Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 201/2016
Sachverhalt:
Nach dem
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ist der Ennepe-Ruhr-Kreis zuständiger
örtlicher Träger der Sozialhilfe. In eigener Zuständigkeit werden von der
Kreisverwaltung die Sozialhilfeleistungen für Menschen innerhalb von
Einrichtungen sowie einen Teil der Eingliederungshilfeleistungen bearbeitet.
Zur Durchführung der übrigen Aufgaben werden seit vielen Jahren die
kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen einer Delegationssatzung (zuletzt geändert
am 08.05.14) zur Entscheidung im eigenen Namen herangezogen.
Die Stadt Schwelm bearbeitet diese Angelegenheiten mit einer Software, deren
Support durch den Hersteller zum 31.12.2017 eingestellt wird, sodass eine
Neuorientierung notwendig wurde, zumal gesetzliche Änderungen nach dem 31.05.17
nicht mehr eingepflegt werden.
Die Kreisverwaltung
hat die Möglichkeit, die Stadt Schwelm als eigene Organisationseinheit an die
bestehende Softwarelösung des Kreises anzubinden, was sowohl für den Kreis als
auch für die Stadt erhebliche Vorteile bringt.
Für die Stadt Schwelm ergeben sich folgende Vorteile:
- Wegfall des Personalaufwandes für die Systempflege des
Sozialhilfeverfahrens (Serververwaltung, Updatemanagement,
Systemeinrichtung, Parameterpflege, Anpassung gesetzlicher Änderungen,
Dokumentenmanagement)
- Reduzierung des
Personalaufwandes für die Arbeiten im Rahmen der Pflichtstatistiken
- Wegfall des Personalaufwandes für die Durchführung der regelmäßigen
Zahlungsläufe (Kontrolle erfolgt weiterhin durch die Stadt)
- Wegfall des Personalaufwandes der Stadt und des Kreises für das
bisherige Abrechnungs- und Statistikverfahren ( erfolgt zukünftig durch
automatisierte Verbuchung in das Kassensystem des Kreises)
- Wegfall des Personalaufwandes für die Auswertungen im Rahmen des
Leistungs- und Kostencontrollings
Für die Kreisverwaltung ergeben sich folgende
Vorteile:
- Zeitnahe Verbuchung sämtlicher Sozialhilfeaufwendungen
- Direkte Verbuchung auf den relevanten Buchungsstellen des Kreises
- Wegfall der Abrechnung über Vorschusskonten mit der Stadt
- Nutzung einer einheitlichen Gesamtstatistik (Pflichtstatistik)
- Zeitnahme Kenntnis von überplanmäßigen Ausgabeentwicklungen
- Zuverlässige Datenlage für die Sozialplanung
- Einheitliches Leistungs- und Kostencontrollings
- Sicherstellung des 4-Augen-Prinzips
- Strukturierte Arbeit der Fachaufsicht
Der
Ennepe-Ruhr-Kreis hat einer Zusammenarbeit zugestimmt und begrüßt diese
ausdrücklich. Der beiliegende Entwurf der öffentlich –rechtlichen Vereinbarung
wurde von beiden beteiligten Verwaltungen
unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes und des Datenschutzbeauftragten
abgestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Der finanzielle Aufwand der Stadt liegt bei rund 27.100 € im Jahr 2017, für den nach der Vereinbarung Kostenersatz zu leisten ist. Der Betrag setzt sich aus 4.165 € Anschaffungskosten für neue Lizenzen,
9.070 € laufende Wartungskosten sowie 13.875 € Personal- und Sachkosten
zusammen. Ab 2018 wird der Kostenersatz ca. 23.000 € betragen.
Personelle Auswirkungen:
Die
Systemadministration für Prosoz/S wurde mit 0,5 Stellenanteilen angesetzt. Nach Einführung von Open Prosoz
werden die o.a. Tätigkeiten von der Kreisverwaltung übernommen. Der
Systemwechsel wird zunächst mit Mehrarbeit verbunden sein, so dass zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden kann, ob und wie viele Stellenanteile
letztendlich erspart werden können, zumal die Fallzahlen in dem Bereich der wirtschaftlichen Hilfen
ansteigend sind. Eine Überprüfung der Stellenbemessung wird im 2. Quartal 2017
erfolgen. Im 1. Quartal sind in Prosoz/S noch die Quartalsstatistiken für
4/2016, die Jahresstatistiken sowie noch
anfallende Rückrechnungen aus 2016 zu erledigen. Minimale Stelleneinsparungen werden auch im
Bereich der IT und der Kasse zu
verzeichnen sein, die ebenfalls noch genauer betrachtet werden müssen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt, die öffentlich rechtliche Vereinbarung mit dem
Ennepe-Ruhr-Kreis über die Wahrnehmung der datenverarbeitungstechnischen
Abwicklung der Sozialhilfebearbeitung abzuschließen.
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann