Betreff
Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
222/2016
Aktenzeichen
3 La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 26.11.2015 eine Satzung über die

Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2016 erlassen.

Darin wurde der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 75 Mio. € festgesetzt. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 14.12.2015 wurde mitgeteilt, dass  die o.g. Satzung zur Kenntnis genommen wurde.

           

Zum 24.10.2016 hat die Stadt Schwelm Liquiditätskredite in Höhe von rd. 59 Mio. € aufgenommen.

Zum 01.01.2017 ist laut aktueller Liquiditätsplanung mit einem Bedarf an Liquiditätskrediten von rd. 57,5 Mio. € zu rechnen. Die weitere Jahresplanung 2017 ergibt stellenweise einen Kreditbedarf bis zu 68 Mio. €.

Um auch Schwankungen abfangen zu können, wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der Liquiditätskredite für 2017 auf 72 Mio. € festzusetzen. Nach der Jahresplanung erweist sich dieser Betrag als ausreichend. Dies bedeutet, dass der Höchstbetrag gegenüber dem Vorjahr um 3 Mio. € gesenkt werden kann.

Der Höchstbetrag stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden Liquiditätskredite dar.

Die tatsächliche Inanspruchnahme der Kreditmittel ist abhängig vom jeweiligen Mittelzu- und –abfluss.

Zinsen fallen nur für die tatsächlich aufgenommenen Liquiditätskredite an.

 

Damit die Stadt Schwelm  zum 1.1.2017 über eine genehmigte Kreditlinie verfügt, sollte die Liquiditätssicherung erneut vom allgemeinen Genehmigungsverfahren abgekoppelt werden. Dies ist durch Erlass der separaten Satzung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2017 möglich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2017 zu beschließen.

 

Die Satzung  ist im Hinblick auf die  §§ 78 Abs. 2 Nr. 3 und 80 Abs. 5 Satz 1 GO NW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, bevor sie bekannt gemacht wird.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 der Sitzungsvorlage 222/2016 beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2017 wird beschlossen.

 

 

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg