Sachverhalt:
?
Durch Beschlussfassung des Rates der Stadt Schwelm wurden zur Umsetzung
der erforderlichen Ma?nahmen Finanzmittel in H?he von 1.500.000 ? zur Verf?gung
gestellt (sh. auch hierzu Vorlagen Nr. 226/2016 und Nr. 226/2016/1). Zugunsten
des Rates wurde ein Sperrvermerk ?ber die Gesamtsumme beschlossen.
Im n?chsten Schritt war es erforderlich, ein Fachingenieurb?ro mit der
Planung zu beauftragen. Unter anderem waren die Grundlagen zu ermitteln / zu
erarbeiten, die von Politik und Verwaltung gefordert wurden und f?r die
Gesamtplanung unerl?sslich sind.
Mit der Vorlage Nr. 002/2017, die auf Wunsch der Verwaltung und unter
Ber?cksichtigung der Zeitplanung nicht im Rat am 2.2.2017 sondern fr?hzeitig in
der Sitzung des Hauptausschusses am 19.01.2017 beraten wurde, wurde von der
Verwaltung beantragt, bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 ?
Hochbauinvestitionen eigene Sportst?tten ? ein Teilbetrag in H?he von 120.000 ?
freizugeben. Der Hauptausschuss der Stadt Schwelm hat diesem Antrag zugestimmt
und den gew?nschten Teilbetrag freigegeben, sodass mit diesen Finanzmittel u.a.
das Fachingenieurb?ro beauftragt werden konnte.
Bereits am Montag nach der Sitzung des Hauptausschusses am 23.1.2017
wurde vom federf?hrenden Fachbereich Immobilienmanagement ein
verwaltungsinternes Gespr?ch (einschl. des Fachingenieurb?ros) sowie am Montag,
30.1.2017, ein Gespr?ch mit den beteiligten Vertretern/Innen der betroffenen
Vereine gef?hrt. Die Planungen, die u.a. auch vom Fachingenieurb?ro vorgestellt
wurden, wurden von den Vereinen positiv aufgenommen; es gab nur vereinzelte
Hinweise/Anregungen, die ? soweit m?glich ? bei der Umsetzung des Projektes ber?cksichtigt
werden k?nnen und werden.
Nach der Beauftragung des Fachingenieurb?ros wurden von dort umgehend
die weiteren notwendigen Gutachten veranlasst. So mussten digitale
Bestandsunterlagen (H?hen ? und Aufma?unterlagen) erstellt und eine schalltechnische
Untersuchung der Sportl?rmimmissionen durchgef?hrt werden. Zudem war es
notwendig, die Beschaffenheit des Bodens zu pr?fen und den Baugrund zu
beurteilen.
Ergebnis Verdachtsfl?che Kampfmittel
Die Auswertung der auf Antrag von der Bezirksregierung Arnsberg zur
Verf?gung gestellten Luftbildaufnahmen hat ergeben, dass es sich bei der
gesamten Fl?che um eine Bombardierungsfl?che handelt. Diese Erkenntnis f?hrt
dazu, dass bzgl. der weiteren Planung und Umsetzung strikte Vorgaben der
Bezirksregierung Arnsberg bzgl. der Sondierung der Fl?che durch den
Kampfmittelr?umdienst gelten, die auch zu einer zeitlichen Verz?gerung des
Projektes f?hren. Dem federf?hrenden Fachbereich Immobilienmanagement liegt
zudem eine entsprechende Ordnungsverf?gung mit den vorstehenden geltenden und
zu beachtenden Vorgaben vor.
Ergebnis Schallschutz
Die schalltechnische Untersuchung hat unter Ber?cksichtigung der
aktuellen Gesetzeslage zur L?rmschutzverordnung ergeben, dass die neue
Sportanlage in Teilbereichen einen aktiven Schallschutz erh?lt. Umgesetzt wird
ein sog. ?gr?ner Schallschutz?, d.h. der ca. drei Meter hohe Schallschutz wird
durch den Bewuchs mit Gr?npflanzen optisch zur?ckhaltend sein.
Bodenuntersuchungen
Die Bodenuntersuchungen hatten zum Ergebnis, dass die gesamte Baufl?che
mit einer ca. 15 cm dicken Schlackeschicht versehen ist. Diese (metallhaltige)
Schicht w?rde bei einer Sondierung durch den Kampfmittelr?umdienst (sh. auch
Ausf?hrungen zu Verdachtsfl?che Kampfmittel) dazu f?hren, dass ferromagnetische
St?rungen eine Auswertung des Untergrundes unm?glich machen. Im Ergebnis ist ?
und dies auch vor dem Hintergrund, dass bis zu einer Tiefe von teilweise bis zu
1,5 Metern eine komplett neue Drainage verlegt werden muss ? die
Schlackeschicht unter besonderen Auflagen zu entfernen. Die Schlacke ist den
Ergebnissen nach nicht mit Schadstoffen belastest, sodass diese nach dem
Abtragen sp?ter wieder zur Auff?llung genutzt werden kann. Erst anschlie?end
kann die Sondierung der Fl?che durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen.
Durch die Untersuchungen der Bodenbeschaffenheit wurde auch festgestellt, dass
eine Versickerung des anfallenden Niederschlagwassers nicht m?glich ist. Nach
Abstimmung mit der unteren Wasserbeh?rde bei der Kreisverwaltung des
Ennepe-Ruhr-Kreises sowie der Technischen Betriebe Schwelm kann das Wasser in
die vorhandenen Bestandskan?le eingeleitet werden. Ggf. sind kleinere
Bauma?nahmen bzgl. der Bestandskanalisation notwendig.
Mehrzweckspielfeld
Das Mehrzweckspielfeld ist stark sanierungsbed?rftig und m?sste
unabh?ngig von der Ma?nahme Kampfbahn ?Typ B? kurzfristig erneuert werden. Die
Verwaltung ist der Auffassung, dass beide Ma?nahmen aus wirtschaftlichen
Gr?nden (Synergieeffekte im Rahmen der Ausschreibung und Ausf?hrung) zusammen
durchgef?hrt werden sollten. Durch die Sanierung der bestendenden
Wegeverbindungen zum gro?en Spielfeld erfolgt zudem eine positive
?Vereinheitlichung? der gesamten Sportanlage.
Umkleidegeb?ude / Vereinsheim
Das Geb?ude wird von der Abteilung Hochbau des Fachbereiches
Immobilienmanagement u.a. unter Ber?cksichtigung der von den Vereinen
dargestellten (Mindest-)Anforderungen im Bestand umgebaut. Zuk?nftig werden
vier Umkleidekabinen mit Duschm?glichkeiten einschlie?lich
Sanit?reinrichtungen, zwei separaten Schiedsrichterkabinen einschlie?lich
Sanit?reinrichtungen sowie Schulungs- und Aufenthaltsr?ume f?r die Vereine zur
Verf?gung stehen. Im ersten Geschoss des Geb?udes befindet sich zudem eine
Bestandswohnung (wurde bis vor einigen Jahren an die verantwortliche Platzwartin
vermietet), ?ber deren Weiterverwendung noch unter Ber?cksichtigung des
zuk?nftigen Betriebskonzeptes der Sportanlage entschieden werden muss. Um
kostenintensive Interimsl?sungen zu vermeiden, wird der Umbau in Teilschritten
erfolgen. So k?nnen w?hrend der Umbauphase andere Geb?udeteile weiterhin von
den Sportvereinen genutzt werden. F?r die Vereine, die die Schulungsr?ume
derzeit nutzen, wird eine alternative Unterbringung unter Federf?hrung des
Fachbereiches 7 gesucht.
Bewirtschaftung/Betriebskonzept
der Sportanlage
Aktuell ist noch keine Entscheidung dar?ber getroffen worden, wie und in
welcher Form die Bewirtschaftung / das Betriebskonzept der neuen Sportanlage
sichergestellt wird. Bei der Entscheidungsfindung ist zu beachten, dass f?r
Sportst?tten und somit auch f?r die gesamte neue Sportanlage ?An der Rennbahn?
unter anderem auch die Grunds?tze der Verkehrssicherungspflicht und
Betreiberverantwortung Anwendung finden, die in die Zust?ndigkeit des
Fachbereiches Immobilienmanagement als Grundst?ckseigent?merin f?llt. Eine
haftungsrechtliche Organisation ? konkrete Dienstanweisung, regelm??ige
Kontrollen, Kontroll- und Beweisdokumentation ? ist zwingend erforderlich, um
dieser Pflicht / Aufgabe verl?sslich gerecht werden zu k?nnen. Ebenso m?ssen
zur Wahrung der Gew?hrleistungspflicht gegen?ber dem Kunststoffrasenhersteller
die vorgegebenen Pflege- und Wartungsarbeiten durchgef?hrt und zwingend
beachtet / dokumentiert werden. Auch die Beurteilung, ob das Kunststoffrasenspielfeld
aufgrund schlechter Witterungsbedingungen gem?? den geltenden
Regeln/Bestimmungen bespielbar ist oder ob der Platz zu sperren ist, obliegt
der Grundst?ckseigent?merin. Die Grundst?ckseigent?merin muss sich f?r diese
Entscheidung einer sachkundigen Person bedienen. Auch dieser Aspekt wird bei
dem Betriebskonzept zu ber?cksichtigen sein.
Durch das noch zu bestimmende Bewirtschaftungskonzept der Sportanlage
(einschlie?lich des Umkleidegeb?udes; z.B. hier auch die Reinigung) ist
insbesondere auch sicherzustellen, dem Vandalismus vorzubeugen. Diesbez?glich
kam es aufgrund der ?rtlichkeit in den vergangenen Jahren vermehrt zu
unbefugten Nutzungen und auch Sch?digungen der Sportanlage.
Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass eine ordnungsgem??e und nachhaltige
Pflege der Anlage, insbesondere in Bezug auf die ?Lebensdauer des
Kunststoffrasenbelages?, zu einer l?ngeren Nutzungszeit f?hrt und demnach erst
zu einer sp?teren Ersatzbeschaffung. In der Regel h?lt ein Kunststoffrasenbelag
bei intensiver Nutzung rd. zehn Jahre. Durch eine optimale und den aktuellen
Empfehlungen entsprechende Pflege / Unterhaltung der Sportanlage kann z.B. die
?Lebenszeit? eines Kunststoffrasenbelages auf bis zu f?nfzehn Jahren verl?ngert
werden. Die notwendige Ersatzbeschaffung, die sich auf brutto rd. 250.000 ?
bel?uft, kann somit verz?gert werden. Auch der Verpflichtung f?r Kommunen,
einen Verm?genserhalt zu betreiben, w?rde man mit einem vollumf?nglichen
Pflege- bzw. Unterhaltungsplan nachkommen.
Unterbringungsm?glichkeiten
f?r Pflegegr?te und Sportger?te
F?r die Unterbringung von Sportger?ten (z.B. H?rden, B?lle etc.) und ?
abh?ngig vom noch zu findenden Betriebskonzept ? f?r die ggf. erforderlichen
Pflegeger?te f?r die gesamte Sportanlage einschlie?lich des Mehrzweckspielfeldes
ist es notwendig, Unterbringungsm?glichkeiten zu schaffen. Da es sich hier um
eher geringf?gige Investitionen handelt, wird zun?chst davon ausgegangen, dass
hierf?r drei Garagen ausreichen. Letztendlich wird die Bestandsanalyse
aufzeigen, welche der derzeit vorhandenen Unterbringungsm?glichkeiten (Garagen)
noch f?r eine weitergehende Nutzung verwendet werden k?nnen.
Eine intensive Nutzung allein des Kunststoffrasenspielfeldes f?hrt nach
Erkenntnissen des Fachingenieurb?ros aus anderen Projekten (neben den ?blichen
t?glichen Arbeiten) und unter Ber?cksichtigung der Vorgaben des Herstellers
mindestens einmal w?chentlich zu umfangreichen
Pflege- und Instandhaltungsarbeiten. Diese sind von geschultem Personal mit
geeignetem Maschinen durchzuf?hren. In welcher Form und welchem Umfang die
Pflege / Unterhaltung der gesamten Sportanlage stattfindet, ist ? wie bereits
dargestellt ? abh?ngig vom Betriebskonzept und wird zu einem sp?teren Zeitpunkt
entschieden.
Darstellung der m?glichen
sportlichen Aktivit?ten
Aus dem dieser Vorlage als Anlage beigef?gtem ?bersichtsplan (Anlage 1)
ist der Umfang der beabsichtigten Gesamtplanung erkennbar.
Kampfbahn ?Typ B?
- Ein Gro?spielfeld in Kunststoffrasen
- Sechs Rundlaufbahnen und Westsegment in Kunststoff
- Acht Kurzstreckenlaufbahnen in Kunststoff
- Ostsegment in Kunststoffrasen (DFB-Mini-Kicker-Spielfeld)
- Stabhochsprunganlage
- Weit- und Dreisprunganlage
- Hochsprung
Mehrzweckspielfeld in
Kunststoff
- Acht Weitsprungbahnen
- Kugelsto?anlage mit vier Kugelsto?ringen
- Handball- Volleyball und Basketball als Normspielfeldgr??e
Zeit- und Umsetzungsplan
Wie bereits oben dargestellt, ist der federf?hrende Fachbereich
Immobilienmanagement umgehend nach der Freigabe eines Teilbetrages durch den
Hauptausschuss t?tig geworden. Das Fachingenieurb?ro sowie die notwendigen
Gutachten wurden umgehend beauftragt. Urspr?nglich war vorgesehen, mit der
Umsetzung im Laufe des Monats M?rz 2017 zu beginnen und die Anlage bis Mitte
September / sp?testens Anfang Oktober 2017 fertigzustellen. Diesbez?glich ist
auszuf?hren, dass die letzte Ma?nahme beim Bau einer Kunststoffrasenanlage
(Verf?llung mit Sand und Granulat) aus technischen und witterungsbedingten
Gr?nden bis Mitte September eines Jahres, sp?testens aber bis Mitte Oktober
durchgef?hrt werden muss.
Die Erkenntnisse bzgl. der Kampfmittelverdachtsfl?che bzw. aus den
vorliegenden Gutachten, hier insbesondere zur Beschaffenheit des Bodens
(Schlackeschicht / keine Versickerungsm?glichkeit) sowie der hiermit im
Zusammenhang stehenden notwendigen Sondierung der Fl?che f?hrt zu einer
umfangreicheren Gesamtplanung der Ma?nahme, die sich auch zeitlich auswirkt.
Erg?nzend kommt die durch das Schallschutzgutachten gewonnene neue Erkenntnis,
dass zum Wohle der Anwohner/Innen ein aktiver Schallschutz zu errichten ist.
Zudem kann durch diese Ma?nahme der Sportbetrieb stattfinden, f?r den diese
moderne Sportanlage gebaut wird.
Bauantrags-/Genehmigungsverfahren
Die vorstehenden Ausf?hrungen bzw. Erkenntnisse aus den Gutachten f?hren
zu der Verpflichtung der Verwaltung, ein den geltenden Rahmenbedingungen
entsprechendes Bauantrags-/ Genehmigungsverfahren durchzuf?hren. Die m?glichen
Auflagen innerhalb eines solchen Verfahrens sind durch die Untersuchungen
bekannt und k?nnen demnach ber?cksichtigt werden.
Die bisherige geplante Zeitschiene ist vor diesen Hintergr?nden nicht
halt- und durchf?hrbar. Zu gro? w?ren die Risiken bei diesem f?r die Stadt
Schwelm so wichtigen Projekt. Die Schwelmer Sportvereine, die Politik und auch
die Verwaltung haben Anspruch darauf, dass dieses Projekt die ?Planungs-,? Umsetzungs- und Genehmigungszeit? erh?lt, die
erforderlich und notwendig ist.
Nach der Mittelfreigabe in der Sitzung des Rates am 27.4.17 wird das
Vergabeverfahren f?r die durchzuf?hrenden Ma?nahmen sp?testens Mitte Mai 2017
beginnen. Der Abschluss dieses Verfahrens einschlie?lich der zu stellenden
Bauantr?ge ist f?r Ende Oktober / Anfang November 2017 vorgesehen.
Witterungsabh?ngig kann die Bauphase dann ab ca. Mitte M?rz 2018 beginnen; die
Fertigstellung ist f?r Mitte Juni 2018 vorgesehen. Der Umbau des
Umkleidegeb?udes findet Ber?cksichtigung bei den Gesamtplanungen. Aktuell wird
davon ausgegangen, dass der Umbau sp?testens zeitgleich mit der Fertigstellung
der Gesamtanlage? beendet werden kann.
Kosten der Gesamtma?nahme
Unter Ber?cksichtigung der Punkte
? Umbau der Sportanlage zu einer Kampfbahn
?Typ B?
? Sanierung Mehrzweckspielfeld
? Schallschutzma?nahmen
? Umbau Umkleidegeb?ude
? Anschaffung von Pflegeger?ten
? Schaffung von Unterbringungsm?glichkeiten
f?r die Pflegeger?te und Sportger?te
einschlie?lich der
anfallenden Honorarkosten f?r das Fachingenieurb?ro entsteht ein
Finanzmittelbedarf in H?he von brutto rd. 2.248.000 ?.
Unter Ber?cksichtigung, dass aufgrund der BgA-Eigenschaft (BgA = Betrieb
gewerblicher Art) der Sportanlage ?An der Rennbahn? ca. 50 % der Belegung als
gewerblicher Anteil verbucht werden k?nnen (d.h. die Mehrwertsteuer von derzeit
19% kann gegen?ber dem Finanzamt geltend gemacht werden) f?hrt zu einer ?Entlastung?
in H?he von ca. 180.000 ?.
Gesamtvolumen:?????????????????????????? rd. 2.248.000 ?
hiervon 50%:??????????????????????????????????? rd.
1.124.000 ?
hiervon 19% MwSt.:????? rd. 180.000 ?.
Zur Deckung der ?berplanm??igen Ausgaben sollen die Mittel des
Kommunalinvestitionsf?rdergesetzes NRW in H?he von rd. 748.000 ? verwendet
werden. Bis dato sind diese Mittel f?r das Projekt ? Zentralisierung der
Verwaltung?? eingeplant. Allerdings
m?ssen diese Mittel bis Ende 2018 abgerufen werden. Um zu vermeiden, dass diese
Mittel aufgrund von zeitlichen Verz?gerungen bei dem Projekt ?Zentralisierung
der Verwaltung? nicht fristgem?? abgerufen werden k?nnen, sollen diese
Finanzmittel als Deckung genutzt werden.
Ob es derzeit entsprechende F?rdermittelprogramme gibt, wird aktuell
verwaltungsintern gepr?ft.
Die finanziellen Auswirkungen sind dem vorstehenden Sachverhalt zu
entnehmen.
Beschlussvorschlag:
?
A)?????????? Der Sperrvermerk, der bei der
Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 ? Hochbauinvestitionen eigene Sportst?tten
?? zugunsten des Rates der Stadt Schwelm
zu den Vorlagen Nr. 226/2016 und 226/2016/1 beschlossen wurde, wird aufgehoben.
Die zur Verf?gung stehenden Mittel in H?he von 1.380.000 ? werden f?r die
Umsetzung der Beschlussvorschl?ge B), C), und D) dieser Vorlage freigegeben.
B)?????????? Die Verwaltung wird unter
Ber?cksichtigung des nachstehenden Sachverhaltes beauftragt, die Sportanlage
?An der Rennbahn? in eine Leichtathletikanlage Kampfbahn ?Typ B?
(einschlie?lich Kunststoffrasenspielfeld) umzubauen und die hierf?r weiteren
Ma?nahmen zu veranlassen. Bestandteil dieses Beschlussvorschlages B) ist auch
die Errichtung eines aktiven Schallschutzes.
C)?????????? Die Verwaltung wird unter
Ber?cksichtigung des nachstehenden Sachverhaltes beauftragt, das
Mehrzweckspielfeld zu sanieren bzw. zu erneuern.
?
D)?????????? Die Verwaltung wird unter
Ber?cksichtigung des nachstehenden Sachverhaltes beauftragt, das
Umkleidegeb?ude den Mindestanforderungen, die mit den zuk?nftigen Nutzern/Innen
abgestimmt wurden, entsprechend im Bestand umzubauen sowie die technischen
Pflegeger?te f?r die Gesamtanlage und Unterbringungsm?glichkeiten anzuschaffen
bzw. sicherzustellen.
E)??????????? Die f?r die Beschlussvorschl?ge B),
C) und D)? dieser Vorlage notwendigen
Finanzmittel in H?he von insgesamt 2.248.000 ? werden bei der Haushaltsstelle
01.01.13/0090.785110 ? Hochbauinvestitionen eigene Sportst?tten ? in H?he von
748.000 ? ?berplanm??ig zur Verf?gung gestellt (2.248.000 ? ./. 120.000 ?
Freigabe durch den Hauptausschuss am 19.1.2017 ./. 1.380.000 ? durch Beschluss
zu A) = 748.000 ?)
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Die B?rgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |
