Sachverhalt:
Die Fraktion DIE BÜRGER beantragte aufgrund des Fraktionswechsels eines Fraktionsmitglieds von der Fraktion DIE BÜRGER zur FDP-Fraktion mit Datum vom 24.06.2016 die Neukonstituierung der Ausschüsse, für die sich eine abweichende Besetzung gegenüber der bisherigen Situation ergeben würde. Der Antrag wurde zwecks zunächst weiterer Beratungen innerhalb der Fraktionen in der Sitzung des Rates vom 22.09.2016 vertagt.
Nach Beratung im Ältestenrat am 16.01.2017 sollen nun nach weiterer Erörterung aufgrund der erfolgten Veränderung der bisherige Liegenschaftsausschuss aufgelöst und mit 15 Mitgliedern neu gebildet werden.
Gemäß § 9 der Hauptsatzung der Stadt Schwelm vom 23.03.2010 beschließt der Rat, welche Ausschüsse außer den in der Gemeindeordnung oder in anderen gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen Ausschüssen gebildet werden.
Gemäß § 58 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem Rat, seinen Ausschüssen und der Bürgermeisterin werden durch die vom Rat erlassene Zuständigkeitsordnung geregelt. Im Übrigen kann der Rat für die Arbeit der Ausschüsse allgemeine Richtlinien aufstellen.
Nach interfraktionellen Gesprächen haben sich die im Rat vertretenen Fraktionen SPD, CDU, GRÜNE, FDP, SWG, BfS und DIE LINKE. darauf geeinigt, dass in der Ratssitzung am 02.02.2017 der
§ unter Nummer 1 des Beschlussvorschlages aufgeführte Ausschuss
zunächst aufgelöst und anschließend neu gebildet wird.
Der neu gebildete Liegenschaftsausschuss wird mit der
§ unter Nummer 2 des Beschlussvorschlages genannten Anzahl der Ausschusssitze zuzüglich eines beratenden Mitglieds des Koordinierungskreises Ausländische Mitbürger
gebildet.
Sowohl die Beschlüsse über die Bildung von Ausschüssen als auch über ihre
Zusammensetzung können mit einfacher Mehrheit gefasst werden.
Bezüglich der Besetzung
der Vorsitze gilt § 58 Abs. 5 GO NRW.
Nach § 58 Abs. 6 GO NRW
ist das Verfahren zur Besetzung der Ausschussvorsitze nach Abs. 5 zu
wiederholen, wenn während der Wahlzeit des Rates Ausschüsse neu gebildet,
aufgelöst oder ihre Aufgaben wesentlich verändert werden.
Gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW
bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den
Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder, wenn sich die
Fraktionen über die Verteilung der Ausschusssitze geeinigt haben und dieser
Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen wird –eine
entsprechende Feststellung ist in der Sitzung vorzunehmen–. Kommt eine Einigung
nicht zustande, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge
der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der
Fraktionen durch 1,2,3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich
zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das die
Bürgermeisterin zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren
Vorsitz sie beanspruchen, in der
Reihenfolge der
Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. Entsprechendes gilt für
stellvertretende Vorsitzende.
Für den Hauptausschuss sind die Bestimmungen des § 57 Abs. 3 GO NW zu beachten. Danach führt den Vorsitz im Hauptausschuss kraft Gesetzes die Bürgermeisterin. Weiter ist festgelegt, dass der Hauptausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter wählt.
Alle im Rat vertretenen Fraktionen haben sich über die Verteilung der Ausschussvorsitze auf die
§ unter Nummer 3 des Beschlussvorschlages aufgeführten Ausschussvorsitze
/ Stellvertretungen
geeinigt.
Gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW ist die Einigung über die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen angenommen, wenn nicht ein Fünftel der Ratsmitglieder dieser Einigung widerspricht.
Eine entsprechende Feststellung ist in der Sitzung
vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beschließt
§ die
Auflösung des bisherigen Liegenschaftsausschusses
mit Ablauf des 28.02.2017 und
§ die
Bildung eines neuen Liegenschaftsausschusses ab 01.03.2017.
2. Der
Rat beschließt folgende Anzahl der Ausschusssitze für den neu gebildeten Liegenschaftsausschuss:
§ Der
neu gebildete Liegenschaftsausschuss soll aus 15 Ausschusssitzen
bestehen zuzüglich eines beratenden Mitgliedes des Koordinierungskreises
Ausländischer Mitbürger.
3.
Der Rat beschließt folgende Besetzung der
Ausschussvorsitze:
Ausschuss |
Vorsitz |
1. Stellvertretung |
2. Stellvertretung |
Hauptausschuss
|
Bürgermeisterin § 57 Abs. 3 GO NRW |
Frau Dr. Hortolani SPD |
Frau Sartor CDU |
Finanzausschuss
|
Herr Kirschner SPD |
Herr Flüshöh CDU |
Herr Gießwein B‘90/Die Grünen |
Rechnungsprüfungs-ausschuss |
Herr Lenz CDU |
Herr Kick SPD |
Herr Schwunk FDP |
Wahlprüfungs- ausschuss |
Herr Stutzenberger DIE BÜRGER |
Herr Kranz SWG/BfS |
|
Ausschuss für
Umwelt und Stadtentwicklung |
Herr Schier SPD |
Herr Lusebrink CDU |
Herr Pfeffer FDP |
Schulausschuss |
Herr Philipp SPD |
Herr Flüshöh CDU |
Dr. Bockelmann SWG/BfS |
Sportausschuss |
Herr Kampschulte CDU |
Herr Weidner SPD |
Herr Stutzenberger DIE BÜRGER |
Sozialausschuss |
Herr Thier CDU |
Herr Wapenhans SPD |
Frau Lubitz DIE LINKE. |
Kulturausschuss |
Frau Dr. Hortolani SPD |
Frau Gießwein B‘90/Die Grünen |
Frau Sartor |
Liegenschafts- ausschuss |
Herr Schwunk FDP |
Herr Pfeffer FDP |
Herr Schier |
Verwaltungsrat
TBS |
Bürgermeisterin oder allgemeiner Vertreter |
Herr Kick SPD |
Herr Zeilert CDU |
Verwaltungsrat
Spk |
Herr Kick SPD |
Herr Flüshöh CDU |
Herr Schier SPD |
Der Jugendhilfeausschuss bleibt unverändert und aus der Einigung
ausgeklammert, da der Vorsitz und die Stellvertretungen von den
stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gewählt werden.
Jugendhilfeausschuss |
Herr Gießwein B‘90/Die Grünen |
Frau Dr. Philipp SPD |
Herr Müller CDU |
|
Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |