Sachverhalt:
Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Stichtag Fälle Personenzahl
31.12.2013 60 91
31.12.2014 80 146
31.12.2015 279 530
31.12.2016 177 357
(davon 87 geduldete Flüchtlinge)
19.04.2017 126 228
(davon 84 geduldete Flüchtlinge)
Altersstruktur der Flüchtlinge zum Stichtag 19.04.2017
0-5 Jahre 29 Personen
6-10 Jahre 15 Personen
11-17 Jahre 26 Personen
18 und älter 158 Personen
Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 19.04.2017
Albanien 37 Personen
Syrien 20 Personen
Afghanistan 25 Personen
Russ. Föderation 14 Personen
Irak 13
Personen
Serbien 12 Personen
Iran 9 Personen
Marokko 8 Personen
Mazedonien 8 Personen
Armenien 7 Personen
Libanon 7 Personen
Sonstige (Algerien,
Eritrea, Ghana, Guinea, Indien, Jordanien, Kongo, Pakistan etc.)
Aufnahmeverpflichtung/Erfüllungsquote
Auf Anfrage vom
10.04.2017 teilt die Bezirksregierung Arnsberg
mit, dass sich die Erfüllungsquote der Stadt Schwelm derzeit auf 67,42 %
beläuft, dies entspricht 87 Personen (Stand 07.04.2017 auf Basis der Bestandserhebung
Februar 2017), die aufzunehmen sind.
Im Rahmen der
telefonischen Nachfrage, warum uns am 01.03.2017 noch mitgeteilt wurde, dass
sich die Erfüllungsquote der Stadt Schwelm auf 92,55 % (Stand 27.02.2017)
beläuft, wird mitgeteilt, dass dieser Mitteilung, noch die Zahlen der
Bestanderhebung Ende 2016 zugrunde gelegen haben.
Aufgrund der aktuell
bestehenden Aufnahmeverpflichtung wurde mit der Bezirksregierung Arnsberg
vereinbart, dass der Stadt Schwelm ab dem 02.05.2017 insgesamt 80 Personen
zugewiesen werden. Die Zuweisungen sollen
in wöchentlichen Kontingenten von 10 Personen erfolgen.
Die Validität dieser
Zahlen sei insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in der
Türkei dahingestellt.
Unterbringungskapazitäten
sind dankt der im letzten Jahr getroffenen Vorsorge durch Anmietung sowie
Herrichtung von Unterkünften vorhanden.
Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes –Neues Melde-
und Abrechnungsverfahren zum 01.01.2017
Gemäß § 1 des
Flüchtlingsaufnahmegesetztes (FlüAG) ist den Gemeinden die Aufnahme,
Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen übertragen worden Für die
Wahrnehmung dieser Aufgabe erhalten die Gemeinden eine pauschale
Kostenerstattung (FlüAG-Pauschale). Die Gesamthöhe der FüAG-Pauschale wurde
bisher nach einem festen Verfahren einmal pro Kalenderjahr ermittelt. Dieser
einmalig für das Jahr ermittelte Betrag wurde an vier Stichtagen im Jahr
(1.3.,1.6.,1.9. und 1.12.) nach dem gesetzlich festgelegten FlüAG-Schlüssel
(90%Einwohner/10%Fläche) an die Städte und Gemeinden ausgezahlt. Die Auszahlung
der FlüAG-Pauschale erfolgte dabei vollständig losgelöst von der laufend
Zuweisungen von Flüchtlingen in die Gemeinden.
Das FlüAG wurde zum
01.01.2017 nunmehr dahingehend geändert, dass eine monatliche personenscharfe
Meldung und Abrechnung zu erfolgen hat. Bislang meldeten die Gemeinden der
Bezirksregierung Arnsberg vierteljährlich die Zahl der von ihnen aufgenommenen
Flüchtlinge.
Die monatliche
Meldung hat durch die Städte und Gemeinden spätestens bis zum 10. Tag des
Folgemonats zu erfolgen. Hierzu wurde eine spezielle Internetseite
eingerichtet.
Gemeldet werden
grundsätzlich alle einer Gemeinde zugewiesenen Asylbewerber, die sich noch in
einem laufenden Asylverfahren befinden, sowie die Geduldeten, deren Asylantrag
negativ beschieden wurde. Diese werden aber nur für die Dauer von drei Monaten
nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht bei der Abrechnung
berücksichtigt. Pro gemeldeter und
abrechnungsfähiger Person erhält die Gemeinde einen Betrag von 866,00 €/Monat,
wenn gleichzeitig für diese Person Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden.
Nachrichtlich sind
im Rahmen dieses Verfahrens auch die unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge
mit zu melden.
Wie bereits in der
letzten Sitzung berichtet, war die bisherige Erstattung der Asylkosten durch
das Land bei weitem nicht auskömmlich. Ob sich anhand des neuen Verfahrens
hieran etwas ändert, bleibt dahingestellt.
Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss nimmt die Vorlage 070/2017 zur Kenntnis
|
Die Bürgermeisterin
i.V. gez. Schweinsberg |