Sachverhalt:
Der Rat
der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 26.11.2015 eine Satzung über die
Festsetzung
des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr
2016 erlassen.
Darin
wurde der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 75 Mio. €
festgesetzt. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 14.12.2015 wurde
mitgeteilt, dass die o.g. Satzung zur
Kenntnis genommen wurde.
Zum
24.10.2016 hat die Stadt Schwelm Liquiditätskredite in Höhe von rd. 59 Mio. €
aufgenommen.
Zum
01.01.2017 ist laut aktueller Liquiditätsplanung mit einem Bedarf an
Liquiditätskrediten von rd. 57,5 Mio. € zu rechnen. Die weitere Jahresplanung
2017 ergibt stellenweise einen Kreditbedarf bis zu 68 Mio. €.
Um auch
Schwankungen abfangen zu können, wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der
Liquiditätskredite für 2017 auf 72 Mio. € festzusetzen. Nach der Jahresplanung
erweist sich dieser Betrag als ausreichend. Dies bedeutet, dass der
Höchstbetrag gegenüber dem Vorjahr um 3 Mio. € gesenkt werden kann.
Der
Höchstbetrag stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden
Liquiditätskredite dar.
Die
tatsächliche Inanspruchnahme der Kreditmittel ist abhängig vom jeweiligen
Mittelzu- und –abfluss.
Zinsen
fallen nur für die tatsächlich aufgenommenen Liquiditätskredite an.
Damit die
Stadt Schwelm zum 1.1.2017 über eine
genehmigte Kreditlinie verfügt, sollte die Liquiditätssicherung erneut vom
allgemeinen Genehmigungsverfahren abgekoppelt werden. Dies ist durch Erlass der
separaten Satzung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite für
das Haushaltsjahr 2017 möglich.
Die
Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Schwelm über
die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das
Haushaltsjahr 2017 zu beschließen.
Die
Satzung ist im Hinblick auf die §§ 78 Abs. 2 Nr. 3 und 80 Abs. 5 Satz 1 GO NW
der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, bevor sie bekannt gemacht wird.
Beschlussvorschlag:
Die als
Anlage 1 der Sitzungsvorlage 222/2016 beigefügte Satzung über die Festsetzung
des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr
2017 wird beschlossen.
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Die
Bürgermeisterin In Vertretung gez.
Schweinsberg |