Sachverhalt:
Nach § 52 Abs. 1 in
Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW hat der Hauptausschuss für
die aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse
Schriftführer zu bestellen bzw. abzuberufen.
Aufgrund personeller
Veränderung schlägt die Verwaltung vor, die bisher bestellte Schriftführerin,
Frau Nicole Gräfe, abzuberufen und an ihrer Stelle
Frau Nicole van Velzen
zu bestellen.
Darüber hinaus besteht
aufgrund von Krankheit bzw. Verhinderung bereits bestellter Schriftführungen
für die Sitzung am 27.10.2016 einmaliger Vertretungsbedarf.
Für diese Sitzung soll
daher einmalig Frau Cornelia Bach bestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Frau Nicole Gräfe wird als Schriftführerin für den Hauptausschuss abberufen und
Frau Nicole van Velzen wird zur Schriftführerin für den Hauptausschuss bestellt.
Zur einmaligen vertretungsweisen Schriftführung für die Sitzung des Hauptausschusses vom 27.10.2016 wird Frau Cornelia Bach bestellt.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |