Sachverhalt:
Die exakte Höhe der für das Haushaltsjahr 2016 erforderlichen und mit
dieser Vorlage beantragten Haushaltsüberschreitungen kann erst zum Ende des
Haushaltsjahres 2016 ermittelt werden, wenn alle Buchungen zum Jahr 2016
abgeschlossen sind. Insofern war die Einbringung in eine vorhergehende
Ratssitzung sowie eine Vorbefassung durch den Liegenschafts- und Finanzausschuss
nicht möglich.
Der Rat der Stadt Schwelm hat den Etat 2016 am 10.3.2016 beschlossen.
Neue Sachverhalte oder Änderungen bestehender Sachverhalte mit finanzieller
Bedeutung, die erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden, konnten daher im Etat
2016 nicht mehr berücksichtigt werden. Im Produkt 01.01.13 – „Zentrales
Gebäudemanagement“ haben sich in 2016 bei den Haushaltsstellen
a)
01.01.13.521505
- Bauunterhaltung
b)
01.01.13.521520
- Wartung der technischen Anlagen
c)
01.01.13.524110
- Energie und Wasser
d)
01.01.13.524193
- Gebäudereinigung
e)
01.01.13.542200
- Mieten und Pachten
f)
01.01.13.543160
- Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten
Sachverhalte bzw. Umstände ergeben, die zu einer Überschreitung der
Etatansätze geführt haben und nunmehr die Bewilligung überplanmäßiger
Haushaltsmittel durch den Rat der Stadt Schwelm erfordern. Details ergeben sich
aus der nachstehenden Aufstellung.
HH.-Stelle |
Etatansatz 2016 |
Überschreitung in EUR in % |
|
a) 01.01.13.521505 |
752.500,00 |
43.908,06 |
5,84 |
b) 01.01.13.521520 |
104.400,00 |
23.259,83 |
22,28 |
c) 01.01.13.524110 |
739.900,00 |
51.536,50 |
6,97 |
d) 01.01.13.524193 |
269.650,00 |
30.064,03 |
11,15 |
e) 01.01.13.542200 |
358.350,00 |
40.508,16 |
11,30 |
f) 01.01.13.543160 |
57.050,00 |
135.461,74 |
237,44 |
|
Gesamt: |
324.738,32 |
(*) |
(*) Die
vorstehende Tabelle enthält den Buchungsstand lt. mps vom 13.01.2017
Die Begründung der vorstehend ausgewiesenen Ansatzüberschreitungen stellt
sich im Einzelnen wie folgt dar:
Zu a) - 01.01.13.521505 – „Bauunterhaltung“
Der jährliche Etatansatz setzt sich stets zusammen aus einem Teilbetrag
für geplante Einzelmaßnahmen und aus einem Pauschalbetrag für
„Unvorhergesehenes“. Dieser Pauschalbetrag belief sich in 2016 auf 442.600,--
EUR. Bei den geplanten Einzelmaßnahmen ergeben sich stets Abweichungen zwischen
der Kostenschätzung zum Zeitpunkt der Etatplanung und den tatsächlichen
Ist-Kosten nach Bauausführung. Aber auch der Pauschalbetrag für
unvorhergesehene Maßnahmen kann nur näherungsweise im Wege der Schätzung
ermittelt werden, so dass sich auch hier durch die tatsächlichen Kosten immer
eine Unter- oder Überschreitung ergibt.
Zu b) - 01.01.13.521520 – „Wartung der technischen Anlagen“
Der Etatansatz auf dieser Haushaltsstelle basiert nicht auf einer „gebäudescharfen“
Einzelkalkulation, sondern vielmehr auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre.
Darüber hinaus sind die hier abzurechnenden Kosten Schwankungen unterworfen.
Diese können sich ergeben durch Preisänderungen der Dienstleister,
unterschiedliche Wartungsintervalle der verbauten technischen Anlagen,
Änderungen der gesetzlichen Vorgaben oder Veränderungen in der
gebäudetechnischen Ausstattung
Zu c) - 01.01.13.524110 - „Energie und Wasser“
Bei den Kosten für die Versorgung der städtischen Immobilien mit Strom,
Gas und Wasser sind Verbrauchsschwankungen – insbesondere bedingt durch
Witterungseinflüsse – in der Regel zu erwarten. Weitere mögliche Faktoren für
Kostenschwankungen sind Preisänderungen der Versorgungsunternehmen, Nutzungsänderung
von Räumen / Gebäuden oder bautechnische Maßnahmen. Eine Ansatzkalkulation kann
daher nur mit eingeschränkter Genauigkeit erfolgen. Je nach Ausprägung der
vorbeschriebenen Schwankungen ergeben sich daher stets mehr oder minder
deutliche Ansatzunter- oder Ansatzüberschreitungen.
Zu d) - 01.01.13.524193 - „Gebäudereinigung“
Ein Teilbetrag von rd. 19.000,-- EUR entfällt auf den nicht im Etatansatz
enthaltenen erhöhten Reinigungsaufwand für die Turnhalle in der
Markgrafenstraße während der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft (Januar - August
2016). Im Übrigen erklärt sich die Ansatzüberschreitung durch die üblichen
Schwankungen im Bereich der Materialbeschaffung und bei den
Krankheitsvertretungen der städtischen Reinigungskräfte.
Zu e) - 01.01.13.542200 - „Mieten und Pachten“
-
Zur
Unterbringung der VHS (wegen Umbau des Gebäudes Kaiserstr. 69 zur
Flüchtlingsunterkunft) musste ab 04/2016 das Gebäude Holthausstr. 18 angemietet
werden (ungeplante Kosten 2016 = rd. 23.400,-- EUR)
-
Der
Wärmeliefervertrag für die Dreifeldsporthalle zwischen Vermieter und
Versorgungsunternehmen konnte unter Beteiligung der Stadt erst Ende Mai /
Anfang Juni 2016 abgeschlossen werden. Demzufolge konnte der Vermieter erst im
Juni 2016 eine aktualisierte Kalkulation der monatlich (zusammen mit der Miete)
an ihn zu zahlenden Betriebskostenvorausleistung vorlegen. Aus dieser
Kalkulation errechnet sich im Jahresergebnis eine Überschreitung des im
Etatansatz enthaltenen Betrages um rd. 16.800,-- EUR.
-
Der
verbleibende Betrag von rd. 300,-- EUR verteilt sich auf die übrigen
Mietverhältnisse. Eine detaillierte Aufschlüsselung kann jedoch angesichts der
relativen Geringfügigkeit dieses Teilbetrages entfallen.
Zu f) - 01.01.13.543160 - „Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten“
Die hier entstandenen überplanmäßigen Mehrkosten sind im Wesentlichen auf
folgende ungeplanten Geschäftsvorfälle zurückzuführen:
- Rechtsberatung
zur Vorbereitung von Grundstücksverkäufen rd. 4.850,--
- Beratungskosten
zur Dreifeldsporthalle, z.B.: : rd. 47.550,--
a) Abschluss
des Wärmeliefervertrages zwischen Vermieter und dem
Versorgungsunternehmen
b) Erstellung
eines Betriebshandbuches zur Erfüllung der mietvertraglichen
Pflichten und Sicherstellung der
Betreiberverantwortung
- Beratungs-
und Verfahrenskosten in Sachen „Zentralisierung“
und
„Bürgerbegehren“ rd. 75.200,--
(hier wurde
entschieden, sämtliche Kosten über das Produkt
des FB 2, 01.01.13, abzurechnen)
- Rechtsberatung
zur Neuverpachtung Gastronomie Martfeld rd. 3.500,--
- Erstellung
eines Klimaschutzteilkonzeptes rd. 5.950,--
Gesamt rd. 137.050,--
Geringfügige Einsparungen an anderer Stelle
innerhalb des Budgets dieser Haushaltsstelle haben so zu der ausgewiesenen
Überbuchung von rd. 135.500,-- EUR geführt.
Insgesamt ist damit zum Ausgleich der
vorstehenden Haushaltsstellen eine Bewilligung überplanmäßiger Haushaltsmittel
für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 324.738,32 EUR erforderlich. Die Deckung
dieser Haushaltsüberschreitungen ist durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen in
gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300 - „Gewerbesteuer“
sichergestellt.
Beschlussvorschlag:
Im Produkt
01.01.13 - „Zentrales Gebäudemanagement“ werden für das Haushaltsjahr 2016
überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von insgesamt 324.738,32 EUR
bewilligt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die nachstehend aufgeführten
Haushaltsstellen auf:
43.908,06 EUR bei
01.01.13.521505 - Bauunterhaltung
23.259,83 EUR bei 01.01.13.521520 -
Wartung der technischen Anlagen
51.536,50 EUR bei
01.01.13.524110 - Energie und Wasser
30.064,03 EUR bei
01.01.13.524193 - Gebäudereinigung
40.508,16 EUR bei
01.01.13.542200 - Mieten und Pachten
135.461,74 EUR bei 01.01.13.543160 - Sachverst.-, Gerichts- u. ä. Kosten
324.738,32 EUR gesamt
Die Deckung
der vorstehenden Haushaltsüberschreitungen ist durch Mehrerträge /
Mehreinzahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300 –
„Gewerbesteuer“ sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung
Zentrales Gebäudemanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 324.738,32 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge / Mehreinzahlungen in Höhe von 324.738,32 EUR bei der
Haushaltsstelle 16.01.01.401300 – „Gewerbesteuer“
Die
Bürgermeisterin
In Vertretung
gez.
Schweinsberg