Sachverhalt:
Gebührensätze
Folgende
Gebührensätze wurden gemäß Kalkulation 2017 (Anlage 2) ermittelt:
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Gebührensatz 2016 |
Gebührensatz 2017 |
Veränderung |
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€ / L |
€ / L |
€ / L |
% |
Restabfall 30 – 240 L |
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Abfuhr
14tägig (26 x jährlich) |
2,10 |
2,10 |
-- |
-- |
Bioabfall 60 – 240 L,
1.100 L |
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Abfuhr
14tägig (26 x jährlich) |
1,15 |
1,13 |
- 0,02 |
- 1,7 |
Restabfall 1.100 L |
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Abfuhr
14tägig (26 x jährlich) |
1,37 |
1,37 |
-- |
-- |
Abfuhr
wöchentlich (52 x jährlich) |
2,74 |
2,74 |
-- |
-- |
Abfuhr
vierwöchentlich (13 x jährlich) |
0,69 |
0,69 |
-- |
-- |
Entwicklung
der Gebührensätze:
Kosten
/ Erlöse
Auf
Grundlage der Kreis-Gebührensätze des laufenden Jahres senken sich die
Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr um rd. 9.000 € (rd. – 0,4 %). Zum Zeitpunkt
der Gebührenkalkulation lagen Informationen über eine Änderung der
Kreis-Gebührensätze für 2017 nicht vor. Sofern sich bis zur Entscheidung über
einen Nachtrag zur Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst
eine Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.
Die
Abweichungen bei den verschiedenen Kostenarten gleichen sich bis auf die oben
genannte Reduzierung aus. Mengenbedingte Mehraufwendungen bei den
Entsorgungskosten und Serviceleistungen an den Kreis in Höhe von rd. + 20.000 €
werden durch Minderaufwendungen an anderer Stelle, z.B. bei Personalkosten (rd.
– 7.000 €), KFZ-Kosten (rd. – 2.000 €), Verwaltungsumlage (rd. – 14.000 €) oder
bei den kalkulatorischen Kosten (rd. – 3.000 €) aufgefangen.
Der
voraussichtliche Fortfall der Altpapiererlöse reduziert die Gesamterlöse um
24.000 €. Auf die Gebührensätze für kleine Restabfall- und Bioabfallbehälter
wirken sich die geringeren Erlöse nicht aus. Zur Verbesserung des
Gebührensatzes bei den Restabfall-Großbehältern (+ 0,01 €) wurden Überdeckungsbeträge aus
Vorjahren (rd. 6.700 €) eingerechnet.
Erläuterungen
zu den Kosten- und Erlöspositionen sowie Abweichungen zum Vorjahr sind in der
Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Abfallfraktionen.
Bemessungsgrundlagen
Zur
Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich
veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrunde gelegt. Mit einer
Erhöhung ist in allen Bereichen zu rechnen: Kleine Restabfallbehälter rd. +
11.500 Liter, Restabfall-Großbehälter rd. + 9.500 Liter und Bioabfallbehälter
rd. + 4.000 Liter. Dies wirkt sich auf die Gebührensätze für Restabfall mit
0,05 € (kleine Behälter) bzw. 0,03 € (Großbehälter) positiv aus. Bei den
Bioabfallbehältern ändert sich der Gebührensatz durch die Volumenerhöhung
nicht.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der
Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen
60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten
Mindestvolumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.
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2016 |
2017 |
Veränderung |
Restabfall |
126,00 € |
126,00 € |
+ 0,00 € |
Bioabfall |
69,00 € |
67,80 € |
- 1,20 € |
Abfall gesamt |
195,00 € |
193,80 € |
- 1,20 € |
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2017 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.
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Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |