Betreff
Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen
Vorlage
015/2017
Aktenzeichen
FB 7 Ps
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 46 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) legt der Schulträger die Höchstzahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Schulen fest.

Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl und ist der Richtwert kleiner als 15, ist die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen auf die darüber liegende ganze Zahl aufzurunden.

Nach den bisher vorliegenden Anmeldungen werden zum Schuljahr 2017/18 voraussichtlich 248 Kinder eingeschult. (Prognose des Schulentwicklungsplan = 250 ).
Es können somit 11 Eingangsklassen gebildet werden ( 248 Kinder : 23 = 10,782  = aufgerundet 11 Klassen ).

 

Nach den Vorgaben des beschlossenen Schulentwicklungsplanes wird zur gleichmäßigeren Verteilung der Klassen die Klassenstärke auf 25 Schülerinnen und Schüler gedeckelt. Aufgrund der vorliegenden Anmeldezahlen ergibt sich folgende Aufteilung:

 

 

Anmeldungen

Zu bildende Eingangsklassen

Vom Rat fest-

gelegte Zügigkeit

Grundschule Nordstadt

40

2

2-zügig

Grundschule Engelbertstraße

75

3

3-zügig

Grundschule Ländchenweg

86

4

4-zügig

Kath. Grundschule St. Marien

47

2

2-zügig

 

Änderungen durch Zuzüge bzw. Wegzüge sind bis Schuljahresbeginn noch möglich.


Beschlussvorschlag:

Die Vorlage 015/2017 wird zur Kenntnis genommen.    

 


 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg