Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2017 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
171/2016
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Aus der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2017 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebührensatz

2016

Gebührensatz

2017

Veränderung

voraussichtl.

Gebühren-

Aufkommen

 

%

Schmutzwassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

2,03

2,12

+0,09

+4,4

160.750

Übrige Benutzer (Kanalanschluss)

3,34

3,36

+0,02

+0,6

4.331.850

Benutzer mit abflusslosen Gruben

16,81

16,46

- 0,35

- 2,1

24.050

Kleinkläranlagen Grundgebühr

4,76

4,93

+0,17

+3,6

2.200

Kleinkläranlagen Entsorgungsgebühr

22,48

24,22

+1,74

+7,7

10.650

Niederschlagswassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

1,16

1,24

+0,08

+6,9

139.250

Übrige Benutzer (Kanalanschluss)

1,29

1,31

+0,02

+1,6

3.663.400

 


 

Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

Kosten / Erlöse

 

Aus der Vergleichsübersicht (Anlage 3) ist zu entnehmen, dass sich die Gesamtkosten zum Vorjahr um rd. 406.000 € (rd. + 4,8 %) erhöhen. Die Verteilung auf Schmutzwasser- (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) hat sich um 0,4 Prozentpunkte zugunsten der Schmutzwasserbeseitigung verändert:

 

SW      2016: 55,1 %              2017: 54,7 %

NW      2016: 44,9 %              2017: 45,3 %

 

Als wesentlicher Kostenfaktor ist die dringend notwendige Reparatur des Schwelme-Entlastungssammlers zu verzeichnen. Die Maßnahme erstreckt sich über mehrere Teilbereiche und wird voraussichtliche Gesamtkosten von 600.000 € verursachen. Um einen erheblichen Gebührenanstieg zu vermeiden, wird die Abwicklung der Maßnahme über zwei Jahre geplant; für 2017 ist die Hälfte der Kosten mit 300.000 € veranschlagt. Die neu zu aktivierenden Investitionen im Kanalvermögen von rd. 2.300.000 € bewirken eine Steigerung der kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung um rd. + 100.000 €. Durch Einrechnung von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren in Höhe von rd. 467.000 € (rd. + 295.000 €) wird eine moderate Erhöhung der Gebührensätze erreicht.

 

Der kalkulatorische Zinssatz beträgt gemäß Beschluss des Verwaltungsrates vom 21.06.2016 unverändert 5,25 %. Auf die Ausführungen in Vorlage Nr. 068/2016 wird verwiesen.

 

Auswirkungen der Unter- und Überdeckungsbeträge auf die einzelnen Gebührensätze, sowie Erläuterungen zu den Kosten- und Erlösposten mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die einzelnen Sparten.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter Fläche (NW) zugrunde gelegt. Bei der Schmutzwasserbeseitigung ist mit einer geringen Steigerung von rd. 5.000 m³ (rd. + 0,4 %) zu rechnen. Dies wirkt sich auf den Gebührensatz positiv mit 0,02 € aus. Die Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr bleiben mit rd. - 45 m² in etwa konstant. Eine Auswirkung auf den Gebührensatz ist nicht zu verzeichnen.

 

Kleinkläranlagen / geschlossene Gruben

 

Aufgrund des geringen Gebührenvolumens der Benutzer mit abflusslosen Gruben von unter 1 % am gesamten SW-Gebührenaufkommen wirken sich bereits geringe Mengen- und Kostenveränderungen erheblich auf den Gebührensatz aus. Für 2017 ist mit einem Rückgang der Bemessungsgrundlagen um ca. 14 % zu rechnen. Durch Reduzierung der Kosten auf Basis der Ergebnisse 2015 um rd. 16 % wird der Gebührensatz des Vorjahres leicht unterschritten.

 

Im Bereich der Kleinkläranlagen ist eine Erhöhung der Fixkosten um rd. 5 % und eine Erhöhung der Entsorgungskosten um rd. 4 % festzustellen. Durch Berücksichtigung von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren werden die Gebührensätze für Grund- und Entsorgungsgebühr bei in etwa konstanten Bemessungsgrundlagen geringfügig erhöht.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 200 m³. Die versiegelte Fläche beträgt 130 m².

 

Gemäß Auswertung einer Statistik des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. vom 03.08.15 betrug der Jahreswasserverbrauch 2014 in Deutschland rd. 44 m³ je Einwohner. Die hier dargestellten Durchschnittswerte basieren auf den Grundlagen des Gebührenvergleichs des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.

 

 

2016

2017

Veränderung

Schmutzwasser

668,00 €

672,00 €

+ 4,00 €

Niederschlagswasser

167,70 €

170,30 €

+ 2,60 €

Abwasser gesamt

835,70 €

842,30 €

+ 6,60 €

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2017 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke