Betreff
Aktuelle Entwicklung im Asylbereich
Vorlage
070/2017
Aktenzeichen
4/50-10 SF
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Stichtag                               Fälle                                     Personenzahl

 

31.12.2013                            60                                          91

31.12.2014                            80                                        146

31.12.2015                          279                                        530

31.12.2016                          177                                        357 (davon 87 geduldete Flüchtlinge)

19.04.2017                          126                                        228 (davon 84 geduldete Flüchtlinge)

 

Altersstruktur der Flüchtlinge zum Stichtag 19.04.2017

 

0-5 Jahre                               29 Personen

6-10 Jahre                            15 Personen

11-17 Jahre                          26 Personen

18 und älter                       158 Personen

 

Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 19.04.2017

 

Albanien                            37 Personen

Syrien                                  20 Personen

Afghanistan                      25 Personen

Russ. Föderation             14 Personen

Irak                                       13 Personen     

Serbien                               12 Personen

Iran                                         9 Personen

Marokko                               8 Personen

Mazedonien                       8 Personen

Armenien                            7 Personen

Libanon                                 7 Personen

Sonstige (Algerien, Eritrea, Ghana, Guinea, Indien, Jordanien, Kongo, Pakistan etc.)

 

 

Aufnahmeverpflichtung/Erfüllungsquote

 

Auf Anfrage vom 10.04.2017 teilt die Bezirksregierung Arnsberg  mit, dass sich die Erfüllungsquote der Stadt Schwelm derzeit auf 67,42 % beläuft, dies entspricht 87 Personen (Stand 07.04.2017 auf Basis der Bestandserhebung Februar 2017), die aufzunehmen sind.

Im Rahmen der telefonischen Nachfrage, warum uns am 01.03.2017 noch mitgeteilt wurde, dass sich die Erfüllungsquote der Stadt Schwelm auf 92,55 % (Stand 27.02.2017) beläuft, wird mitgeteilt, dass dieser Mitteilung, noch die Zahlen der Bestanderhebung Ende 2016 zugrunde gelegen haben.

Aufgrund der aktuell bestehenden Aufnahmeverpflichtung wurde mit der Bezirksregierung Arnsberg vereinbart, dass der Stadt Schwelm ab dem 02.05.2017 insgesamt 80 Personen zugewiesen werden. Die Zuweisungen sollen  in wöchentlichen Kontingenten von 10 Personen erfolgen.

 

Die Validität dieser Zahlen sei insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in der Türkei dahingestellt.

 

Unterbringungskapazitäten sind dankt der im letzten Jahr getroffenen Vorsorge durch Anmietung sowie Herrichtung von Unterkünften vorhanden.

 

 

Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes –Neues Melde- und Abrechnungsverfahren zum 01.01.2017

 

Gemäß § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetztes (FlüAG) ist den Gemeinden die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen übertragen worden Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe erhalten die Gemeinden eine pauschale Kostenerstattung (FlüAG-Pauschale). Die Gesamthöhe der FüAG-Pauschale wurde bisher nach einem festen Verfahren einmal pro Kalenderjahr ermittelt. Dieser einmalig für das Jahr ermittelte Betrag wurde an vier Stichtagen im Jahr (1.3.,1.6.,1.9. und 1.12.) nach dem gesetzlich festgelegten FlüAG-Schlüssel (90%Einwohner/10%Fläche) an die Städte und Gemeinden ausgezahlt. Die Auszahlung der FlüAG-Pauschale erfolgte dabei vollständig losgelöst von der laufend Zuweisungen von Flüchtlingen in die Gemeinden.

 

Das FlüAG wurde zum 01.01.2017 nunmehr dahingehend geändert, dass eine monatliche personenscharfe Meldung und Abrechnung zu erfolgen hat. Bislang meldeten die Gemeinden der Bezirksregierung Arnsberg vierteljährlich die Zahl der von ihnen aufgenommenen Flüchtlinge.

Die monatliche Meldung hat durch die Städte und Gemeinden spätestens bis zum 10. Tag des Folgemonats zu erfolgen. Hierzu wurde eine spezielle Internetseite eingerichtet.

Gemeldet werden grundsätzlich alle einer Gemeinde zugewiesenen Asylbewerber, die sich noch in einem laufenden Asylverfahren befinden, sowie die Geduldeten, deren Asylantrag negativ beschieden wurde. Diese werden aber nur für die Dauer von drei Monaten nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht bei der Abrechnung berücksichtigt.  Pro gemeldeter und abrechnungsfähiger Person erhält die Gemeinde einen Betrag von 866,00 €/Monat, wenn gleichzeitig für diese Person Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden.

Nachrichtlich sind im Rahmen dieses Verfahrens auch die unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge mit zu melden. 

 

Wie bereits in der letzten Sitzung berichtet, war die bisherige Erstattung der Asylkosten durch das Land bei weitem nicht auskömmlich. Ob sich anhand des neuen Verfahrens hieran etwas ändert, bleibt dahingestellt.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage 070/2017 zur Kenntnis

 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

i.V.

gez. Schweinsberg