung der Beh?rden und sonstigen Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ? 4 Abs. 1 BauGB durchzuf?hren.


 

 

 

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Die B?rgermeisterin

??????????????????????? I. V.

gez. Schweinsberg

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