Sachverhalt:
Durch Beschlussfassung des Rates der Stadt Schwelm wurden zur Umsetzung
der erforderlichen Maßnahmen Finanzmittel in Höhe von 1.500.000 € zur Verfügung
gestellt (sh. auch hierzu Vorlagen Nr. 226/2016 und Nr. 226/2016/1). Zugunsten
des Rates wurde ein Sperrvermerk über die Gesamtsumme beschlossen.
Im nächsten Schritt war es erforderlich, ein Fachingenieurbüro mit der
Planung zu beauftragen. Unter anderem waren die Grundlagen zu ermitteln / zu
erarbeiten, die von Politik und Verwaltung gefordert wurden und für die
Gesamtplanung unerlässlich sind.
Mit der Vorlage Nr. 002/2017, die auf Wunsch der Verwaltung und unter
Berücksichtigung der Zeitplanung nicht im Rat am 2.2.2017 sondern frühzeitig in
der Sitzung des Hauptausschusses am 19.01.2017 beraten wurde, wurde von der
Verwaltung beantragt, bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 –
Hochbauinvestitionen eigene Sportstätten – ein Teilbetrag in Höhe von 120.000 €
freizugeben. Der Hauptausschuss der Stadt Schwelm hat diesem Antrag zugestimmt
und den gewünschten Teilbetrag freigegeben, sodass mit diesen Finanzmittel u.a.
das Fachingenieurbüro beauftragt werden konnte.
Bereits am Montag nach der Sitzung des Hauptausschusses am 23.1.2017
wurde vom federführenden Fachbereich Immobilienmanagement ein
verwaltungsinternes Gespräch (einschl. des Fachingenieurbüros) sowie am Montag,
30.1.2017, ein Gespräch mit den beteiligten Vertretern/Innen der betroffenen
Vereine geführt. Die Planungen, die u.a. auch vom Fachingenieurbüro vorgestellt
wurden, wurden von den Vereinen positiv aufgenommen; es gab nur vereinzelte
Hinweise/Anregungen, die – soweit möglich – bei der Umsetzung des Projektes berücksichtigt
werden können und werden.
Nach der Beauftragung des Fachingenieurbüros wurden von dort umgehend
die weiteren notwendigen Gutachten veranlasst. So mussten digitale
Bestandsunterlagen (Höhen – und Aufmaßunterlagen) erstellt und eine schalltechnische
Untersuchung der Sportlärmimmissionen durchgeführt werden. Zudem war es
notwendig, die Beschaffenheit des Bodens zu prüfen und den Baugrund zu
beurteilen.
Ergebnis Verdachtsfläche Kampfmittel
Die Auswertung der auf Antrag von der Bezirksregierung Arnsberg zur
Verfügung gestellten Luftbildaufnahmen hat ergeben, dass es sich bei der
gesamten Fläche um eine Bombardierungsfläche handelt. Diese Erkenntnis führt
dazu, dass bzgl. der weiteren Planung und Umsetzung strikte Vorgaben der
Bezirksregierung Arnsberg bzgl. der Sondierung der Fläche durch den
Kampfmittelräumdienst gelten, die auch zu einer zeitlichen Verzögerung des
Projektes führen. Dem federführenden Fachbereich Immobilienmanagement liegt
zudem eine entsprechende Ordnungsverfügung mit den vorstehenden geltenden und
zu beachtenden Vorgaben vor.
Ergebnis Schallschutz
Die schalltechnische Untersuchung hat unter Berücksichtigung der
aktuellen Gesetzeslage zur Lärmschutzverordnung ergeben, dass die neue
Sportanlage in Teilbereichen einen aktiven Schallschutz erhält. Umgesetzt wird
ein sog. „grüner Schallschutz“, d.h. der ca. drei Meter hohe Schallschutz wird
durch den Bewuchs mit Grünpflanzen optisch zurückhaltend sein.
Bodenuntersuchungen
Die Bodenuntersuchungen hatten zum Ergebnis, dass die gesamte Baufläche
mit einer ca. 15 cm dicken Schlackeschicht versehen ist. Diese (metallhaltige)
Schicht würde bei einer Sondierung durch den Kampfmittelräumdienst (sh. auch
Ausführungen zu Verdachtsfläche Kampfmittel) dazu führen, dass ferromagnetische
Störungen eine Auswertung des Untergrundes unmöglich machen. Im Ergebnis ist –
und dies auch vor dem Hintergrund, dass bis zu einer Tiefe von teilweise bis zu
1,5 Metern eine komplett neue Drainage verlegt werden muss – die
Schlackeschicht unter besonderen Auflagen zu entfernen. Die Schlacke ist den
Ergebnissen nach nicht mit Schadstoffen belastest, sodass diese nach dem
Abtragen später wieder zur Auffüllung genutzt werden kann. Erst anschließend
kann die Sondierung der Fläche durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen.
Durch die Untersuchungen der Bodenbeschaffenheit wurde auch festgestellt, dass
eine Versickerung des anfallenden Niederschlagwassers nicht möglich ist. Nach
Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung des
Ennepe-Ruhr-Kreises sowie der Technischen Betriebe Schwelm kann das Wasser in
die vorhandenen Bestandskanäle eingeleitet werden. Ggf. sind kleinere
Baumaßnahmen bzgl. der Bestandskanalisation notwendig.
Mehrzweckspielfeld
Das Mehrzweckspielfeld ist stark sanierungsbedürftig und müsste
unabhängig von der Maßnahme Kampfbahn „Typ B“ kurzfristig erneuert werden. Die
Verwaltung ist der Auffassung, dass beide Maßnahmen aus wirtschaftlichen
Gründen (Synergieeffekte im Rahmen der Ausschreibung und Ausführung) zusammen
durchgeführt werden sollten. Durch die Sanierung der bestendenden
Wegeverbindungen zum großen Spielfeld erfolgt zudem eine positive
„Vereinheitlichung“ der gesamten Sportanlage.
Umkleidegebäude / Vereinsheim
Das Gebäude wird von der Abteilung Hochbau des Fachbereiches
Immobilienmanagement u.a. unter Berücksichtigung der von den Vereinen
dargestellten (Mindest-)Anforderungen im Bestand umgebaut. Zukünftig werden
vier Umkleidekabinen mit Duschmöglichkeiten einschließlich
Sanitäreinrichtungen, zwei separaten Schiedsrichterkabinen einschließlich
Sanitäreinrichtungen sowie Schulungs- und Aufenthaltsräume für die Vereine zur
Verfügung stehen. Im ersten Geschoss des Gebäudes befindet sich zudem eine
Bestandswohnung (wurde bis vor einigen Jahren an die verantwortliche Platzwartin
vermietet), über deren Weiterverwendung noch unter Berücksichtigung des
zukünftigen Betriebskonzeptes der Sportanlage entschieden werden muss. Um
kostenintensive Interimslösungen zu vermeiden, wird der Umbau in Teilschritten
erfolgen. So können während der Umbauphase andere Gebäudeteile weiterhin von
den Sportvereinen genutzt werden. Für die Vereine, die die Schulungsräume
derzeit nutzen, wird eine alternative Unterbringung unter Federführung des
Fachbereiches 7 gesucht.
Bewirtschaftung/Betriebskonzept
der Sportanlage
Aktuell ist noch keine Entscheidung darüber getroffen worden, wie und in
welcher Form die Bewirtschaftung / das Betriebskonzept der neuen Sportanlage
sichergestellt wird. Bei der Entscheidungsfindung ist zu beachten, dass für
Sportstätten und somit auch für die gesamte neue Sportanlage „An der Rennbahn“
unter anderem auch die Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht und
Betreiberverantwortung Anwendung finden, die in die Zuständigkeit des
Fachbereiches Immobilienmanagement als Grundstückseigentümerin fällt. Eine
haftungsrechtliche Organisation – konkrete Dienstanweisung, regelmäßige
Kontrollen, Kontroll- und Beweisdokumentation – ist zwingend erforderlich, um
dieser Pflicht / Aufgabe verlässlich gerecht werden zu können. Ebenso müssen
zur Wahrung der Gewährleistungspflicht gegenüber dem Kunststoffrasenhersteller
die vorgegebenen Pflege- und Wartungsarbeiten durchgeführt und zwingend
beachtet / dokumentiert werden. Auch die Beurteilung, ob das Kunststoffrasenspielfeld
aufgrund schlechter Witterungsbedingungen gemäß den geltenden
Regeln/Bestimmungen bespielbar ist oder ob der Platz zu sperren ist, obliegt
der Grundstückseigentümerin. Die Grundstückseigentümerin muss sich für diese
Entscheidung einer sachkundigen Person bedienen. Auch dieser Aspekt wird bei
dem Betriebskonzept zu berücksichtigen sein.
Durch das noch zu bestimmende Bewirtschaftungskonzept der Sportanlage
(einschließlich des Umkleidegebäudes; z.B. hier auch die Reinigung) ist
insbesondere auch sicherzustellen, dem Vandalismus vorzubeugen. Diesbezüglich
kam es aufgrund der Örtlichkeit in den vergangenen Jahren vermehrt zu
unbefugten Nutzungen und auch Schädigungen der Sportanlage.
Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass eine ordnungsgemäße und nachhaltige
Pflege der Anlage, insbesondere in Bezug auf die „Lebensdauer des
Kunststoffrasenbelages“, zu einer längeren Nutzungszeit führt und demnach erst
zu einer späteren Ersatzbeschaffung. In der Regel hält ein Kunststoffrasenbelag
bei intensiver Nutzung rd. zehn Jahre. Durch eine optimale und den aktuellen
Empfehlungen entsprechende Pflege / Unterhaltung der Sportanlage kann z.B. die
„Lebenszeit“ eines Kunststoffrasenbelages auf bis zu fünfzehn Jahren verlängert
werden. Die notwendige Ersatzbeschaffung, die sich auf brutto rd. 250.000 €
beläuft, kann somit verzögert werden. Auch der Verpflichtung für Kommunen,
einen Vermögenserhalt zu betreiben, würde man mit einem vollumfänglichen
Pflege- bzw. Unterhaltungsplan nachkommen.
Unterbringungsmöglichkeiten
für Pflegegräte und Sportgeräte
Für die Unterbringung von Sportgeräten (z.B. Hürden, Bälle etc.) und –
abhängig vom noch zu findenden Betriebskonzept – für die ggf. erforderlichen
Pflegegeräte für die gesamte Sportanlage einschließlich des Mehrzweckspielfeldes
ist es notwendig, Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Da es sich hier um
eher geringfügige Investitionen handelt, wird zunächst davon ausgegangen, dass
hierfür drei Garagen ausreichen. Letztendlich wird die Bestandsanalyse
aufzeigen, welche der derzeit vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten (Garagen)
noch für eine weitergehende Nutzung verwendet werden können.
Eine intensive Nutzung allein des Kunststoffrasenspielfeldes führt nach
Erkenntnissen des Fachingenieurbüros aus anderen Projekten (neben den üblichen
täglichen Arbeiten) und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Herstellers
mindestens einmal wöchentlich zu umfangreichen
Pflege- und Instandhaltungsarbeiten. Diese sind von geschultem Personal mit
geeignetem Maschinen durchzuführen. In welcher Form und welchem Umfang die
Pflege / Unterhaltung der gesamten Sportanlage stattfindet, ist – wie bereits
dargestellt – abhängig vom Betriebskonzept und wird zu einem späteren Zeitpunkt
entschieden.
Darstellung der möglichen
sportlichen Aktivitäten
Aus dem dieser Vorlage als Anlage beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1)
ist der Umfang der beabsichtigten Gesamtplanung erkennbar.
Kampfbahn „Typ B“
- Ein Großspielfeld in Kunststoffrasen
- Sechs Rundlaufbahnen und Westsegment in Kunststoff
- Acht Kurzstreckenlaufbahnen in Kunststoff
- Ostsegment in Kunststoffrasen (DFB-Mini-Kicker-Spielfeld)
- Stabhochsprunganlage
- Weit- und Dreisprunganlage
- Hochsprung
Mehrzweckspielfeld in
Kunststoff
- Acht Weitsprungbahnen
- Kugelstoßanlage mit vier Kugelstoßringen
- Handball- Volleyball und Basketball als Normspielfeldgröße
Zeit- und Umsetzungsplan
Wie bereits oben dargestellt, ist der federführende Fachbereich
Immobilienmanagement umgehend nach der Freigabe eines Teilbetrages durch den
Hauptausschuss tätig geworden. Das Fachingenieurbüro sowie die notwendigen
Gutachten wurden umgehend beauftragt. Ursprünglich war vorgesehen, mit der
Umsetzung im Laufe des Monats März 2017 zu beginnen und die Anlage bis Mitte
September / spätestens Anfang Oktober 2017 fertigzustellen. Diesbezüglich ist
auszuführen, dass die letzte Maßnahme beim Bau einer Kunststoffrasenanlage
(Verfüllung mit Sand und Granulat) aus technischen und witterungsbedingten
Gründen bis Mitte September eines Jahres, spätestens aber bis Mitte Oktober
durchgeführt werden muss.
Die Erkenntnisse bzgl. der Kampfmittelverdachtsfläche bzw. aus den
vorliegenden Gutachten, hier insbesondere zur Beschaffenheit des Bodens
(Schlackeschicht / keine Versickerungsmöglichkeit) sowie der hiermit im
Zusammenhang stehenden notwendigen Sondierung der Fläche führt zu einer
umfangreicheren Gesamtplanung der Maßnahme, die sich auch zeitlich auswirkt.
Ergänzend kommt die durch das Schallschutzgutachten gewonnene neue Erkenntnis,
dass zum Wohle der Anwohner/Innen ein aktiver Schallschutz zu errichten ist.
Zudem kann durch diese Maßnahme der Sportbetrieb stattfinden, für den diese
moderne Sportanlage gebaut wird.
Bauantrags-/Genehmigungsverfahren
Die vorstehenden Ausführungen bzw. Erkenntnisse aus den Gutachten führen
zu der Verpflichtung der Verwaltung, ein den geltenden Rahmenbedingungen
entsprechendes Bauantrags-/ Genehmigungsverfahren durchzuführen. Die möglichen
Auflagen innerhalb eines solchen Verfahrens sind durch die Untersuchungen
bekannt und können demnach berücksichtigt werden.
Die bisherige geplante Zeitschiene ist vor diesen Hintergründen nicht
halt- und durchführbar. Zu groß wären die Risiken bei diesem für die Stadt
Schwelm so wichtigen Projekt. Die Schwelmer Sportvereine, die Politik und auch
die Verwaltung haben Anspruch darauf, dass dieses Projekt die „Planungs-, Umsetzungs- und Genehmigungszeit“ erhält, die
erforderlich und notwendig ist.
Nach der Mittelfreigabe in der Sitzung des Rates am 27.4.17 wird das
Vergabeverfahren für die durchzuführenden Maßnahmen spätestens Mitte Mai 2017
beginnen. Der Abschluss dieses Verfahrens einschließlich der zu stellenden
Bauanträge ist für Ende Oktober / Anfang November 2017 vorgesehen.
Witterungsabhängig kann die Bauphase dann ab ca. Mitte März 2018 beginnen; die
Fertigstellung ist für Mitte Juni 2018 vorgesehen. Der Umbau des
Umkleidegebäudes findet Berücksichtigung bei den Gesamtplanungen. Aktuell wird
davon ausgegangen, dass der Umbau spätestens zeitgleich mit der Fertigstellung
der Gesamtanlage beendet werden kann.
Kosten der Gesamtmaßnahme
Unter Berücksichtigung der Punkte
Ø Umbau der Sportanlage zu einer Kampfbahn
„Typ B“
Ø Sanierung Mehrzweckspielfeld
Ø Schallschutzmaßnahmen
Ø Umbau Umkleidegebäude
Ø Anschaffung von Pflegegeräten
Ø Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten
für die Pflegegeräte und Sportgeräte
einschließlich der
anfallenden Honorarkosten für das Fachingenieurbüro entsteht ein
Finanzmittelbedarf in Höhe von brutto rd. 2.248.000 €.
Unter Berücksichtigung, dass aufgrund der BgA-Eigenschaft (BgA = Betrieb
gewerblicher Art) der Sportanlage „An der Rennbahn“ ca. 50 % der Belegung als
gewerblicher Anteil verbucht werden können (d.h. die Mehrwertsteuer von derzeit
19% kann gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden) führt zu einer „Entlastung“
in Höhe von ca. 180.000 €.
Gesamtvolumen: rd. 2.248.000 €
hiervon 50%: rd.
1.124.000 €
hiervon 19% MwSt.: rd. 180.000 €.
Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgaben sollen die Mittel des
Kommunalinvestitionsfördergesetzes NRW in Höhe von rd. 748.000 € verwendet
werden. Bis dato sind diese Mittel für das Projekt „ Zentralisierung der
Verwaltung“ eingeplant. Allerdings
müssen diese Mittel bis Ende 2018 abgerufen werden. Um zu vermeiden, dass diese
Mittel aufgrund von zeitlichen Verzögerungen bei dem Projekt „Zentralisierung
der Verwaltung“ nicht fristgemäß abgerufen werden können, sollen diese
Finanzmittel als Deckung genutzt werden.
Ob es derzeit entsprechende Fördermittelprogramme gibt, wird aktuell
verwaltungsintern geprüft.
Die finanziellen Auswirkungen sind dem vorstehenden Sachverhalt zu
entnehmen.
Beschlussvorschlag:
A) Der Sperrvermerk, der bei der
Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 – Hochbauinvestitionen eigene Sportstätten
– zugunsten des Rates der Stadt Schwelm
zu den Vorlagen Nr. 226/2016 und 226/2016/1 beschlossen wurde, wird aufgehoben.
Die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1.380.000 € werden für die
Umsetzung der Beschlussvorschläge B), C), und D) dieser Vorlage freigegeben.
B) Die Verwaltung wird unter
Berücksichtigung des nachstehenden Sachverhaltes beauftragt, die Sportanlage
„An der Rennbahn“ in eine Leichtathletikanlage Kampfbahn „Typ B“
(einschließlich Kunststoffrasenspielfeld) umzubauen und die hierfür weiteren
Maßnahmen zu veranlassen. Bestandteil dieses Beschlussvorschlages B) ist auch
die Errichtung eines aktiven Schallschutzes.
C) Die Verwaltung wird unter
Berücksichtigung des nachstehenden Sachverhaltes beauftragt, das
Mehrzweckspielfeld zu sanieren bzw. zu erneuern.
D) Die Verwaltung wird unter
Berücksichtigung des nachstehenden Sachverhaltes beauftragt, das
Umkleidegebäude den Mindestanforderungen, die mit den zukünftigen Nutzern/Innen
abgestimmt wurden, entsprechend im Bestand umzubauen sowie die technischen
Pflegegeräte für die Gesamtanlage und Unterbringungsmöglichkeiten anzuschaffen
bzw. sicherzustellen.
E) Die für die Beschlussvorschläge B),
C) und D) dieser Vorlage notwendigen
Finanzmittel in Höhe von insgesamt 2.248.000 € werden bei der Haushaltsstelle
01.01.13/0090.785110 – Hochbauinvestitionen eigene Sportstätten – in Höhe von
748.000 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt (2.248.000 € ./. 120.000 €
Freigabe durch den Hauptausschuss am 19.1.2017 ./. 1.380.000 € durch Beschluss
zu A) = 748.000 €)
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |