Betreff
Förderung des Breitensports
Vorlage
206/2016
Aktenzeichen
FB 7 Ps
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 Gem. Ratsbeschluss vom 29.03.2012 wird rückwirkend zum Haushaltsjahr 2011 ein Zuschuss zur Förderung des Breitensports an den Stadtsportverband gezahlt. Der Zuschuss ist auf 5 Jahre befristet und endet mit dem Haushaltsjahr 2016.

Durch ihre Jugendarbeit  leisten die Sportvereine einen wertvollen Beitrag, um die Aufwendungen im Bereich des allgemeinen sozialen Dienstes sowie im Bereich Streetwork und wirtschaftlicher Jugendhilfe  zu vermindern.  Aus diesem Grund soll der Zuschuss zur Förderung des Breitensports weiter an den Stadtsportverband ausgezahlt werden. Diese Förderung wird erneut auf fünf Jahre befristet.

Die Förderung wird auf jährlichen Antrag des Stadtsportverbandes ausgezahlt. Es wird ein Verwendungsnachweis des Stadtsportverbandes gefordert. Der Stadtsportverband wird absprachegemäß sicherstellen, dass er Vereine oder Institutionen, die nicht direkt angegliedert sind und ebenfalls in diesem Segment tätig sind, entsprechend berücksichtigt.

Der Zuschuss zur Förderung des Breitensports in Höhe von 16.000 € ist im Etatentwurf 2017 nicht enthalten. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat wird die Summe über die Änderungsliste eingesteuert.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 Der Stadtsportverband erhält für weitere fünf Jahre jährlich rückwirkend auf Antrag einen Betrag von max. 16.000 € zur Förderung des Breitensports

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     08.01.01.531700

Bezeichnung

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an private Unternehmen

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

2017 - 2021

Folgekosten

Pro Jahr 16.000 €

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg