Betreff
Auflösung und Neubildung des Liegenschaftsausschusses
Vorlage
012/2017
Aktenzeichen
FB 1.3 Sh
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Fraktion DIE BÜRGER beantragte aufgrund des Fraktionswechsels eines Fraktionsmitglieds von der Fraktion DIE BÜRGER zur FDP-Fraktion mit Datum vom 24.06.2016 die Neukonstituierung der Ausschüsse, für die sich eine abweichende Besetzung gegenüber der bisherigen Situation ergeben würde. Der Antrag wurde zwecks zunächst weiterer Beratungen innerhalb der Fraktionen in der Sitzung des Rates vom 22.09.2016 vertagt.

 

 

 

Nach Beratung im Ältestenrat am 16.01.2017 sollen nun nach weiterer Erörterung aufgrund der erfolgten Veränderung der bisherige Liegenschaftsausschuss aufgelöst und mit 15 Mitgliedern neu gebildet werden.

 

Gemäß § 9 der Hauptsatzung der Stadt Schwelm vom 23.03.2010 beschließt der Rat, welche Ausschüsse außer den in der Gemeindeordnung oder in anderen gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen Ausschüssen gebildet werden.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem Rat, seinen Ausschüssen und der Bürgermeisterin werden durch die vom Rat erlassene Zuständigkeitsordnung geregelt. Im Übrigen kann der Rat für die Arbeit der Ausschüsse allgemeine Richtlinien aufstellen.

 

Nach interfraktionellen Gesprächen haben sich die im Rat vertretenen Fraktionen SPD, CDU, GRÜNE, FDP, SWG, BfS und DIE LINKE. darauf geeinigt, dass in der Ratssitzung am 02.02.2017 der

 

§  unter Nummer 1 des Beschlussvorschlages aufgeführte Ausschuss zunächst aufgelöst und anschließend neu gebildet wird.
Der neu gebildete Liegenschaftsausschuss wird mit der

§  unter Nummer 2 des Beschlussvorschlages genannten Anzahl der Ausschusssitze zuzüglich eines beratenden Mitglieds des Koordinierungskreises Ausländische Mitbürger


gebildet.

 

Sowohl die Beschlüsse über die Bildung von Ausschüssen als auch über ihre Zusammensetzung können mit einfacher Mehrheit gefasst werden.

 

Bezüglich der Besetzung der Vorsitze gilt § 58 Abs. 5 GO NRW.

Nach § 58 Abs. 6 GO NRW ist das Verfahren zur Besetzung der Ausschussvorsitze nach Abs. 5 zu wiederholen, wenn während der Wahlzeit des Rates Ausschüsse neu gebildet, aufgelöst oder ihre Aufgaben wesentlich verändert werden.

 

Gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder, wenn sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschusssitze geeinigt haben und dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen wird –eine entsprechende Feststellung ist in der Sitzung vorzunehmen–. Kommt eine Einigung nicht zustande, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1,2,3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das die Bürgermeisterin zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der

 

 

Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. Entsprechendes gilt für stellvertretende Vorsitzende.

 

Für den Hauptausschuss sind die Bestimmungen des § 57 Abs. 3 GO NW zu beachten. Danach führt den Vorsitz im Hauptausschuss kraft Gesetzes die  Bürgermeisterin. Weiter ist festgelegt, dass der Hauptausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter wählt.

 

Alle im Rat vertretenen Fraktionen haben sich über die Verteilung der Ausschussvorsitze auf die

 

§  unter Nummer 3 des Beschlussvorschlages aufgeführten Ausschussvorsitze / Stellvertretungen


geeinigt.

 

Gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW ist die Einigung über die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen angenommen, wenn nicht ein Fünftel der Ratsmitglieder dieser Einigung widerspricht.

 

Eine entsprechende Feststellung ist in der Sitzung vorzunehmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Rat beschließt

§  die Auflösung des bisherigen Liegenschaftsausschusses
mit Ablauf des 28.02.2017 und

§  die Bildung eines neuen Liegenschaftsausschusses ab 01.03.2017.

 

2.            Der Rat beschließt folgende Anzahl der Ausschusssitze für den neu    gebildeten Liegenschaftsausschuss:

§  Der neu gebildete Liegenschaftsausschuss soll aus 15 Ausschusssitzen bestehen zuzüglich eines beratenden Mitgliedes des Koordinierungskreises Ausländischer Mitbürger.

 

3.                    Der Rat beschließt folgende Besetzung der Ausschussvorsitze:     

Ausschuss

Vorsitz

1. Stellvertretung

2. Stellvertretung

Hauptausschuss

Bürgermeisterin

§ 57 Abs. 3 GO NRW

Frau Dr. Hortolani

SPD

Frau Sartor

CDU

Finanzausschuss

Herr Kirschner

SPD

Herr Flüshöh

CDU

Herr Gießwein

B‘90/Die Grünen

Rechnungsprüfungs-ausschuss

Herr Lenz

CDU

Herr Kick

SPD

Herr Schwunk

FDP

Wahlprüfungs-

ausschuss

Herr Stutzenberger

DIE BÜRGER

Herr Kranz

SWG/BfS

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung

Herr Schier

SPD

Herr Lusebrink

CDU

Herr Pfeffer

FDP

Schulausschuss

Herr Philipp

SPD

Herr Flüshöh

CDU

Dr. Bockelmann

SWG/BfS

Sportausschuss

Herr Kampschulte

CDU

Herr Weidner

SPD

Herr Stutzenberger

DIE BÜRGER

Sozialausschuss

Herr Thier

CDU

Herr Wapenhans

SPD

Frau Lubitz

DIE LINKE.

Kulturausschuss

Frau Dr. Hortolani

SPD

Frau Gießwein

B‘90/Die Grünen

Frau Sartor
CDU

Liegenschafts-

ausschuss

Herr Schwunk

FDP

Herr Pfeffer

FDP

Herr Schier
SPD

Verwaltungsrat TBS

Bürgermeisterin oder allgemeiner Vertreter

Herr Kick

SPD

Herr Zeilert

CDU

Verwaltungsrat Spk

Herr Kick

SPD

Herr Flüshöh

CDU

Herr Schier

SPD

 

Der Jugendhilfeausschuss bleibt unverändert und aus der Einigung ausgeklammert, da der Vorsitz und die Stellvertretungen von den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gewählt  werden.

 

Jugendhilfeausschuss

Herr Gießwein

B‘90/Die Grünen

Frau Dr. Philipp

SPD

Herr Müller

CDU

 

 

 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg