Sachverhalt:
Gem. Ratsbeschluss vom 29.03.2012 wird
rückwirkend zum Haushaltsjahr 2011 ein Zuschuss zur Förderung des Breitensports
an den Stadtsportverband gezahlt. Der Zuschuss ist auf 5 Jahre befristet und
endet mit dem Haushaltsjahr 2016.
Durch ihre Jugendarbeit leisten
die Sportvereine einen wertvollen Beitrag, um die Aufwendungen im Bereich des
allgemeinen sozialen Dienstes sowie im Bereich Streetwork und wirtschaftlicher
Jugendhilfe zu vermindern. Aus diesem Grund soll der Zuschuss zur
Förderung des Breitensports weiter an den Stadtsportverband ausgezahlt werden.
Diese Förderung wird erneut auf fünf Jahre befristet.
Die Förderung wird auf jährlichen Antrag des Stadtsportverbandes
ausgezahlt. Es wird ein Verwendungsnachweis des Stadtsportverbandes gefordert.
Der Stadtsportverband wird absprachegemäß sicherstellen, dass er Vereine oder
Institutionen, die nicht direkt angegliedert sind und ebenfalls in diesem
Segment tätig sind, entsprechend berücksichtigt.
Der Zuschuss zur Förderung des Breitensports in Höhe von 16.000 € ist
im Etatentwurf 2017 nicht enthalten. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat
wird die Summe über die Änderungsliste eingesteuert.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtsportverband erhält für weitere fünf Jahre jährlich rückwirkend auf Antrag
einen Betrag von max. 16.000 € zur Förderung des Breitensports
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 08.01.01.531700 |
Bezeichnung
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an private
Unternehmen |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 2017 - 2021 |
Folgekosten Pro Jahr 16.000 € |
Im Etat
enthalten: |
ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |