Sachverhalt:
Nach § 9 der Haushaltssatzung
der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2017 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle vom
Stadtkämmerer bzw. ab dem 01.07.2016 von der Bürgermeisterin genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat
zur Kenntnis vorzulegen.
Zuletzt wurden mit
Sitzungsvorlage Nr. 064/2016 vom 01.04.2016 die Haushaltsüber-schreitungen für
das Haushaltsjahr 2015 – Zeitraum 09.04.15 bis zum 21.03.2016 –
und für das
Haushaltsjahr 2016 – Zeitraum 01.01.16 bis zum 21.03.16 – bekannt gegeben.
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 20.000,00
€ (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für 2017)
werden dem Finanzausschuss und dem Rat in Listenform zur Kenntnis gegeben.
Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000,00 €
zusätzlich näher erläutert.
Ab dem 22.03.2016
wurden vom Stadtkämmerer bzw. der Bürgermeisterin für die Haushaltsjahre 2016
und 2017 folgende Haushaltsüberschreitungen genehmigt:
HHJ |
Zeitraum |
Ergebnisplan |
Finanzplan |
Gesamt |
Bemerkungen |
2016 |
22.03.16-03.02.17 |
679.554,69 € |
106.675,63 € |
786.230,32 € |
Anlage 1 |
2017 |
01.01.17-03.02.17 |
14.157,99 € |
15.750,00 € |
29.907,99 € |
Anlage 2 |
Diese
vom Stadtkämmerer oder der Bürgermeisterin für die Haushaltsjahre 2016 und 2017
genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |