Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2017 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm
Vorlage
173/2016
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Folgende Gebührensätze wurden gemäß Kalkulation 2017 (Anlage 2) ermittelt:

 

 

Gebührensatz

2016

Gebührensatz

2017

Veränderung

 

€ / L

€ / L

€ / L

%

Restabfall 30 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

2,10

2,10

 --

 --

Bioabfall 60 – 240 L, 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,15

1,13

- 0,02

- 1,7

Restabfall 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,37

1,37

 --

 --

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

2,74

2,74

 --

 --

Abfuhr vierwöchentlich (13 x jährlich)

0,69

0,69

 --

 --

 

Entwicklung der Gebührensätze:

 


 

Kosten / Erlöse

 

Auf Grundlage der Kreis-Gebührensätze des laufenden Jahres senken sich die Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr um rd. 9.000 € (rd. – 0,4 %). Zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation lagen Informationen über eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2017 nicht vor. Sofern sich bis zur Entscheidung über einen Nachtrag zur Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.

 

Die Abweichungen bei den verschiedenen Kostenarten gleichen sich bis auf die oben genannte Reduzierung aus. Mengenbedingte Mehraufwendungen bei den Entsorgungskosten und Serviceleistungen an den Kreis in Höhe von rd. + 20.000 € werden durch Minderaufwendungen an anderer Stelle, z.B. bei Personalkosten (rd. – 7.000 €), KFZ-Kosten (rd. – 2.000 €), Verwaltungsumlage (rd. – 14.000 €) oder bei den kalkulatorischen Kosten (rd. – 3.000 €) aufgefangen.

Der voraussichtliche Fortfall der Altpapiererlöse reduziert die Gesamterlöse um 24.000 €. Auf die Gebührensätze für kleine Restabfall- und Bioabfallbehälter wirken sich die geringeren Erlöse nicht aus. Zur Verbesserung des Gebührensatzes bei den Restabfall-Großbehältern   (+ 0,01 €) wurden Überdeckungsbeträge aus Vorjahren (rd. 6.700 €) eingerechnet.

 

Erläuterungen zu den Kosten- und Erlöspositionen sowie Abweichungen zum Vorjahr sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Abfallfraktionen.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrunde gelegt. Mit einer Erhöhung ist in allen Bereichen zu rechnen: Kleine Restabfallbehälter rd. + 11.500 Liter, Restabfall-Großbehälter rd. + 9.500 Liter und Bioabfallbehälter rd. + 4.000 Liter. Dies wirkt sich auf die Gebührensätze für Restabfall mit 0,05 € (kleine Behälter) bzw. 0,03 € (Großbehälter) positiv aus. Bei den Bioabfallbehältern ändert sich der Gebührensatz durch die Volumenerhöhung nicht.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten Mindestvolumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.

 

 

2016

2017

Veränderung

Restabfall

126,00 €

126,00 €

+ 0,00 €

Bioabfall

69,00 €

67,80 €

- 1,20 €

Abfall gesamt

195,00 €

193,80 €

- 1,20 €

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2017 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke