Sachverhalt:
Nach dem
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ist der Ennepe-Ruhr-Kreis zuständiger
örtlicher Träger der Sozialhilfe. In eigener Zuständigkeit werden von der
Kreisverwaltung die Sozialhilfeleistungen für Menschen innerhalb von
Einrichtungen sowie einen Teil der Eingliederungshilfeleistungen bearbeitet.
Zur Durchführung der übrigen Aufgaben werden seit vielen Jahren die
kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen einer Delegationssatzung (zuletzt geändert
am 08.05.14) zur Entscheidung im eigenen Namen herangezogen.
Die Stadt Schwelm bearbeitet diese Angelegenheiten mit einer Software, deren
Support durch den Hersteller im Laufe der Jahre eingestellt wird, sodass eine
Neuorientierung notwendig wurde.
Die Kreisverwaltung
hat die Möglichkeit, die Stadt Schwelm als eigene Organisationseinheit an die
bestehende Softwarelösung des Kreises anzubinden, was sowohl für den Kreis als
auch für die Stadt erhebliche Vorteile bringt.
Für die Stadt Schwelm ergeben sich folgende Vorteile:
- Wegfall
des Personalaufwandes für die Systempflege des Sozialhilfeverfahrens
(Serververwaltung, Updatemanagement, Systemeinrichtung, Parameterpflege,
Anpassung gesetzlicher Änderungen, Dokumentenmanagement)
- Wegfall
des Personalaufwandes für die Arbeiten im Rahmen der Pflichtstatistiken
- Wegfall
des Personalaufwandes für die Durchführung der regelmäßigen Zahlungsläufe
- Wegfall
des Personalaufwandes der Stadt und des Kreises für das bisherige
Abrechnungs- und Statistikverfahren ( erfolgt zukünftig durch
automatisierte Verbuchung in das Kassensystem des Kreises)
- Wegfall
des Personalaufwandes für die Auswertungen im Rahmen des Leistungs- und
Kostencontrollings
Für die Kreisverwaltung ergeben sich folgende
Vorteile:
- Zeitnahe
Verbuchung sämtlicher Sozialhilfeaufwendungen
- Direkte
Verbuchung auf den relevanten Buchungsstellen des Kreises
- Wegfall
der Abrechnung über Vorschusskonten mit der Stadt
- Nutzung
einer einheitlichen Gesamtstatistik (Pflichtstatistik)
- Zeitnahme
Kenntnis von überplanmäßigen Ausgabeentwicklungen
- Zuverlässige
Datenlage für die Sozialplanung
- Einheitliches
Leistungs- und Kostencontrollings
- Sicherstellung
des 4-Augen-Prinzips
- Strukturierte
Arbeit der Fachaufsicht
Der
Ennepe-Ruhr-Kreis hat einer Zusammenarbeit zugestimmt und begrüßt diese
ausdrücklich. Der beiliegende Entwurf der öffentlich –rechtlichen Vereinbarung
wurde von beiden beteiligten Verwaltungen
unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes und des
Datenschutzbeauftragten abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt, die öffentlich rechtliche Vereinbarung mit dem
Ennepe-Ruhr-Kreis über die Wahrnehmung der datenverarbeitungstechnischen
Abwicklung der Sozialhilfebearbeitung abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der finanzielle Aufwand des
Kreises liegt bei rund 27.100 € im Jahr
2017, für den nach der Vereinbarung Kostenersatz zu leisten ist. Der Betrag setzt sich aus 4.165 € Anschaffungskosten für neue Lizenzen,
9.070 € laufende Wartungskosten sowie 13.165 € Personal- und Sachkosten
zusammen. Ab 2018 wird der Kostenersatz ca. 22.000 € betragen.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |