Betreff
Entwicklung der Sportanlage "An der Rennbahn" - Planung und Umsetzung der neuen Sportanlage -
Vorlage
065/2017
Aktenzeichen
FBL 2
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

?

Durch Beschlussfassung des Rates der Stadt Schwelm wurden zur Umsetzung der erforderlichen Ma?nahmen Finanzmittel in H?he von 1.500.000 ? zur Verf?gung gestellt (sh. auch hierzu Vorlagen Nr. 226/2016 und Nr. 226/2016/1). Zugunsten des Rates wurde ein Sperrvermerk ?ber die Gesamtsumme beschlossen.

Im n?chsten Schritt war es erforderlich, ein Fachingenieurb?ro mit der Planung zu beauftragen. Unter anderem waren die Grundlagen zu ermitteln / zu erarbeiten, die von Politik und Verwaltung gefordert wurden und f?r die Gesamtplanung unerl?sslich sind.

Mit der Vorlage Nr. 002/2017, die auf Wunsch der Verwaltung und unter Ber?cksichtigung der Zeitplanung nicht im Rat am 2.2.2017 sondern fr?hzeitig in der Sitzung des Hauptausschusses am 19.01.2017 beraten wurde, wurde von der Verwaltung beantragt, bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 ? Hochbauinvestitionen eigene Sportst?tten ? ein Teilbetrag in H?he von 120.000 ? freizugeben. Der Hauptausschuss der Stadt Schwelm hat diesem Antrag zugestimmt und den gew?nschten Teilbetrag freigegeben, sodass mit diesen Finanzmittel u.a. das Fachingenieurb?ro beauftragt werden konnte.

Bereits am Montag nach der Sitzung des Hauptausschusses am 23.1.2017 wurde vom federf?hrenden Fachbereich Immobilienmanagement ein verwaltungsinternes Gespr?ch (einschl. des Fachingenieurb?ros) sowie am Montag, 30.1.2017, ein Gespr?ch mit den beteiligten Vertretern/Innen der betroffenen Vereine gef?hrt. Die Planungen, die u.a. auch vom Fachingenieurb?ro vorgestellt wurden, wurden von den Vereinen positiv aufgenommen; es gab nur vereinzelte Hinweise/Anregungen, die ? soweit m?glich ? bei der Umsetzung des Projektes ber?cksichtigt werden k?nnen und werden.

Nach der Beauftragung des Fachingenieurb?ros wurden von dort umgehend die weiteren notwendigen Gutachten veranlasst. So mussten digitale Bestandsunterlagen (H?hen ? und Aufma?unterlagen) erstellt und eine schalltechnische Untersuchung der Sportl?rmimmissionen durchgef?hrt werden. Zudem war es notwendig, die Beschaffenheit des Bodens zu pr?fen und den Baugrund zu beurteilen.

Ergebnis Verdachtsfl?che Kampfmittel

Die Auswertung der auf Antrag von der Bezirksregierung Arnsberg zur Verf?gung gestellten Luftbildaufnahmen hat ergeben, dass es sich bei der gesamten Fl?che um eine Bombardierungsfl?che handelt. Diese Erkenntnis f?hrt dazu, dass bzgl. der weiteren Planung und Umsetzung strikte Vorgaben der Bezirksregierung Arnsberg bzgl. der Sondierung der Fl?che durch den Kampfmittelr?umdienst gelten, die auch zu einer zeitlichen Verz?gerung des Projektes f?hren. Dem federf?hrenden Fachbereich Immobilienmanagement liegt zudem eine entsprechende Ordnungsverf?gung mit den vorstehenden geltenden und zu beachtenden Vorgaben vor.

Ergebnis Schallschutz

Die schalltechnische Untersuchung hat unter Ber?cksichtigung der aktuellen Gesetzeslage zur L?rmschutzverordnung ergeben, dass die neue Sportanlage in Teilbereichen einen aktiven Schallschutz erh?lt. Umgesetzt wird ein sog. ?gr?ner Schallschutz?, d.h. der ca. drei Meter hohe Schallschutz wird durch den Bewuchs mit Gr?npflanzen optisch zur?ckhaltend sein.


Bodenuntersuchungen

Die Bodenuntersuchungen hatten zum Ergebnis, dass die gesamte Baufl?che mit einer ca. 15 cm dicken Schlackeschicht versehen ist. Diese (metallhaltige) Schicht w?rde bei einer Sondierung durch den Kampfmittelr?umdienst (sh. auch Ausf?hrungen zu Verdachtsfl?che Kampfmittel) dazu f?hren, dass ferromagnetische St?rungen eine Auswertung des Untergrundes unm?glich machen. Im Ergebnis ist ? und dies auch vor dem Hintergrund, dass bis zu einer Tiefe von teilweise bis zu 1,5 Metern eine komplett neue Drainage verlegt werden muss ? die Schlackeschicht unter besonderen Auflagen zu entfernen. Die Schlacke ist den Ergebnissen nach nicht mit Schadstoffen belastest, sodass diese nach dem Abtragen sp?ter wieder zur Auff?llung genutzt werden kann. Erst anschlie?end kann die Sondierung der Fl?che durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen. Durch die Untersuchungen der Bodenbeschaffenheit wurde auch festgestellt, dass eine Versickerung des anfallenden Niederschlagwassers nicht m?glich ist. Nach Abstimmung mit der unteren Wasserbeh?rde bei der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie der Technischen Betriebe Schwelm kann das Wasser in die vorhandenen Bestandskan?le eingeleitet werden. Ggf. sind kleinere Bauma?nahmen bzgl. der Bestandskanalisation notwendig.

Mehrzweckspielfeld

Das Mehrzweckspielfeld ist stark sanierungsbed?rftig und m?sste unabh?ngig von der Ma?nahme Kampfbahn ?Typ B? kurzfristig erneuert werden. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass beide Ma?nahmen aus wirtschaftlichen Gr?nden (Synergieeffekte im Rahmen der Ausschreibung und Ausf?hrung) zusammen durchgef?hrt werden sollten. Durch die Sanierung der bestendenden Wegeverbindungen zum gro?en Spielfeld erfolgt zudem eine positive ?Vereinheitlichung? der gesamten Sportanlage.

Umkleidegeb?ude / Vereinsheim

Das Geb?ude wird von der Abteilung Hochbau des Fachbereiches Immobilienmanagement u.a. unter Ber?cksichtigung der von den Vereinen dargestellten (Mindest-)Anforderungen im Bestand umgebaut. Zuk?nftig werden vier Umkleidekabinen mit Duschm?glichkeiten einschlie?lich Sanit?reinrichtungen, zwei separaten Schiedsrichterkabinen einschlie?lich Sanit?reinrichtungen sowie Schulungs- und Aufenthaltsr?ume f?r die Vereine zur Verf?gung stehen. Im ersten Geschoss des Geb?udes befindet sich zudem eine Bestandswohnung (wurde bis vor einigen Jahren an die verantwortliche Platzwartin vermietet), ?ber deren Weiterverwendung noch unter Ber?cksichtigung des zuk?nftigen Betriebskonzeptes der Sportanlage entschieden werden muss. Um kostenintensive Interimsl?sungen zu vermeiden, wird der Umbau in Teilschritten erfolgen. So k?nnen w?hrend der Umbauphase andere Geb?udeteile weiterhin von den Sportvereinen genutzt werden. F?r die Vereine, die die Schulungsr?ume derzeit nutzen, wird eine alternative Unterbringung unter Federf?hrung des Fachbereiches 7 gesucht.

Bewirtschaftung/Betriebskonzept der Sportanlage

Aktuell ist noch keine Entscheidung dar?ber getroffen worden, wie und in welcher Form die Bewirtschaftung / das Betriebskonzept der neuen Sportanlage sichergestellt wird. Bei der Entscheidungsfindung ist zu beachten, dass f?r Sportst?tten und somit auch f?r die gesamte neue Sportanlage ?An der Rennbahn? unter anderem auch die Grunds?tze der Verkehrssicherungspflicht und Betreiberverantwortung Anwendung finden, die in die Zust?ndigkeit des Fachbereiches Immobilienmanagement als Grundst?ckseigent?merin f?llt. Eine haftungsrechtliche Organisation ? konkrete Dienstanweisung, regelm??ige Kontrollen, Kontroll- und Beweisdokumentation ? ist zwingend erforderlich, um dieser Pflicht / Aufgabe verl?sslich gerecht werden zu k?nnen. Ebenso m?ssen zur Wahrung der Gew?hrleistungspflicht gegen?ber dem Kunststoffrasenhersteller die vorgegebenen Pflege- und Wartungsarbeiten durchgef?hrt und zwingend beachtet / dokumentiert werden. Auch die Beurteilung, ob das Kunststoffrasenspielfeld aufgrund schlechter Witterungsbedingungen gem?? den geltenden Regeln/Bestimmungen bespielbar ist oder ob der Platz zu sperren ist, obliegt der Grundst?ckseigent?merin. Die Grundst?ckseigent?merin muss sich f?r diese Entscheidung einer sachkundigen Person bedienen. Auch dieser Aspekt wird bei dem Betriebskonzept zu ber?cksichtigen sein.

Durch das noch zu bestimmende Bewirtschaftungskonzept der Sportanlage (einschlie?lich des Umkleidegeb?udes; z.B. hier auch die Reinigung) ist insbesondere auch sicherzustellen, dem Vandalismus vorzubeugen. Diesbez?glich kam es aufgrund der ?rtlichkeit in den vergangenen Jahren vermehrt zu unbefugten Nutzungen und auch Sch?digungen der Sportanlage.

Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass eine ordnungsgem??e und nachhaltige Pflege der Anlage, insbesondere in Bezug auf die ?Lebensdauer des Kunststoffrasenbelages?, zu einer l?ngeren Nutzungszeit f?hrt und demnach erst zu einer sp?teren Ersatzbeschaffung. In der Regel h?lt ein Kunststoffrasenbelag bei intensiver Nutzung rd. zehn Jahre. Durch eine optimale und den aktuellen Empfehlungen entsprechende Pflege / Unterhaltung der Sportanlage kann z.B. die ?Lebenszeit? eines Kunststoffrasenbelages auf bis zu f?nfzehn Jahren verl?ngert werden. Die notwendige Ersatzbeschaffung, die sich auf brutto rd. 250.000 ? bel?uft, kann somit verz?gert werden. Auch der Verpflichtung f?r Kommunen, einen Verm?genserhalt zu betreiben, w?rde man mit einem vollumf?nglichen Pflege- bzw. Unterhaltungsplan nachkommen.

Unterbringungsm?glichkeiten f?r Pflegegr?te und Sportger?te

F?r die Unterbringung von Sportger?ten (z.B. H?rden, B?lle etc.) und ? abh?ngig vom noch zu findenden Betriebskonzept ? f?r die ggf. erforderlichen Pflegeger?te f?r die gesamte Sportanlage einschlie?lich des Mehrzweckspielfeldes ist es notwendig, Unterbringungsm?glichkeiten zu schaffen. Da es sich hier um eher geringf?gige Investitionen handelt, wird zun?chst davon ausgegangen, dass hierf?r drei Garagen ausreichen. Letztendlich wird die Bestandsanalyse aufzeigen, welche der derzeit vorhandenen Unterbringungsm?glichkeiten (Garagen) noch f?r eine weitergehende Nutzung verwendet werden k?nnen.

Eine intensive Nutzung allein des Kunststoffrasenspielfeldes f?hrt nach Erkenntnissen des Fachingenieurb?ros aus anderen Projekten (neben den ?blichen t?glichen Arbeiten) und unter Ber?cksichtigung der Vorgaben des Herstellers mindestens einmal w?chentlich zu umfangreichen Pflege- und Instandhaltungsarbeiten. Diese sind von geschultem Personal mit geeignetem Maschinen durchzuf?hren. In welcher Form und welchem Umfang die Pflege / Unterhaltung der gesamten Sportanlage stattfindet, ist ? wie bereits dargestellt ? abh?ngig vom Betriebskonzept und wird zu einem sp?teren Zeitpunkt entschieden.

Darstellung der m?glichen sportlichen Aktivit?ten

Aus dem dieser Vorlage als Anlage beigef?gtem ?bersichtsplan (Anlage 1) ist der Umfang der beabsichtigten Gesamtplanung erkennbar.

Kampfbahn ?Typ B?
- Ein Gro?spielfeld in Kunststoffrasen
- Sechs Rundlaufbahnen und Westsegment in Kunststoff
- Acht Kurzstreckenlaufbahnen in Kunststoff
- Ostsegment in Kunststoffrasen (DFB-Mini-Kicker-Spielfeld)
- Stabhochsprunganlage
- Weit- und Dreisprunganlage
- Hochsprung

Mehrzweckspielfeld in Kunststoff
- Acht Weitsprungbahnen
- Kugelsto?anlage mit vier Kugelsto?ringen
- Handball- Volleyball und Basketball als Normspielfeldgr??e


Zeit- und Umsetzungsplan

Wie bereits oben dargestellt, ist der federf?hrende Fachbereich Immobilienmanagement umgehend nach der Freigabe eines Teilbetrages durch den Hauptausschuss t?tig geworden. Das Fachingenieurb?ro sowie die notwendigen Gutachten wurden umgehend beauftragt. Urspr?nglich war vorgesehen, mit der Umsetzung im Laufe des Monats M?rz 2017 zu beginnen und die Anlage bis Mitte September / sp?testens Anfang Oktober 2017 fertigzustellen. Diesbez?glich ist auszuf?hren, dass die letzte Ma?nahme beim Bau einer Kunststoffrasenanlage (Verf?llung mit Sand und Granulat) aus technischen und witterungsbedingten Gr?nden bis Mitte September eines Jahres, sp?testens aber bis Mitte Oktober durchgef?hrt werden muss.

Die Erkenntnisse bzgl. der Kampfmittelverdachtsfl?che bzw. aus den vorliegenden Gutachten, hier insbesondere zur Beschaffenheit des Bodens (Schlackeschicht / keine Versickerungsm?glichkeit) sowie der hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Sondierung der Fl?che f?hrt zu einer umfangreicheren Gesamtplanung der Ma?nahme, die sich auch zeitlich auswirkt. Erg?nzend kommt die durch das Schallschutzgutachten gewonnene neue Erkenntnis, dass zum Wohle der Anwohner/Innen ein aktiver Schallschutz zu errichten ist. Zudem kann durch diese Ma?nahme der Sportbetrieb stattfinden, f?r den diese moderne Sportanlage gebaut wird.

Bauantrags-/Genehmigungsverfahren

Die vorstehenden Ausf?hrungen bzw. Erkenntnisse aus den Gutachten f?hren zu der Verpflichtung der Verwaltung, ein den geltenden Rahmenbedingungen entsprechendes Bauantrags-/ Genehmigungsverfahren durchzuf?hren. Die m?glichen Auflagen innerhalb eines solchen Verfahrens sind durch die Untersuchungen bekannt und k?nnen demnach ber?cksichtigt werden.

Die bisherige geplante Zeitschiene ist vor diesen Hintergr?nden nicht halt- und durchf?hrbar. Zu gro? w?ren die Risiken bei diesem f?r die Stadt Schwelm so wichtigen Projekt. Die Schwelmer Sportvereine, die Politik und auch die Verwaltung haben Anspruch darauf, dass dieses Projekt die ?Planungs-,? Umsetzungs- und Genehmigungszeit? erh?lt, die erforderlich und notwendig ist.

Nach der Mittelfreigabe in der Sitzung des Rates am 27.4.17 wird das Vergabeverfahren f?r die durchzuf?hrenden Ma?nahmen sp?testens Mitte Mai 2017 beginnen. Der Abschluss dieses Verfahrens einschlie?lich der zu stellenden Bauantr?ge ist f?r Ende Oktober / Anfang November 2017 vorgesehen. Witterungsabh?ngig kann die Bauphase dann ab ca. Mitte M?rz 2018 beginnen; die Fertigstellung ist f?r Mitte Juni 2018 vorgesehen. Der Umbau des Umkleidegeb?udes findet Ber?cksichtigung bei den Gesamtplanungen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass der Umbau sp?testens zeitgleich mit der Fertigstellung der Gesamtanlage? beendet werden kann.

Kosten der Gesamtma?nahme
Unter Ber?cksichtigung der Punkte

?  Umbau der Sportanlage zu einer Kampfbahn ?Typ B?

?  Sanierung Mehrzweckspielfeld

?  Schallschutzma?nahmen

?  Umbau Umkleidegeb?ude

?  Anschaffung von Pflegeger?ten

?  Schaffung von Unterbringungsm?glichkeiten f?r die Pflegeger?te und Sportger?te

einschlie?lich der anfallenden Honorarkosten f?r das Fachingenieurb?ro entsteht ein Finanzmittelbedarf in H?he von brutto rd. 2.248.000 ?.

Unter Ber?cksichtigung, dass aufgrund der BgA-Eigenschaft (BgA = Betrieb gewerblicher Art) der Sportanlage ?An der Rennbahn? ca. 50 % der Belegung als gewerblicher Anteil verbucht werden k?nnen (d.h. die Mehrwertsteuer von derzeit 19% kann gegen?ber dem Finanzamt geltend gemacht werden) f?hrt zu einer ?Entlastung? in H?he von ca. 180.000 ?.

Gesamtvolumen:?????????????????????????? rd. 2.248.000 ?
hiervon 50%:??????????????????????????????????? rd. 1.124.000 ?
hiervon 19% MwSt.:????? rd. 180.000 ?.

Zur Deckung der ?berplanm??igen Ausgaben sollen die Mittel des Kommunalinvestitionsf?rdergesetzes NRW in H?he von rd. 748.000 ? verwendet werden. Bis dato sind diese Mittel f?r das Projekt ? Zentralisierung der Verwaltung?? eingeplant. Allerdings m?ssen diese Mittel bis Ende 2018 abgerufen werden. Um zu vermeiden, dass diese Mittel aufgrund von zeitlichen Verz?gerungen bei dem Projekt ?Zentralisierung der Verwaltung? nicht fristgem?? abgerufen werden k?nnen, sollen diese Finanzmittel als Deckung genutzt werden.

Ob es derzeit entsprechende F?rdermittelprogramme gibt, wird aktuell verwaltungsintern gepr?ft.

Die finanziellen Auswirkungen sind dem vorstehenden Sachverhalt zu entnehmen.


Beschlussvorschlag:

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A)?????????? Der Sperrvermerk, der bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 ? Hochbauinvestitionen eigene Sportst?tten ?? zugunsten des Rates der Stadt Schwelm zu den Vorlagen Nr. 226/2016 und 226/2016/1 beschlossen wurde, wird aufgehoben. Die zur Verf?gung stehenden Mittel in H?he von 1.380.000 ? werden f?r die Umsetzung der Beschlussvorschl?ge B), C), und D) dieser Vorlage freigegeben.

B)?????????? Die Verwaltung wird unter Ber?cksichtigung des nachstehenden Sachverhaltes beauftragt, die Sportanlage ?An der Rennbahn? in eine Leichtathletikanlage Kampfbahn ?Typ B? (einschlie?lich Kunststoffrasenspielfeld) umzubauen und die hierf?r weiteren Ma?nahmen zu veranlassen. Bestandteil dieses Beschlussvorschlages B) ist auch die Errichtung eines aktiven Schallschutzes.

C)?????????? Die Verwaltung wird unter Ber?cksichtigung des nachstehenden Sachverhaltes beauftragt, das Mehrzweckspielfeld zu sanieren bzw. zu erneuern.

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D)?????????? Die Verwaltung wird unter Ber?cksichtigung des nachstehenden Sachverhaltes beauftragt, das Umkleidegeb?ude den Mindestanforderungen, die mit den zuk?nftigen Nutzern/Innen abgestimmt wurden, entsprechend im Bestand umzubauen sowie die technischen Pflegeger?te f?r die Gesamtanlage und Unterbringungsm?glichkeiten anzuschaffen bzw. sicherzustellen.

E)??????????? Die f?r die Beschlussvorschl?ge B), C) und D)? dieser Vorlage notwendigen Finanzmittel in H?he von insgesamt 2.248.000 ? werden bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 ? Hochbauinvestitionen eigene Sportst?tten ? in H?he von 748.000 ? ?berplanm??ig zur Verf?gung gestellt (2.248.000 ? ./. 120.000 ? Freigabe durch den Hauptausschuss am 19.1.2017 ./. 1.380.000 ? durch Beschluss zu A) = 748.000 ?)


Die B?rgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg