Betreff
Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis über die Wahrnehmung der datenverarbeitungstechnischen Abwicklung der Sozialhilfebearbeitung
Vorlage
201/2016
Aktenzeichen
1 He
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ist der Ennepe-Ruhr-Kreis zuständiger örtlicher Träger der Sozialhilfe. In eigener Zuständigkeit werden von der Kreisverwaltung die Sozialhilfeleistungen für Menschen innerhalb von Einrichtungen sowie einen Teil der Eingliederungshilfeleistungen bearbeitet. Zur Durchführung der übrigen Aufgaben werden seit vielen Jahren die kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen einer Delegationssatzung (zuletzt geändert am 08.05.14) zur Entscheidung im eigenen Namen herangezogen.

Die Stadt Schwelm bearbeitet diese Angelegenheiten mit einer Software, deren Support durch den Hersteller im Laufe der Jahre eingestellt wird, sodass eine Neuorientierung notwendig wurde.

 

Die Kreisverwaltung hat die Möglichkeit, die Stadt Schwelm als eigene Organisationseinheit an die bestehende Softwarelösung des Kreises anzubinden, was sowohl für den Kreis als auch für die Stadt erhebliche Vorteile bringt.

Für die Stadt Schwelm ergeben sich folgende Vorteile:

 

  • Wegfall des Personalaufwandes für die Systempflege des Sozialhilfeverfahrens (Serververwaltung, Updatemanagement, Systemeinrichtung, Parameterpflege, Anpassung gesetzlicher Änderungen, Dokumentenmanagement)

  • Wegfall des Personalaufwandes für die Arbeiten im Rahmen der Pflichtstatistiken
  • Wegfall des Personalaufwandes für die Durchführung der regelmäßigen Zahlungsläufe
  • Wegfall des Personalaufwandes der Stadt und des Kreises für das bisherige Abrechnungs- und Statistikverfahren ( erfolgt zukünftig durch automatisierte Verbuchung in das Kassensystem des Kreises)
  • Wegfall des Personalaufwandes für die Auswertungen im Rahmen des Leistungs- und Kostencontrollings


Für  die Kreisverwaltung ergeben sich folgende Vorteile:

 

  • Zeitnahe Verbuchung sämtlicher Sozialhilfeaufwendungen
  • Direkte Verbuchung auf den relevanten Buchungsstellen des Kreises
  • Wegfall der Abrechnung über Vorschusskonten mit der Stadt
  • Nutzung einer einheitlichen Gesamtstatistik (Pflichtstatistik)
  • Zeitnahme Kenntnis von überplanmäßigen Ausgabeentwicklungen
  • Zuverlässige Datenlage für die Sozialplanung
  • Einheitliches Leistungs- und Kostencontrollings
  • Sicherstellung des 4-Augen-Prinzips
  • Strukturierte Arbeit der Fachaufsicht

 

 

 

Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat einer Zusammenarbeit zugestimmt und begrüßt diese ausdrücklich. Der beiliegende Entwurf der öffentlich –rechtlichen Vereinbarung wurde von beiden beteiligten Verwaltungen  unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes und des Datenschutzbeauftragten abgestimmt.


 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich rechtliche Vereinbarung mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis über die Wahrnehmung der datenverarbeitungstechnischen Abwicklung der Sozialhilfebearbeitung abzuschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der finanzielle Aufwand des Kreises liegt bei  rund 27.100 € im Jahr 2017, für den  nach der Vereinbarung  Kostenersatz zu leisten ist.  Der Betrag setzt sich aus  4.165 € Anschaffungskosten für neue Lizenzen, 9.070 € laufende Wartungskosten sowie 13.165 € Personal- und Sachkosten zusammen. Ab 2018 wird der Kostenersatz ca. 22.000 € betragen.

 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann