- Darstellung des Handlungsfeldes
- Konzept zur zukünftigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Sachverhalt:
Tenor der
Vorlage
Um
die Entwicklung der „Neuen Mitte“ vorantragen zu können, gilt es einerseits das
konkrete Handlungsfeld dieses Bereichs abzugrenzen. Dadurch können zukünftige
Maßnahmen auf einen eindeutig definierten Bereich fokussiert werden.
Des
Weiteren ist die Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb Schwelms zu stärken. Dies
gilt nicht nur für die Entwicklung der „Neuen Mitte“ sondern ebenfalls für
weitere wichtige Projekte. In diesem Sinne ist es notwendig Leitlinien zu
entwickeln, so dass die Beteiligung der Öffentlichkeit zukünftig effizient und
zielorientiert durchgeführt werden kann. Es wird als wichtig angesehen, die
Entwicklung dieser Leitlinien von einer externen Moderation steuern zu lassen.
Auf diese Weise wird eine objektive und fachlich fundierte
Leitlinienentwicklung gewährleistet.
Für die Umsetzung
des Konzepts zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung sind die Sicherung
eines entsprechenden Etats sowie die Aufstellung eines Zeitplans erforderlich.
Vorbemerkungen zur Thematik
Der Begriff „Neue Mitte Schwelm“ wurde spätestens im vergangenen Jahr mit
der Präsentation des ersten vorläufigen Verkehrskonzeptes für das
Brauereiumfeld geprägt. Im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung und
Entwicklung des ehemaligen Brauereistandortes wurden die Ansätze aus der
Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan fortgeführt. Diese Ergebnisse wurden mit
der Sitzungsvorlage 059/2016 und einer zugehörigen Power Point Präsentation in
der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am 05.04.2016
präsentiert
Bereits zum Zeitpunkt der Präsentation wurde deutlich darauf hingewiesen,
dass die Planungen zur Erschließung des
Projektes „Historische Brauerei“ zum Anlass genommen werden sollen, ein
integriertes Handlungskonzept für die gesamte Innenstadt zu entwickeln. Dieser
Ansatz geht davon aus, dass die geplante Neubebauung auf dem ehemaligen
Brauereigelände und die Sanierung der historischen Brauereigebäude zu einem
Initial für eine insgesamt förderliche Entwicklung der gesamten Innenstadt
werden können und sollen.
Der mit der „Neuen Mitte“ bezeichnete Planungsprozess soll nun
weiter betrieben werden. Der
Bebauungsplan Nr. 96 „Historische Brauerei“ ist im Jahre 2014 rechtskräftig
geworden und setzt in seinem Geltungsbereich Mischgebietsflächen mit
unterschiedlichen Nutzungen fest. Der Vorhabenträger hat das geplante
Nutzungsmosaik mit seinem Architekten zur Bauantragsreife geführt. Die
Planungen sind bauordnungsrechtlich, planungsrechtlich und denkmalrechtlich
abgestimmt. Aus diesem Grunde muss davon ausgegangen werden, dass die
Planungen, wenn nicht kurzfristig, so doch zumindest mittelfristig zur Umsetzung
kommen.
Das von der Verwaltung zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
entworfene Zielkonzept beinhaltete unter anderem auch den Anspruch der Stadt
Schwelm die Planungen in weitest gehendem Konsens mit der Öffentlichkeit zu
gestalten. Dieser Anspruch soll auch für die Einbindung des Projektes in die
unmittelbare Umgebung, in die „Neue Mitte Schwelm“ zur Maxime werden.
Aus diesem Grunde wird in dieser Vorlage ein weiterer Themenbereich
„Konzept zur zukünftigen der Beteiligung der Öffentlichkeit“ gewidmet.
Das Handlungsfeld der „Neuen
Mitte“ für die Beteiligung der Öffentlichkeit
Bereits in den Vorbemerkungen wurde Thematisiert, dass das Projekt
„Historische Brauerei“ mit seiner verkehrstechnischen Einbindung Ausgangspunkt
für die Überlegungen zur „Neuen Mitte“ war. Es
wurde außerdem darauf hingewiesen, dass diese Überlegungen in engem
Zusammenhang mit einer dringend
anstehenden Überarbeitung der Fußgängerzone (Hauptstraße) zu sehen sind. Die
Schwelmer Fußgängerzone wurde wie vielerorts
in den siebziger Jahren entwickelt und gebaut. Die Notwendigkeit
ihrer Überarbeitung und Neugestaltung
ergibt sich daraus, dass sie deutlich überaltert ist.
Mit der Überalterung ist hier nicht lediglich die Abnutzung der
Materialien, etwa der Oberflächen gemeint, sondern vor allem das in den
siebziger Jahren zugrunde gelegte Nutzungs- und Freiraumkonzept bedarf der
dringenden Überprüfung und Überarbeitung.
Ohne die Qualität der Schwelmer Fußgängerzone in dieser Vorlage im Detail
vertiefen zu wollen und zu können, ist festzustellen, dass hier deutliche
Defizite aus städtebaulicher und freiraumplanerischer Sicht bestehen. Neuere
Überlegungen zur Stadtentwicklung gehen zusammen mit den Zielen der
Quartiersentwicklung davon aus, dass Fußgängerzonen einen erlebbaren und
nutzbaren Freiraum für die Bürgerinnen und Bürger darstellen müssen. Um von der
heute überwiegenden Funktion des lediglich fußläufigen Bereiches sich zu einer
solchen Qualität zu entwickeln, ist dringender Handlungsbedarf angesagt. Dabei
sollen diese anzustrebenden Maßnahmen die Fußgängerzone nicht nur urbaner
gestalten und für mehr Aufenthaltsqualität sorgen, sondern es ist auch durchaus
ein lokaler wirtschaftspolitischer Ansatz denkbar.
Durch gezielte konzeptionelle und bauliche Maßnahmen kann Leerständen
entgegengewirkt und bestehende Einzelhandelsnutzungen können gestärkt werden.
Solche Ansätze decken sich mit den
Bestrebungen der GSWS, die ebenfalls
versucht, den Leerständen in der Innenstadt entgegenzuwirken.
In der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Übersicht ist das
Handlungsfeld der „Neuen Mitte Schwelm“ dargestellt.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Überlegungen zur „neuen
Mitte Schwelm“ dazu führen sollen, dass
die Bürgerinnen und Bürger mit „Innenstadt“ wieder mehr Urbanität und
städtisches Lebensgefühl und intakte Sozialstrukturn im besten Sinne verbinden.
Dieser hohe Anspruch bedingt zwingend, dass die betroffenen, geforderten und im
besten Falle dann begünstigten Bürgerinnen und Bürger sehr frühzeitig und
umfassend beteiligt werden.
Konzept zur zukünftigen Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der
Fachbereich Planen und Bauen hat mit seinen Vorgängerabteilungen
(Stadtentwicklungsbüro, Planungsamt) umfassende Erfahrungen mit Bürgerbeteiligungen.
Dieser Umstand ist allein dadurch bedingt, dass das Baugesetzbuch und seine
Vorgängerverordnungen seit Jahrzehnten die Bürgerbeteiligung, auch Beteiligung
der Öffentlichkeit genannt, in der Bauleitplanung zwingend vorschrieben.
Um
Öffentlichkeitsbeteiligungen auch außerhalb des Baugesetzbuches umfangreich und
effizient gestalten zu können, gilt es innovative Inhalte und Formen der
Beteiligung zu finden. Diese Notwendigkeit ist mittlerweile
gesamtgesellschaftlich erkannt und bestätigt. Neue Formen der Bürgerbeteiligung
sind Thema von vielfältigen Seminaren. Nahezu sämtliche an
gesellschaftspolitischen Inhalten beteiligte Institutionen verfolgen die Ziele
veränderter und verbesserter Beteiligungskultur.
Als
Teil dieser gesamtgesellschaftlichen Entwicklung entstand das:
http://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/
In
diesem Netzwerk haben sich eine große Anzahl von Kommunen zusammengefunden, um
ihre Erfahrungen bei der Vorbereitung und Umsetzung neuer Beteiligungsmethoden
auszutauschen. Außerdem sollen von diesen Erfahrungen auch andere, zur
veränderten Beteiligungskultur bereite Kommunen profitieren.
Es
sei an dieser Stelle deutlich darauf hingewiesen, dass die Verbesserung der
Beteiligungskultur sich nicht auf das Fachgebiet der Stadtplanung beschränken
soll, sondern umfassend für städtische Entscheidungsprozesse sein soll. Aus
diesem Grunde sind einige grundlegende Ausführungen als einstieg in die
Thematik erforderlich:
Demokratische Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse in sind
anspruchsvoller geworden als sie es in früheren Jahren in unsere Gesellschaft
waren. Ohne an dieser Stelle eine vollständige Analyse vorlegen zu wollen,
lassen sich folgende Thesen formulieren:
- Das durchschnittliche
Bildungsniveau der Bürgerschaft ist gewachsen und damit einhergehend auch
ihr Selbstbewusstsein und der Anspruch, die öffentlichen Angelegenheiten“ mitzugestalten.
- Während Staat und
Kommune heute keine Autoritäten mehr darstellen, deren Entscheidungen
unkritisch akzeptiert würden, ist zugleich auch die Integrations- und
Bindungskraft der politischen Parteien gesunken.
- Damit ist die
politische Diskussion um das, was dem „Gemeinwohl“
dient, breiter und individueller geworden, aber auch unstrukturierter und
nicht selten emotionaler.
- Die Technologie des
Internets unterstützt diesen Prozess, weil sie Einzelnen oder kleinen
Gruppen breite Publikations- und Vernetzungsmöglichkeiten verschafft – und damit mehr Einfluss auf die
öffentliche Meinungsbildung.
- Diese
gesellschaftlichen Prozesse darf die Stadt nicht ignorieren, sie sollten
hilfreich sein und sollten unterstützt und getragen von Verwaltung und Stadtrat ein deutlich stärkeres
Gewicht erhalten.
Das o.g. Netzwerk Bürgerbeteiligung hat in verschiedenen
Arbeitsgruppen „Empfehlungen für eine verlässliche und wirksame kommunale
Beteiligungspolitik“ erarbeitet, die unter dem o.g. Link im Netz einsehbar
sind.
Kerngedanke dieser Empfehlungen zu Beteiligungspolitik ist die
Zugrundelegung von Leitlinien für Beteiligungsverfahren, die bereits in einem
ersten Schritt gemeinsam von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft erarbeitet
werden sollen. Es wird als sinnvoll erachtet, dass die Stadt Schwelm einen
„Arbeitskreis Leitlinien“ konstituiert, der sich paritätisch aus Mitgliedern
dieser drei Akteure zusammensetzt. Darüber hinaus ist der Arbeitskreis
Leitlinien durch eine externe Moderation zu steuern, um eine zielgerichtete,
objektive und fachlich fundierte Prozesssteuerung zu gewährleisten
Zur Verdeutlichung dieses Prozesses sind als Beispiel im Nachfolgenden die Werkzeuge
und Mechanismen skizziert, mit denen die Stadt Bonn ihre Beteiligungspolitik
verbessert hat:
Beispiel
Bonn
Die
wichtigsten Prinzipien der Leitlinien:
- Die
Verwaltung informiert die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über ihre
Vorhaben.
-
Jeder und jede kann Bürgerbeteiligung zu Vorhaben der Stadt anregen und
mitmachen.
-
Bürgerbeteiligung bezieht sich immer auf ein konkretes Vorhaben der Stadt
und eine konkrete Fragestellung.
- Die
Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung berät und unterstützt die
Bürgerinnen und Bürger bei allen aufkommenden
Fragen.
- Die
Verwaltung macht die Ergebnisse und Zwischenstände einer
Bürgerbeteiligung einer breiten
Öffentlichkeit zugänglich.
-
Bürgerbeteiligung ist ein ergebnisoffener Prozess.
-
Bürgerbeteiligung beruht auf gegenseitigem Vertrauen.
-
Beirat Bürgerbeteiligung: Ein trialogisch besetztes Gremium begleitet die
Beteiligungsprozesse in Bonn, berät in
strittigen Fragen und reflektiert die
Ergebnisse der
Evaluation.
Durchführung
des Prozesses:
-
Oberbürgermeister und Stadtrat haben die Einsetzung eines Arbeitskreises
und die Entwicklung von Leitlinien.
-
Erarbeitung der Leitlinien in einem trialogischen Prozess (Verwaltung,
Stadtrat, Bürgerschaft)
- Elf
Arbeitsgruppen-Sitzungen, drei ganztägige Workshops und zahlreiche
Arbeitskreise zur Erarbeitung der Leitlinien
Bürgerbeteiligung
-
Entwurf von Leitlinien, Verwaltungsvorschrift und Satzungsentwurf
-
Verabschiedung des Arbeitsergebnisses durch den Arbeitskreis und
nachgehend im Rat
-
Externe Moderation durch Stiftung Mitarbeit
- Kosten: 35.000 Euro für die externe Moderation (plus interne
Kosten)
Qualitätskriterien:
1.
Frühzeitige Einbindung der Bonner Einwohnerinnen und Einwohner
2.
Klare Zielsetzung und Ergebnisoffenheit
3.
Sorgfältige Prozessgestaltung
4.
Ermutigung zur Mitwirkung
5.
Transparente Prozessgestaltung
6.
Fairness und Spielregeln im Prozess
7.
Gemeinsame Verantwortung der Akteure
8.
Verlässlicher Umgang mit den Ergebnissen der Beteiligung
9. Evaluation und Reflexion
Das zitierte Beispiel „Bonn“ soll
lediglich einen Eindruck davon wecken, inwieweit eine verbesserte
Bürgerbeteiligung durch Leitlinien, Mechanismen und Qualitätsmerkmale
inhaltlich gestaltet werden kann und muss.
Das Beispiel ist selbstverständlich nicht auf eine Stadt wie Schwelm zu
übertragen. Der im Rahmen der Durchführung zu gründende Arbeitskreis muss vielmehr
die für die Stadt Schwelm erforderlichen und gültigen Leitlinien erarbeiten.
Auch die Ratschläge der Veröffentlichungen des Netzwerkes
Bürgerbeteiligung gehen davon aus, dass
die Leitlinien für die jeweiligen Städte individuell ausgestaltet sein sollen.
Aufgabe des Arbeitskreises muss auch
sein, geeignete praktische Methoden zur Umsetzung der Bürgerbeteiligung
festzulegen. Es steht fest, dass die klassischen Beteiligungsformen nicht mehr
ausreichen. Um im Beteiligungsprozess möglichst viele, auch bildungsferne
Gruppen der Gesellschaft zu erreichen, sind aufsuchende Beteiligungsformen
erforderlich. Gemeint sind hier wohlstrukturierte Bürgerversammlungen mit
professioneller Moderation, moderierte Workshops, oder auch „Beteiligungsbüros“
im zur Diskussion stehenden Viertel. Im Sinne einer ergebnisorientierten
Bürgerbeteiligung sind in jedem Falle erhebliche Anstrengungen erforderlich,
die in der Bürgerschaft vorhandenen Barrieren und sonstigen Ursachen für die in
der Vergangenheit rudimentäre Beteiligung der Öffentlichkeit zu überwinden.
Der sog. Arbeitskreis
Leitlinienentwicklung soll, wie gesagt paritätisch aus der Bürgerschaft, der
Verwaltung und der Politik zusammengesetzt sein. Davon ausgegangen, dass im
Stadtrat sieben Fraktionen vertreten sind, ergibt sich für das zu gründende
Gremium eine rechnerisch ermittelte Mitgliederzahl von einundzwanzig Personen.
Im Hinblick auf die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in dem Gremium sollte
auch auf die unterschiedlichen bürgerschaftlich aktiven Gruppierungen
zurückgegriffen werden. Beispielsweise die AGU oder die Arbeiterwohlfahrt sind
in der Lage stellvertretend und als Multiplikatoren aus der Bürgerschaft in das
Gremium hineinzuwirken.
Über die genauen Modalitäten zur
Besetzung des Gremiums müssen noch Überlegungen angestellt werden. Das Ergebnis
dieser Überlegungen mit entsprechenden Vorschlägen wird rechtzeitig zur
Vorberatung mittels einer Ergänzungsvorlage übermittelt.
Allgemeine Vorbemerkungen zur Vorlage:
Die Vorlage 203/2016 wird wegen der diskussionswürdigen
Themenstellung in der Sitzung des Hauptausschusses am 17.11.2016 eingebracht.
Nach der Einbringung soll den Fraktionen auf diese Weise ausreichend Zeit zur
Verfügung stehen, sich auf die Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und
Stadtentwicklung vorzubereiten.
Beschlussvorschlag:
- Die Abgrenzung des Handlungsfeldes „Neue
Mitte Schwelm“ wird zur Kenntnis genommen
- Die Verwaltung wird beauftragt, den in
dieser Vorlage beschriebenen „Arbeitskreis Leitlinienentwicklung“ zu
konstituieren.
- Der „Arbeitskreis Leitlinienentwicklung“
ist durch eine externe Moderation zu steuern.
- Der Teilbereich Bürgerbeteiligung im
Etatansatz „Räumliche Planungen und Entwicklung“ wird im erforderlichen
Umfang erhöht.
- Der dem Konzept zur zukünftigen
Beteiligung der Öffentlichkeit zugrundeliegende Zeitplan wird zur Kenntnis
genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
|
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
|
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |